Plädoyers im Heilbronner Prozess gegen sieben Angeklagte: Eine Frage der Ehre?
Im Prozess vor dem Heilbronner Landgericht gegen sieben Angeklagte, die sich wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlich versuchten Mordes verantworten müssen, wurden am Mittwoch die ersten Plädoyers gehalten. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Ehre.
Mehr als acht Monate nach dem Prozessauftakt gegen sieben Angeklagte vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts biegt die Hauptverhandlung in die Zielgerade ein. Seit dem 14. Mai 2025 verhandelt das Gericht unter anderem wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlich versuchten Mordes in Heilbronn. Am 25. Prozesstag wurden jetzt die ersten Plädoyers gehalten. Dabei stand die Frage im Vordergrund, ob verletzte Familienehre das Motiv für den bewaffneten und maskierten Überfall auf eine andere Familie gewesen sein soll.
Kann es versuchten Ehrenmord überhaupt geben? Andreas Baier, Verteidiger des Hauptangeklagten E., bezweifelte das in seinem Plädoyer. Oder verwechselte allen voran der Hauptangeklagte den Begriff Familienehre mit „Kontrolle und Unterdrückung von Frauen“?, wie es die Vertreterin der Nebenkläger, Tanja Haberzettl-Prach, ausdrückte. Für Staatsanwalt Michael Koch stand in seiner Schlussrede fest, dass zwei der sieben Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes aus übersteigertem Ehrgefühl und damit niedrigen Beweggründen heraus zu verurteilen sind.
Auslöser der Tat: Opfer war mit Schwester des Angeklagten spazieren
Der Vorwurf lautet, dass sich die sieben damals 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten am Abend des 9. Septembers 2024 verabredet haben, um Vater und Sohn der Familie Erg. in deren Heilbronner Wohnung zu töten. Hintergrund sei ein Spaziergang des Sohnes der Familie Erg. mit der Schwester des angeklagten türkischen Staatsbürgers E. aus Neckarsulm gewesen. Der habe darin eine Verletzung der Familienehre gesehen, so der Staatsanwalt.

Maskiert und bewaffnet mit Schlagwerkzeugen, Messern und Pfefferspray haben sie offenbar versucht, in die Wohnung der Opfer einzudringen. Dabei hätten sie mehrfach damit gedroht, Vater und Sohn zu töten. Sie sollen auf die Türe eingeschlagen haben, während die Geschädigten von innen dagegen hielten. Nur noch das mittlere Schloss der Türe habe dem Angriff standgehalten. Nur wenige Stunden zuvor soll der Angeklagte E. im Beisein des Angeklagten T. den Sohn der Familie Erg. auf dem Heilbronner Silcherplatz geschlagen, getreten und gedemütigt haben.
Staatsanwalt plädiert in Heilbronn für Jugendstrafen für sechs Angeklagte
Bei den beiden Hauptangeklagten E. und T. sah Staatsanwalt Michael Koch gemeinschaftliche Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung in Tateinheit mit gemeinschaftlich versuchten Mordes als erwiesen an. Laut Koch seien die damals Heranwachsenden nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Er forderte für E., der auch noch einer weiteren Körperverletzung beschuldigt wird, eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Für T. plädierte er auf eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. T. hatte den Spaziergang beobachtet und E. darüber informiert.
Bei den anderen fünf Angeklagten könne er kein Mordmerkmal nachweisen, so Koch. Sie hätten womöglich nicht genau gewusst, worum es bei dem Überfall geht. Vier von ihnen seien nach Jugendstrafrecht unter anderem wegen versuchten gemeinschaftlichen Totschlags zu verurteilen. Der Staatsanwalt forderte für sie Haftstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren. Der Angeklagte G. kommt aufgrund seines Alters für eine Jugendstrafe nicht infrage. Koch forderte für ihn eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und fünf Monaten.
Plädoyers im Heilbronner Prozess: Gegensätzliche Sichtweisen auf Tat und Umfeld
Tanja Haberzettl-Prach sprach in ihrem Plädoyer von patriarchalischen Strukturen. Was aus dem Spaziergang mit dem Sohn der Familie Erg. folgte, sei für die Geschädigten ein „absoluter Alptraum“ und auch „ein Schock für die Schwester“ des Hauptangeklagten. „Eine Unterdrückung von Mädchen ist niemals kulturell zu rechtfertigen“, sagte Tanja Haberzettl-Prach.
Auf eine Unterdrückung von Frauen in der Familie seines Mandanten gebe es keine Hinweise, so Rechtsanwalt Andreas Baier. Immer wieder sei von Ehrenmord die Rede, ohne auszusprechen, was das überhaupt sein soll, so der Verteidiger weiter. Sein Mandant bedaure das Geschehene und habe sich bei den Geschädigten entschuldigt.
Prozess in Heilbronn: Verteidigerin fordert Perspektive für ihren Mandanten
Als Gründe für die Tat sieht Baier ein „affektives Schutzbedürfnis“ bei seinem Mandanten. Immerhin habe man sich Frauengeschichten über den Sohn der Familie Erg. erzählt. Und dass er von Mädchen Fotos sammle. Die zweite Anwältin des Hauptangeklagten E., Peggy Eisele, wies unter anderem auf den erzieherischen Gedanken des Jugendstrafrechts hin. Sie plädierte dafür, dass E. das erste Lehrjahr in der JVA Adelsheim als Kfz-Mechatroniker noch im geschlossenen Vollzug absolvieren könne, das zweite Lehrjahr aber bereits im offenen Vollzug.
Die Plädoyers werden am Mittwoch, 28. Januar, fortgesetzt.
Bevor die ersten Plädoyers gesprochen wurden, erteilte die zweite Große Jugendkammer einen sogenannten rechtlichen Hinweis. Demzufolge könne der Verlauf der Hauptverhandlung ergeben, dass sich neben des in der Anklageschrift formulierten Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe wegen der Familienehre weitere Merkmale ergeben könnten. Richter Alexander Lobmüller sprach dabei unter anderem von einer möglichen Verdeckung eines anderen Verbrechens, nämlich der Körperverletzung auf dem Silcherplatz.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare