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Prozessauftakt
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Tod eines Zwölfjährigen in Niedernhall: Staatsanwältin wirft Angeklagtem Mord vor

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Auf den Tag ein halbes Jahr nach dem Tod eines zwölf Jahre alten Jungen in Niederhall hat am Mittwoch der Prozess gegen seinen mutmaßlichen Mörder in Heilbronn begonnen. „Was passiert ist, ist grausam“, so der Angeklagte.


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Im Prozess gegen einen 18 Jahre alten Mann wirft Staatsanwältin Kathrin Rührich dem Angeklagten Mord vor. Er soll am Abend des 11. September vergangenen Jahres auf dem Parkplatz des Edekas in Niedernhall einen „niederträchtigen Racheplan“ in die Tat umgesetzt haben. Demnach habe er einen zwölfjährigen Jungen auf dessen Fahrrad angefahren und 26 Meter weit mitgeschleift. Das Kind erlag vor Ort seinen Verletzungen.

Angeklagter in Heilbronn: Jungen in Niedernhall wegen eines Fahrfehlers angefahren

Dem mutmaßlichen Mord soll laut Kathrin Rührich ein Streit vorausgegangen sein, in dem das spätere Todesopfer angedeutet habe, das Auto des Angeklagten zu beschädigen und in das Fahrzeuginnere zu spucken. Seinen Anwalt Andreas Kugel ließ der Angeklagte später erklären, dass er nie die Absicht gehabt habe, den ihn bis dahin unbekannten Jungen und dessen 13-jährigen Freund „tätlich anzugehen“.

Dass er das Kind mit seinem Auto angefahren habe, führe A. auf seinen Fahrfehler zurück. Er hätte seinen Führerschein und sein Auto erst wenige Monate gehabt und sei weniger als 1000 Kilometer gefahren, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger erklären.

Der 18 Jahre alte Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten. Er soll laut Staatsanwaltschaft einen zwölfjährigen Jungen ermordet haben.
Der 18 Jahre alte Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten. Er soll laut Staatsanwaltschaft einen zwölfjährigen Jungen ermordet haben.  Foto: Mario Berger

Zusammen mit seinem 13 Jahre alten Freund soll der Zwölfjährige den Angeklagten und dessen 16 Jahre alten Begleiter vor dem Supermarkt vergebens um Kleingeld gebeten haben, so die Staatsanwältin. Daraufhin soll der Junge den 18-Jährigen und seinen gehbehinderten Begleiter beleidigt haben. Auch dass er den Audi A3 des Angeklagten zerkratzen und in das Fahrzeuginnere spucken könne, soll der Zwölfjährige gesagt haben. Danach hätten sich die Kinder allerdings vom Geschehen entfernt.

Prozess in Heilbronn: Staatsanwältin spricht bei der Tat von Mittel für eine Machtdemonstration

Laut Staatsanwältin soll der Angeklagte darauf wegen seiner „Kränkung und als Mittel für eine Machtdemonstration“ mit quietschenden Reifen den Jungen verfolgt und „von Rache getrieben“ gegen das Hinterrad des Fahrrads gefahren sein, auf dem der Junge sich entfernte. Das Fahrrad sei daraufhin gekippt und der Junge vor das Auto gefallen.

Während die Staatsanwältin die Anklageschrift verlas und dabei den mutmaßlichen Tatvorgang und die tödlichen Verletzungen des Kindes beschrieb, brach dessen Mutter immer wieder in Tränen aus. Zusammen mit dem Vater des Kindes ist sie Nebenklägerin in diesem Prozess.

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Der Angeklagte, der offenbar bei den Pfadfindern aktiv ist, ließ seinen Anwalt erklären, dass er sich nicht anmaßen würde, den Schmerz der Eltern nachempfinden zu können. Er wolle sein tiefstes Beileid ausdrücken. Dass es zu dem auch für ihn tragischen Geschehen gekommen sei, führte er auf seine mangelnde Fahrpraxis zurück. „Was passiert ist, ist grausam.“

Von Tod des Kindes will Angeklagter erst im Krankenwagen erfahren haben

Überstürzt habe er gehandelt und dabei offenbar zu viel Gas gegeben. „Ich war überfordert. Ich spürte im nächsten Moment einen Schlag.“ Woher der gekommen sei, habe er sich nicht erklären können. „Ich war wie gelähmt.“ Dass er den Jungen totgefahren habe, habe er erst erfahren, als er noch vor Ort selbst in einem Krankenwagen gesessen habe.

Trotz des großen Interesses an dem Prozess wurde bereits ein Teil der Verhandlung am Mittwochvormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Und zwar als A. sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußerte. 

Teile des Prozesses in Heilbronn werden hinter verschlossenen Türen geführt

Auch weitere Teile des Prozesses werden in den folgenden Verhandlungstagen hinter verschlossenen Türen geführt. Etwa bei den Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der Jugendgerichtshilfe, den Aussagen minderjähriger Zeugen sowie den Plädoyers.

Kugel hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit während der gesamten Prozessdauer beantragt. Das lehnte der Vorsitzende Richter Thilo Kurz ab. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt das öffentliche Interesse nicht“, so Kurz. Immerhin handele es sich im vorliegenden Fall um den Vorwurf eines Kapitalverbrechens im öffentlichen Raum.

Der Prozess wird vor einer Jugendkammer Heilbronner Landgerichts verhandelt, weil der Angeklagte zur Tatzeit 18 Jahre alt war und damit nach der deutschen Rechtsprechung als ein sogenannter Heranwachsender nach Jugendrecht verurteilt werden kann, sollte die Kammer am Ende zu der Auffassung gelangen, dass bei ihm eine Reifeverzögerung vorgelegen hat.




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