Stieftöchter über Jahrzehnte sexuell missbraucht: Urteil am Landgericht Heilbronn
Über Jahrzehnte soll ein 61-Jähriger seine Stieftöchter und eine Stiefenkelin sexuell missbraucht haben. Für wie lange er nun ins Gefängnis muss.
Mal in der Küche, nachts beim Schlafen, auf der Couch beim Fernsehen oder während der Krankengymnastik: Weil ein 61-jähriger Mann, gebürtig aus Vietnam, seine Stieftöchter und eine Stiefenkelin über Jahrzehnte sexuell missbraucht und teilweise vergewaltigt haben soll, hat ihn das Landgericht Heilbronn zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Missbrauch von Stieftöchtern und Stiefenkelin: Urteil am Landgericht Heilbronn
Es sei eine erhebliche Herausforderung gewesen, die Taten über einen Zeitraum von 26 Jahren zu rekonstruieren, erklärte der Vorsitzende Richter Thilo Kurz in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe die Mädchen wie Objekte behandelt und ausgenutzt, dass sie ruhig und brav sein wollten und ihrer chronisch kranken Mutter nicht zusätzlich zur Last fallen wollten. Das Vertrauensverhältnis als Stiefvater habe er „böse missbraucht“.
Die Folgen für die Opfer, die zu den Tatzeitpunkten alle minderjährig waren, seien gravierend: Leistungsabfälle in der Schule, selbstverletzendes Verhalten, Schuldgefühle, Ekel und Scham. Der Mann muss deshalb auch Schmerzensgeld zahlen – die genaue Höhe steht noch nicht fest.
Angeklagter pocht im Missbrauchsprozess am Landgericht Heilbronn auf Unschuld
Bis zuletzt hatte der Angeklagte auf seine Unschuld gepocht und sich laut Kurz darin verloren, die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Zweifel zu ziehen. Im Prozess räumte er lediglich ein, eine seiner Stieftöchter einmal „aus Versehen“ intim berührt zu haben, weil er sie im Dunkeln mit seiner Ehefrau verwechselt habe. Seine Behauptung, die Familie habe ein Komplott gegen ihn geschmiedet, wies die Kammer zurück.
Stieftochter zu Oralverkehr gezwungen
Nach außen hin sei der Mann als fleißig, höflich und freundlich aufgetreten. „Hinter den Kulissen aber hat er die Mädchen nicht respektiert und sie geringschätzig behandelt“, so der Richter. Einmal soll er eine Tochter zum Oralverkehr gezwungen haben und habe anschließend gefragt: „Schmeckt es dir nicht?“, nachdem sie den Samenerguss im Waschbecken ausgespuckt hatte.
Ein anderes Mal habe er betont, eine behinderte Tochter „nie anfassen“ zu wollen – doch auch sie soll er mehrfach missbraucht haben, unter anderem bei Massagen des Beins. Das Mädchen leidet infolge einer Frühgeburt an einer Gehbehinderung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

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