Messer an die Hoden gesetzt? Angeklagte filmten Racheaktion in Bad Wimpfen
Im Prozess gegen drei Afghanen hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Angeklagten sollen den mutmaßlichen Liebhaber der Ehefrau eines der Beschuldigten angegriffen und beinahe kastriert haben.
„Jetzt sitzen wir wochenlang in der Verhandlung, weil eine Frau ihre halbe Familie ins Gefängnis gebracht hat und die Familienangehörigen dachten, sie würden es besser machen als die Polizei“, sagte Staatsanwältin Annika Osebek am Dienstagnachmittag in ihrem Plädoyer vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts. Sie forderte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, gemeinschaftlicher Nötigung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vier Jahre Gefängnis für den Ehemann, vier Jahre Jugendhaft für den Sohn und dreieinhalb Jahre Haft für den Bruder.
Messer an die Hoden gesetzt? Plädoyers bei Prozess in Heilbronn
In der Annahme, seine Frau sei vergewaltigt worden, suchte der 42 Jahre alte Ehemann zusammen mit seinem damals 16 Jahre alten Sohn und dem damals 22 Jahre alten Bruder der Ehefrau am Morgen des 9. September 2024 die Bad Wimpfener Flüchtlingsunterkunft auf, um laut Staatsanwältin Annika Osebek „Selbstjustiz“ zu üben. Dort drangen sie nach Überzeugung der Anklägerin in das Zimmer des vermeintlichen Vergewaltigers ein, setzten ihm ein Messer an die Kehle, schlugen ihn und fügten ihn Schnittwunden an den Händen zu.
Damit nicht genug, zog offenbar der Ehemann dem Geschädigten, der auf dem Bett festgehalten wurde, die Hose und die Unterhose herunter und setzte das Messer an den Hoden des mutmaßlichen Opfers an. Dabei verletzte er ihn offenbar an den Genitalien. Um ihn laut Staatsanwältin zusätzlich zu erniedrigen, filmte der Schwager diese Situation mit dem Handy.
Prozess in Heilbronn: Ehefrau hielt Verhältnis mit mutmaßlichem Opfer über Jahre geheim
Was der Ehemann zu diesem Zeitpunkt nicht ahnte: Offenbar seit vier Jahren hatte seine Frau eine Affäre mit dem 38 Jahre alten Geschädigten. Vor ihrer Familie hatte sie die Liaison die gesamte Zeit über geheim gehalten. Bis der 42 Jahre alte Ehemann auf Überwachungskameras sah, wie ein fremder Mann das Haus verließ.

Zuerst hatte er einen Einbruch vermutet und die Polizei gerufen. Als in der Folge die Affäre aufzufliegen drohte, täuschte die Ehefrau vor, mehrfach von dem Mann vergewaltigt worden zu sein und zeigte ihren Liebhaber an. Wie der Vorsitzende Richter der zweiten Jugendstrafkammer des Heilbronner Landgerichts, Alexander Lobmüller, in der Verhandlung am Dienstag verlas, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 38-Jährigen mittlerweile eingestellt. Die Ehefrau hatte zu offensichtlich gelogen.
Dass sich die drei Angeklagten schuldig gemacht hatten, bezweifelten auch deren Anwälte nicht. „Selbstjustiz ist nicht zu bestreiten“, sagte Rudolf Meyer, Verteidiger des inzwischen 17-jährigen Sohnes. Daran, was sich im Zimmer des Geschädigten abgespielt haben soll, meldete der Rechtsanwalt aber erhebliche Zweifel an.
Anwalt in Heilbronn: Geschädigter lügt, um Angeklagte möglichst lange ins Gefängnis zu bringen
Das mutmaßliche Opfer habe bei der Beschreibung des Tathergangs mehrfach gelogen. Weil er eine starke Belastungstendenz habe. Der Liebhaber wolle die Familie seiner Geliebten so lange wie möglich im Gefängnis sehen und habe die Situation deshalb vorsätzlich falsch beschrieben. Meyer sprach sich für zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung für seinen Mandaten aus.
„So einen Fall hatte ich bisher selten“, sagte Christoph Wingerter. Der Verteidiger des mutmaßlich gehörnten und getäuschten Ehemanns appellierte an alle im Gerichtssaal, sich einmal in die Situation seinen Mandanten hineinzuversetzen. Für Wingerter ist nicht bewiesen, dass die Angeklagten das Messer mitgebracht hätten. Die im Handgemenge entstandenen Verletzungen seien zudem oberflächlich. Er plädierte für seinen Mandanten auf eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung.
Plädoyer der Heilbronner Staatsanwältin: Angeklagte wollten sich ein Alibi verschaffen
„Mein Mandant versteht, dass er etwas falsch gemacht hat“, sagt Cindy Hermelink in ihrem Plädoyer. Ein gewaltsamer Überfall auf den vermeintlichen Vergewaltiger sei nicht geplant gewesen. „Sie wollten ihm Angst machen“, sagte die Verteidigerin des Schwagers des Hauptangeklagten. Dass sie ins Zimmer eindrangen, sei eine spontane Entscheidung gewesen. Sie forderte eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren, die zu Bewährung ausgesetzt werde solle.
Dafür, dass die Aktion geplant war, sprach dagegen für die Staatsanwältin, dass der Sohn maskiert war. Und dass sich die Beschuldigten anschließend ein Alibi verschaffen wollten, indem sie unmittelbar nach der Tathergang in einen Discounter gingen und ihren Wocheneinkauf machten.
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