Versuchter Mord bei Höllenfahrt? Richter ermahnen Raser, Haftordnung einzuhalten
Als 17-Jähriger soll ein Angeklagter bei seiner Fahrt in einem gestohlenen Sportwagen das Leben mehrerer Personen gefährdet haben.
Der nach seiner Irrsinnsfahrt von Wüstenrot nach Heilbronn im Oktober 2024 wegen zehnfachen versuchten Mordes angeklagte Mann aus dem Landkreis Heilbronn sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Adelsheim in Untersuchungshaft. Nachdem der mehrfach vorbestrafte Angeklagte bereits bei früheren Inhaftierungen Regelverstöße gegen die Haftordnung begangen hatte, erteilte der Vorsitzende Richter der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts, Alexander Lobmüller, am Mittwoch einen rechtlichen Hinweis.
Demnach droht dem Angeklagten, der offenbar zuletzt in eine Schlägerei in der JVA verwickelt war, eine höhere Jugendstrafe, sollte er gegen die Haftordnung verstoßen. Weil für das Gericht eine sogenannte schädlichen Neigung in Betracht kommen könnte. „Wenn das so wäre, wäre der Erziehungsbedarf höher und damit die Strafe“, so Lobmüller.
Eine Voraussetzung dafür wäre, dass die Kammer dem inzwischen mutmaßlich 19-Jährigen eine sogenannte Reifeverzögerung attestiert, damit er nach Jugendrecht beurteilt wird. Wie alt der Angeklagte, der aus dem orientalischen Raum nach Deutschland geflohen ist, wirklich ist, scheint aber offenbar unklar. Im Verfahren will er sich dazu nicht äußern.
Raser-Prozess in Heilbronn: Angeklagter soll bei seiner Autofahrt zehn Menschenleben gefährdet haben
Zehn Menschenleben soll der Angeklagte bei seiner Fahrt 2024 gefährdet haben. Die Erste Staatsanwältin Bettina Jörg klagt den damals mutmaßlich 17-Jährigen unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes an. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Unter anderem wurde er im März 2023 vom Amtsgericht Heilbronn wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und gefährliche Körperverletzung verurteilt.
Am 12. Oktober 2024 hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gegen 2.15 Uhr morgens zunächst eine dreiköpfige Personengruppe in deren Auto gefährdet. Anschließend habe er mehrere Polizeisperren durchbrochen und dabei auch gestreift. Polizeibeamte hatten am vorangegangenen Verhandlungstag ausgesagt, dass sie vor dem heranrasenden Mercedes hätten ausweichen müssen.
Bei einem Crash mit einem der Polizeiwagen hatte der Angeklagte seinen linken Vorderreifen verloren. Dennoch war er mit rund 125 Stundenkilometern in der Heilbronner Innenstadt weitergefahren. Dabei verlor er in der Paul-Göbel-Straße die Kontrolle und krachte gegen zwei geparkte Autos. Anschließend flüchtete der Angeklagte zu Fuß. Aufgegriffen wurde er am 5. November 2024 bei London.
Den 500-PS-starken Sportwagen Mercedes SL 55 AMG mit Automatikgetriebe hatte der Angeklagte offenbar zuvor mit einem Kumpel in Wüstenrot gestohlen und im Wald versteckt. Aufgebrochen hatten die beiden mutmaßlichen Autodiebe den Mercedes nicht. Wie sie ins Fahrzeuginnere gelangten, ist unklar.
Nachgemachter Schlüssel lag in der Konsole des gestohlenen Mercedes
Ein nachgemachter Schlüssel für das Fahrzeug hatte laut dessen Besitzer zwar in der Mittelkonsole gelegen. „Trotzdem war alles verriegelt“, sagte der 63 Jahre in einem der vorangegangenen Verhandlungstage. Den original Keyless-Go-Schlüssel habe der Wüstenroter mit in sein Haus genommen.
Nach der Irrsinnsfahrt des damals flüchtigen 17-Jährigen sei ihm ein Kapitalverbrechen vorgeworfen worden. „Ein Einsatzkommando mit maskierten Männer und MP im Anschlag hat mein Haus auf den Kopf gestellt“, sagte der Geschädigte. „Es war wie im Krieg.“
Dass ihm das Auto gestohlen worden ist, ist längst zweifelsfrei festgestellt worden. Seine Versicherung habe das Fahrzeug mit 35.000 Euro abgerechnet. Laut Schätzung der Polizei im Oktober 2024 liegt der vom Angeklagten verursachte Gesamtschaden bei rund 100.000 Euro.
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