Prozess in Heilbronn: Mann soll seine Ex-Freundin tagelang schwer misshandelt haben
Offenbar aus Wut und Eifersucht soll ein 29 Jahre alter Deutsch-Algerier Mitte Juni 2025 seine Ex-Freundin über Tage hinweg in Künzelsau brutal misshandelt haben. Zum Prozessauftakt in Heilbronn räumte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten ein.
„Ich bin nicht so. Ich würde niemals einem geliebten Menschen so etwas antun“, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor der ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts. Die Worte des 29-Jährigen klangen wie Hohn. Über Tage hinweg hatte der Beschuldigte seine Ex-Freundin offenbar aus Wut und Eifersucht brutal misshandelt und schwer verletzt. „Sie leidet bis heute körperlich und psychisch unter der Tat“, so Tanja Haberzettl-Prach, Vertreterin der Geschädigten, die in diesem Prozess Nebenklägerin ist.
„Im Raum stehen schwerste Gewalttaten gegen den Kopf“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. Staatsanwalt Sven Güttner wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor. Ab dem Abend des 15. Juni 2025 soll der mehrfach vorbestrafte Angeklagte die Frau über zwei Tage hinweg mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten haben.
Polizei fand Blutspritzer im Eingangsbereich des Künzelsauer Frauenhauses
An jenem Abend hat der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft seine Ex-Freundin ausgerechnet auf dem Gelände des Künzelsauer Frauenhauses überfallen, geschlagen und von dort entführt. Die Polizei fand dort Blutspritzer. Und zerrissene Kleindungstücke: Ein Oberteil, einen BH und eine kurze Hose. Über längere Zeit zerrte der Angeklagte sein Opfer offenbar halb nackt durch Künzelsau. Ins Frauenhaus war sie zuvor vor dem 29-Jährigen geflohen, weil er sie brutal in der gemeinsamen Neckarsulmer Wohnung geschlagen und misshandelt haben soll.
Auf dem Weg durch die Stadt soll der Angeklagte seine Ex-Freundin immer wieder mit wuchtigen Schlägen ins Gesicht traktiert haben. Als sie auf dem Boden lag, soll er ihr mit den Füßen gegen den Kopf getreten haben. Am Ende brachte er sie in ein offenstehendes Gartenhäuschen. „Du wirst die Nacht nicht überleben“, soll der Angeklagte laut Staatsanwalt gesagt haben. Daran wollte sich der Beschuldigte nicht erinnern. Immer wieder sprach er von seiner Alkohol- und Drogenabhängigkeit.

Prozess in Heilbronn: Geschädigte leidet bis heute an den Folgen der Gewalttat
Am Morgen des 17. Juni gelang der Geschädigten die Flucht, weil der Angeklagte im Gartenhäuschen eingeschlafen sein soll. Sie war schwer verletzt. Neben einer Vielzahl an Hämatomen, Schwellungen und Schürfungen an Kopf, Gesicht und Körper soll sie darüber hinaus eine akut lebensgefährliche Gehirnblutung sowie eine Schädigung des rechten Auges erlitten haben, an der sie offenbar bis heute leidet.
„Sie lag ruhig da. Besonders imposant waren aber die Verletzungen im Gesicht gewesen“, sagte die Notärztin, die die Geschädigte nach deren Flucht im Krankenwagen untersuchte. „Das waren nicht nur Veilchen, sondern richtig dicke Hämatome.“ Eine Rettungssanitäterin sagte im Zeugenstand, sie habe die Augen des Opfers kaum mehr erkannt. Zur weiteren Untersuchung wurde die Frau ins Heilbronner Krankenhaus gebracht.
Angeklagter in Heilbronn: Freundin hat einen anderen Mann angeschaut
In das Künzelsauer Frauenhaus war die Geschädigte bereits am 8. Mai 2025 geflüchtet. Damals hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin mutmaßlich in der gemeinsamen Wohnung in Neckarsulm misshandelt. Laut Staatsanwalt soll er sie mit Wucht geschlagen und getreten haben. Unter anderem soll sie eine Nasenbeinfraktur davon getragen haben. „Weil sie einen anderen Mann angeschaut hat“, begründete der Angeklagte seinen massiven Gewaltausbruch.
Für seine Schläge in der Wohnung soll er außerdem ein Staubsaugerrohr und eine metallene Stabtaschenlampe benutzt haben. Außerdem hat er offenbar eine brennende Zigarette auf ihrem Hals ausgedrückt und sie bis zur Ohnmacht am Hals gewürgt. Mutter und Onkel hätten sie schließlich aus der Wohnung herausgeholt, so der Staatsanwalt.
Sven Güttner geht in der Anklage von einem Tötungsvorsatz aus. Der Deutsch-Algerier soll außerdem ein von weiblicher Unterordnung geprägtes Weltbild haben, das der Geschädigten ihr eigenständiges Lebensrecht abspreche. Wegen ihrer Entscheidung, sich zu trennen, habe er sie bestrafen und töten wollen.
Angeklagter wegen Gewalt gegen Sohn der Ex-Freundin im Gefängnis
Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Das erste Mal war der 29 Jahre alte derzeit wohnsitzlose Mann im Alter von 19 Jahren ins Gefängnis gekommen. Derzeit sitzt er nicht nur wegen der Anklage vor dem Heilbronner Landgericht in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall. Vielmehr wurde er bereits wegen körperlicher Übergriffe gegen den Sohn der Geschädigten im laufenden Verfahren verurteilt. Offenbar soll der Sohn dabei eingeschritten sein, als der Angeklagte gerade seine Freundin schlug.
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