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Prozess am Landgericht
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Fenstersturz in Heilbronn: Gericht sieht Tötungsvorsatz – Urteil gesprochen

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Weil er seine Lebensgefährtin im Streit aus dem Fenster gestoßen hat, verurteilte das Heilbronner Landgericht einen 27-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Die Strafe fiel milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.


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„Wenn man seine Lebensgefährtin und Mutter gemeinsamer Kinder aus dem Fenster stößt, ist die Folge, dass man ins Gefängnis kommt“, sagte Martin Liebisch, Vorsitzender Richter der Ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts bei der Urteilsbegründung. Um aber das richtige Strafmaß zu finden, mussten die Richter klären, ob im vorliegenden Fall ein Tötungsvorsatz vorgelegen hat. „Das haben wir bejaht“, sagte Liebisch.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte den Tod seiner Freundin zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Sie verurteilten ihn unter anderem wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren Gefängnis. Außerdem habe er sich der gefährlichen Körperverletzung, der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung und Nötigung schuldig gemacht.  

Verhandlung in Heilbronn: Angeklagter zeigte sich am zweiten Prozesstag geständig

Noch am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe abgestritten. Auf Anraten seines Anwalts Christoph Wingerter zeigte er sich am Verhandlungstag danach aber einsichtig. Der 27 Jahre alte Nigerianer gab unter anderem zu, seine Freundin im Dezember vergangenen Jahres geschlagen, gewürgt und schließlich aus dem Fenster des ersten Obergeschosses der gemeinsamen Wohnung in Heilbronn gestoßen zu haben. Nur den von der Staatsanwalt unterstellten Tötungsvorsatz bestritt der Angeklagte bis zuletzt.

Neben der vierjährigen Haftstrafe, die das Landgericht Heilbronn gegen ihn ausgesprochen hat, drohen dem 27 Jahre alten nigerianischen Staatsbürger auch ausländerrechtliche Konsequenzen, so Martin Liebisch, Vorsitzender Richter der Ersten Schwurgerichtskammer beim Landgericht Heilbronn. Der Verurteilte hat in der Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrechts. Das hat er mutmaßlich mit der Verurteilung verloren, so dass dem Angeklagten jetzt auch die Ausreise aus Deutschland droht.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte den Tod seiner Freundin zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Ein wichtiges Argument dafür hatte der Angeklagte der Kammer selbst geliefert. Nämlich dass er zumindest damit gerechnet hat, dass der Sturz aus dem Fenster tödlich enden könnte. Bei den immer wieder aufgetretenen Streitigkeiten mit seiner Lebensgefährtin soll er nämlich damit gedroht haben, sie umzubringen. Dafür würde er sie aus dem Fenster werfen, um anschließend der Polizei zu sagen, sie habe Selbstmord begangen und sei selbst gesprungen.

Richter in Heilbronn: Glücklicherweise hat es keine schweren Verletzungen gegeben

„Glücklicherweise hat es keine schweren Verletzungen gegeben“, sagte Richter Liebisch. Aber laut einer Sachverständigen endeten elf Prozent der Stürze aus rund vier Metern Höhe statistisch gesehen tödlich. „Sie wussten, wie weit es da runter geht“, sagte Liebisch zum Angeklagten. „Und Sie kannten die Örtlichkeit.“ Zwar landete die Geschädigte bei dem Sturz mutmaßlich entweder auf den Füßen oder auf den Knien im Gras. Sie hätte aber auch mit dem Kopf auf das unmittelbar angrenzende Kiesbett oder die daneben liegenden Kantensteine fallen können. So war es dem Angeklagten nach Auffassung der Richter mindestens egal, ob die Mutter seiner Kinder sterben würde.

Der Angeklagte hat zugegeben, seine Lebensgefährtin aus einem Fenster gestoßen zu haben. Unter anderem dafür muss er ins Gefängnis.
Der Angeklagte hat zugegeben, seine Lebensgefährtin aus einem Fenster gestoßen zu haben. Unter anderem dafür muss er ins Gefängnis.  Foto: Christiana Kunz

Dennoch blieb die Kammer weit unter der Forderung von Staatsanwältin Melanie Stahlmann, die für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten plädiert hatte. Maßgeblich war für die Richter das Geständnis des Angeklagten. Damit habe er einem Kind, das den Fenstersturz beobachtet hatte, eine Aussage im Zeugenstand erspart.

Prozess in Heilbronn: Geschädigte hat kein Interesse an einer Strafverfolgung

In die Urteilsfindung floss außerdem mit ein, dass die Lebensgefährtin kein Strafverfolgungsinteresse gezeigt habe, obwohl sie die Beziehung zum Angeklagten beendet habe, so Liebisch. Die Richter berücksichtigten außerdem, dass der Angeklagte offenbar an einem Herzleiden laboriert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte den Richterspruch zwar, die Staatsanwaltschaft konnte sich unmittelbar nach der Urteilsbegründung aber noch nicht dazu durchringen.




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