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Polizeitrickbetrug im Raum Heilbronn: Vier Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt

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Als Geldabholer einer Bande von Polizeitrickbetrügern haben vier Angeklagte mehrere Senioren auch aus der Region Heilbronn um viel Geld gebracht. Das Landgericht Heilbronn hat jetzt ein Urteil gesprochen.


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Im Prozess gegen vier Mitglieder einer Bande von Polizeitrickbetrügern hat das Landgericht Heilbronn Haftstrafen zwischen neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren ausgesprochen. Demnach haben die Angeklagten in wechselnder Besetzung zwischen dem 23. Juli 2024 und 5. November 2024 in fünf Fällen unter anderem im Raum Heilbronn ihre Opfer um insgesamt 70.000 Euro betrogen. Darüber hinaus hat zumindest einer der Angeklagten illegal Waffen nach Deutschland eingeschleust und verkauft.

Der Angeklagte E. wurde wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zwei Fällen, versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der Beihilfe zum Handeltreiben mit unerlaubten Schusswaffen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Heilbronner Richter ordnen auch die Einziehung von Erträgen aus den Taten an

Der Angeklagte G. wurde wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von mehr als 42.000 Euro an. 

Als Teil einer Polizeitrickbetrügerbande sind vier Angeklagte vom Landgericht Heilbronn verurteilt worden. Sie waren unter anderem im Raum Heilbronn unterwegs.
Als Teil einer Polizeitrickbetrügerbande sind vier Angeklagte vom Landgericht Heilbronn verurteilt worden. Sie waren unter anderem im Raum Heilbronn unterwegs.  Foto: Berger, Mario

Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen und versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs wurde der Angeklagte D. zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer ordnete außerdem die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von knapp 4700 Euro sowie die erweiterte Einziehung eines aufgefundenen Bargeldbetrags von 850 Euro an. 

Urteil in Heilbronn: Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum versuchten Betrug

Der Angeklagte M. wurde wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Hintermänner der Bande hatten sich bei ihren betrügerischen Anrufen als Polizisten oder Staatsanwälte ausgegeben und ihre Opfer zur Herausgabe von Geld und Wertsachen bewegt. Die angeklagten Geldabholer hätten sich laut Richterspruch aber nicht der Amtsanmaßung schuldig gemacht. Laut der Kammer haben die Abholer zwar gewusst, dass betagte Menschen betrügerisch um ihr Erspartes gebracht werden. Ob die Angeklagten aber auch die Inhalte der vorherigen Telefonate kannten, sei im Laufe des Prozesses nicht aufzuklären gewesen.

Richter in Heilbronn: Geldabholer haben sich nicht als Polizeibeamte vorgestellt

Auch habe sich kein Abholer als Polizeibeamter vorgestellt oder eine Uniform getragen. Es habe insgesamt wenig bis gar keine Gespräche zwischen den Geschädigten und Abholern gegeben. Der Tatnachweis sei deshalb nicht geführt, so die Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vorangegangenen Sitzung Haftstrafen zwischen neun Monaten auf Bewährung und sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und zweieinhalb Jahren. Für einen der Angeklagten sprachen sie sich für eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze aus.




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