Sexueller Missbrauch im Raum Schwäbisch Hall: Prozess hinter verschlossenen Türen
Im Landgericht Heilbronn hat am Montag die Hauptverhandlung gegen einen 52 Jahre alten Mann begonnen, der im Altkreis Schwäbisch Hall mehrfach Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben soll. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Gerichtsprozesse sind in aller Regel öffentlich. Nicht so der Fall, der seit Montag, 9. Februar, vor der 14. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt wird. Das gab der Vorsitzende Richter Thilo Kurz noch vor der Verlesung der Anklageschrift bekannt. Zuschauer und Pressevertreter mussten den Gerichtssaal verlassen.
Dem Angeklagten liegt offenbar zur Last, zwischen Ende 2020 und April 2021 an zwei damals 16- und 20-jährigen männlichen Personen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die mutmaßlich Geschädigten sollen in dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, dem der Angeklagte vorstand. Angeklagt sind offenbar außerdem drei Taten des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und eine Tat des sexuellen Übergriffs, die der Angeklagte im Altkreis Schwäbisch Hall begangen haben soll.
Sexueller Missbrauch im Raum Schwäbisch Hall: Angeklagter wurde 2023 vom Amtsgericht freigesprochen
In den Prozess eingebunden ist offenbar darüber hinaus ein Berufungsverfahren wegen des Vorwurfs zweier weiterer Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Amtsgericht Schwäbisch Hall hat laut Mitteilung des Heilbronner Landgerichts in seinem Urteil vom 7. Juni 2023 den Angeklagten von den erhobenen Tatvorwürfen freigesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, über die mit verhandelt wird.
Die beiden Anwälte des Angeklagten, eine davon hatte 2011 die Verteidigung des Meteorologen und Fernsehmoderators Jörg Kachelmann übernommen, hatten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Weil sie durch Bekanntwerden von Details das Schutzbedürfnis ihres Mandanten gefährdet sahen.
Kammer sieht Schutzbedürfnis von Zeugen und Angeklagten für gegeben
Die Kammer hat dem Antrag der Verteidigung stattgegeben. „Der Ausschluss der Öffentlichkeit dient dem Schutz der Lebensbereiche der geschädigten Zeugen und des Angeklagten“, begründet der Vorsitzende Richter Thilo Kurz die Entscheidung der Kammer.
Dies gelte umso mehr, als im Vorfeld mutmaßlich identifizierbare Berichterstattungen über den Fall und den Angeklagten in einer Tageszeitung ein erhöhtes Schutzbedürfnis zur Folge habe. „Das öffentliche Interesse überwiegt diese Umstände nicht“, sagte Kurz. Darüber, ob auch das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesprochen wird, werde die Kammer zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, so der Vorsitzende Richter weiter.
Die Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung ist ein Element der Verfassungssicherung und hat Kontroll- und Vertrauensfunktion in die Rechtsprechung. Dennoch gibt es Einschränkungen, die im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verankert sind. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Intimsphäre des Angeklagten und der Schutz minderjähriger Opfer.
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