Brutaler Angriff mit Bierflasche vor Heilbronner Kneipe – Angeklagter schweigt
Im November 2024 soll ein 38 -Jähriger vor einer Heilbronner Kneipe einen Mann mit einer Bierflasche schwer verletzt haben. Am zweiten Prozesstag sagten der behandelnde Facharzt und eine Polizistin aus.
Mit einer stark blutenden Verletzung im Gesicht ist das mutmaßliche Opfer des Angriffs in den frühen Morgenstunden des 1. November vergangenen Jahres ins SLK-Klinikum eingeliefert worden. Der behandelnde Facharzt sprach von einer acht Zentimeter langen und drei Zentimeter tiefen Risswunde an der linken Wange, die bis auf die Knochen durchgegangen sei. Die Ohrspeicheldrüse und ein Teil der Kaumuskulatur sei durchtrennt gewesen.
Bevor der Geschädigte operiert werden konnte, hätten die Ärzte erst einmal die Wunde explorieren müssen. Um sicherzustellen, dass keine Fragmente zurückbleiben, die später zu Komplikationen führen könnten. Erst danach konnten die Mediziner die Muskulatur und die Drüse nähen. Die Narbe ist bis heute sichtbar. Teile der linken Gesichtshälfte sind taub.

Prozess in Heilbronn: Wirtin beleidigt und draußen auf die Scheibe geschlagen
In der Halloween-Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November soll das mutmaßliche Opfer zuvor vom 38 Jahre alten Angeklagten vor einer Kneipe beim Heilbronner Bahnhof mit einer Bierflasche niedergeschlagen worden sein. Der Geschädigte, der zu diesem Zeitpunkt Gast in dem Lokal war, folgte dem mutmaßlichen Täter auf die Straße, nachdem dieser zuvor in der Kneipe herumgeschrien, die Wirtin beleidigt und anschließend draußen auf die Scheibe der Kneipe geschlagen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte selbst macht keine Angaben. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers während des ersten Verhandlungstags wichen von dessen polizeilichen Vernehmung ab. Heute sei er sich sicher, dass der mutmaßliche Täter auf ihn zu gerannt sei und sofort mit der Bierflasche zugeschlagen habe. Ohne, dass es vorher ein Gerangel gegeben habe. Die Wirtin der Kneipe hatte ausgesagt, dass der Angeklagte zuvor mit den Füßen in Richtung Opfer getreten habe.
Zum tatsächlichen Tathergang brachte der zweite Verhandlungstag keine weiteren Erkenntnisse. Eine Frau, die ebenfalls in jener Nacht in der Gaststätte war und anhand der Überwachungskamera im Lokal nachweislich mit dem mutmaßlichen Opfer an einem Tisch saß und sich mit ihm unterhielt, schilderte am zweiten Verhandlungstag am Freitag, 21. März, eine völlig neue Geschichte.
Prozess in Heilbronn: Polizeibekannte Zeugin macht wirre Angaben zum Tathergang
Demnach sei sie mit Kopfhörern an der Theke gesessen, während mehrere Männer im Lokal einen Streit begonnen hätten. Danach habe sie einen blutenden Mann auf der Straße liegen sehen. Als ihr das Gericht auf Antrag von Verteidigerin Peggy Eisele das Überwachungsvideo vorspielte, räumte die Zeugin ein, dass sie sich offenbar geirrt hat. Bereits zuvor hatte ein Heilbronner Polizeihauptkommissar im Zeugenstand ausgesagt, dass die Frau längst polizeibekannt sei und in der Vergangenheit mehrfach einen verwirrten Eindruck gemacht habe.
Der Angeklagte äußerte sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht. Dass der gebürtige Neckargartacher in Böckingen und Frankenbach mit zwei Schwestern aufgewachsen ist und sich seine Eltern getrennt haben, als er zwölf Jahre alt war, berichtete bereits am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige Dr. Matthias Michel aus Weinsberg. Der Ärztliche Direktor am Klinikum am Weißenhof führte im Rahmen seiner Exploration am 11. März ein Gespräch mit dem mutmaßlichen Täter.
In der Schule habe es immer wieder Schwierigkeiten gegeben. So sei er in der sechsten Klasse in eine Schule für Schwererziehbare in Kleingartach gewechselt. Später besuchte er die Elly-Heuss-Knapp-Hauptschule bis zur achten Klasse. Dort sei er schließlich von der Schule verwiesen worden. Der Angeklagte, der bei seiner Verhaftung bei seinem Vater wohnte und selbst eine Tochter hat, war bereits mehrfach in Haft. Das erste Mal mit 19 Jahren. Damals machte er im Gefängnis den Hauptschulabschluss nach.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare