Prozess in Heilbronn: Vater soll Tochter mehrfach sexuell missbraucht haben
Fünf Mal soll ein 47 Jahre alter Familienvater seine leibliche Tochter zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Seit Montag muss sich der Heilbronner unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vor dem Landgericht verantworten.
Mindestens fünf Mal soll der deutsche Angeklagte zwischen Sommer 2021 und August 2022 vaginalen Geschlechtsverkehr mit seiner damals zunächst zwölf und dann 13 Jahre alten leiblichen Tochter gehabt haben. Zuvor hatte er sie mutmaßlich schon mehrfach zum Oralverkehr gezwungen. Erstmals vaginal penetriert soll der Staplerfahrer russischer Herkunft das Mädchen gemäß Anklage im Sommer 2021 haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren, schweren sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Beischlaf mit Verwandten vor.
Angeklagter soll eigene Tochter mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt haben
Der Fall wurde bereits im Juli 2025 vor dem Heilbronner Amtsgericht verhandelt. Das Jugendschutzgericht hat den Angeklagten damals für schuldig befunden und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

In dem damaligen Prozess bestritt der Angeklagte offenbar die Vorwürfe. Er legte Berufung ein. Berufung hat auch die Anklagebehörde eingelegt. Vier Jahre Haft hielt die Staatsanwaltschaft für zu wenig und deshalb nicht für schuldangemessen.
Große Jugendkammer verhandelt den Fall noch einmal ganz von vorne
Seit Montag verhandelt jetzt die zweite Große Jugendkammer den Fall noch einmal ganz von vorne. Nicht als Berufungskammer, weil deren sogenannte Strafgewalt wie die des Amtsgerichts bei vier Jahren Haft enden würde. Das Verfahren startet erstinstanzlich. Weil laut dem Vorsitzenden Richter Alexander Lobmüller eine erheblich höhere Haftstrafe infrage kommen könnte. Umso mehr als die Kammer auch prüfen werde, ob sich der Angeklagte über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinaus auch der Vergewaltigung schuldig gemacht hat.
Zum ersten Mal soll der 47-Jährige im Sommer 2021 Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gehabt haben. Laut Staatsanwalt Michael Koch forderte er die damals Zwölfjährige im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Heilbronn auf, sich hinzulegen und die Beine zu spreizen. Den anschließenden für das Mädchen schmerzhaften Geschlechtsverkehr soll er erst abgebrochen haben, als die Tochter ihm androhte zu schreien.
Im Sommer 2022 folgten offenbar weitere schwere sexuelle Übergriffe
Den nächsten Übergriff soll der Angeklagte in seinem Sontheimer Gartenhaus im Frühjahr 2022 begangen haben. Dabei habe er die Türe abgeschlossen, ein Polster auf den Boden gelegt und mehrere Minuten lang Geschlechtsverkehr mit dem Kind gehabt. Offenbar folgten drei weitere schwere sexuelle Übergriffe mit vaginalem Geschlechtsverkehr im Sommer 2022.
Der letzte am 30. August 2022. Laut Anklage kam der 47-Jährige dabei morgens zwischen 4 und 5 Uhr nur mit einem Bademantel bekleidet ins Zimmer seiner Tochter und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr.
Laut Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach wird die Tochter ihre Zeugenaussage an einem der kommenden Verhandlungstage bewusst öffentlich machen. „Sie möchte, dass die Öffentlichkeit erfährt, was ihr Vater ihr angetan hat“, so die Rechtsvertreterin der Jugendlichen, die in diesem Prozess auch Nebenklägerin ist. Bis zum Alter von fünf Jahren lebte die Geschädigte bei ihrer leiblichen Mutter. Nach deren Tod wohnte sie bei ihrem Vater und ihrer Stiefmutter. Jetzt ist sie in einem Wohnheim untergebracht.
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