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Heilbronn

Sexueller Missbrauch in Schwäbisch Hall: Prozess hinter verschlossenen Türen

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Weil er ein Kind sexuell missbraucht haben soll, steht seit Mittwoch ein 31 Jahre alter Mann aus Schwäbisch Hall vor dem Heilbronner Landgericht. Warum der Prozess bis zum Urteil hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.


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Oberstaatsanwalt Harald Lustig hatte mit der Verlesung der Anklageschrift noch nicht begonnen, da mussten Zuhörer und Pressevertreter den Saal B des Heilbronner Landgerichts auch schon wieder verlassen. Rund zehn Minuten nach Eröffnung der Hauptverhandlung verkündete der Vorsitzende Richter der 13. Großen Strafkammer, Lutz Hils, den Beschluss: Der Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wird bis zur Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen geführt.

Auf der Anklagebank sitzt ein 31 Jahre alter Mann aus Schwäbisch Hall. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, sexuelle Handlungen an einem zur Tatzeit zwischen zehn und zwölf Jahre alten Mädchen vorgenommen zu haben.  Angeklagt sind offenbar acht konkrete Fälle von Oral- und Handverkehr. Die Taten soll der Angeklagte zwischen Juli 2023 und März 2025 in einer Wohnung in Schwäbisch Hall begangen haben.

Sexueller Missbrauch in Schwäbisch Hall: Kammer gibt Antrag des Verteidigers auf Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Die Geschädigte hatte im Vorfeld des Prozesses beantragt, am dritten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszusagen. Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Donath, zog am Mittwoch nach. Er beantragte, den kompletten Prozess nichtöffentlich zu verhandeln. Die Kammer gab dem Antrag statt.

Seit Mittwoch muss sich ein 31 Jahre alter Mann aus Schwäbisch Hall wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor Gericht verantworten.
Seit Mittwoch muss sich ein 31 Jahre alter Mann aus Schwäbisch Hall wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor Gericht verantworten.  Foto: Ralf Seidel

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen deutschen Staatsbürger russischer Herkunft. Der ledige Verfahrensmechaniker sitzt in Untersuchungshaft. Das Gericht hat für die Verhandlung elf Zeugen geladen und vier Prozesstage angesetzt. Ob alle Zeugen gehört werden müssen, hängt immer vom Verhalten des Angeklagten ab.

Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Schutzbefohlenen und Minderjährigen

Wenige Minuten nachdem die Besucher den Verhandlungssaal verlassen mussten, wurde auch der Angeklagte in die Arrestzelle des Gerichtsgebäudes gebracht. Die übrigen Prozessbeteiligten blieben im Saal. Das deutet auf ein Erörterungsgespräch hin. In Erörterungsgesprächen wird über einen möglichen Strafrahmen diskutiert für den Fall, dass sich der Angeklagte geständig einlässt.

Grundsätzlich sind Strafprozesse öffentlich zu verhandeln. Immerhin sprechen die Richter am Ende ihr Urteil „im Namen des Volkes“. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt aber auch Ausnahmen vor. Etwa wenn es um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Schutzbefohlenen und Minderjährigen geht.




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