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Heilbronn

Widersprüche im Niedernhaller Mordprozess: Weitere Fragen an den Angeklagten

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Im Niedernhaller Mordprozess widersprechen fast alle Augenzeugenaussagen der Darstellung des 18 Jahre alten Angeklagten. Der Heilbronner Richter kündigte weitere Fragen an den Angeklagten an.


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„Er hat mich provoziert.“ Das soll der Angeklagte mehrfach gesagt haben, unmittelbar nachdem er am 11. September 2025 auf dem Edeka-Parkplatz einen zwölfjährigen Jungen angefahren und mehr als 20 Meter weit mitgeschleift haben soll. Der bei der mutmaßlichen Tat 18 Jahre alte Angeklagte hatte bei seiner Einlassung dagegen erklärt, er habe erst später realisiert, dass es sich bei dem getöteten Jungen um denjenigen handelte, mit dem es zuvor einen Streit gegeben haben soll.

Der Vorsitzende Richter der 15. Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts, Thilo Kurz, kündigte am Mittwoch unter anderem deswegen weitere Fragen an den Angeklagten für einen der kommenden Prozesstage an. Unter anderem wolle er wissen, ob der Angeklagte womöglich zum Schutz seines 16 Jahren alten Freundes zum Edeka-Parkplatz in Niedernhall gekommen sei, und er ihn deswegen mit dem Auto dort abholen sollte.

Niedernhaller Mordprozess: Zwölfjähriger soll Beifahrer des Angeklagten mehrfach beleidigt haben

Hintergrund: Der Freund des Angeklagten soll am Montag in nichtöffentlicher Sitzung ausgesagt haben, dass der zwölfjährige Junge bereits mehrfach Geld von ihm gefordert habe. Und dass der Junge ihn bereits mehrfach wegen seiner körperlichen Einschränkung als „Downsyndrom“ beleidigt habe.

Auf dem Edeka-Parkplatz in Niedernhall soll der Angeklagte einen Jungen absichtlich überfahren haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
Auf dem Edeka-Parkplatz in Niedernhall soll der Angeklagte einen Jungen absichtlich überfahren haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.  Foto: Mario Berger

So soll ihn der Junge auch am 11. September 2025 auf dem Parkplatz betitelt und erneut Geld gefordert haben. Nach dem Streit seien er und der Angeklagte schließlich in das mutmaßliche Tatfahrzeug gestiegen. Gleich zu Beginn der Fahrt habe er dem Angeklagten gesagt, er solle nach Hause fahren und „das sein lassen“, so der 16-Jährige offenbar in nichtöffentlicher Sitzung. Was er damit meinte, wurde in der öffentlichen Sitzung am Mittwoch nicht ganz klar.

Bei seiner polizeilichen Vernehmung im September hatte der 16-Jährige dagegen offenbar ausgesagt, er kenne den getöteten Jungen nur flüchtig. Sie seien in die gleiche Schule gegangen. Am 11. September habe der Junge ihn nach Kleingeld gefragt, sagte ein Polizeibeamter am Mittwoch als Zeuge in der Verhandlung. Mit einer Ringschraube in der Hand habe der Zwölfjährige gedroht, „damit mache ich dich kaputt“.

Sollte der Angeklagte seinen 16 Jahre alten Freund beschützen?

War der Angeklagte darüber informiert, dass das Kind am Abend des 11. September erneut Geld von dem 16-Jährigen Freund fordern würde? Und hatte der 16-Jährige den Angeklagten deshalb womöglich gebeten, ihn nach seinem Job beim Edeka abzuholen und nach Hause zu fahren? Der Vorsitzende Richter bot der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwältin der Nebenkläger an, bis kommenden Montag ebenfalls weitere Fragen an den Angeklagten zu formulieren.

Staatsanwältin Kathrin Rührich wirft dem Angeklagten Mord vor. Der 18-Jährige aus dem Hohenlohekreis soll einen „niederträchtigen Racheplan“ in die Tat umgesetzt haben. Weil der zwölfjährige Junge ihm unter anderem damit gedroht habe, in sein Auto zu spucken und den Lack zu beschädigen. Dabei soll der Junge mit einer Ringschraube herumgefuchtelt und auf einen Laternenmasten geschlagen haben.

Polizist: Mutmaßliches Tatfahrzeug hat Schleifspuren am Unterboden

Am Mittwoch sagten noch eine Reihe von Polizeibeamten aus. Unter anderem zeigte die Kammer dabei Bilder vom beschädigten Audi A3 des Angeklagten. Laut einem Beamten der Kriminaltechnik soll ein Abrieb am Kennzeichen zum Reifenprofil des Fahrrads passen, mit dem der Zwölfjährige versucht haben soll, vor dem Auto des Angeklagten zu flüchten.


Schleifspuren am Unterboden wiesen zudem auf das Überrollen des Fahrrads hin. Offenbar passen auch Stofffetzen am Unterboden des mutmaßlichen Tatfahrzeugs zur Jeanshose des Opfers.

Gehört wurde am Mittwoch auch der Fahrlehrer des Angeklagten. Demnach sei der 18-Jährige ein besonnener und ruhiger Schüler gewesen. Er sei nie gestresst gewesen und habe nie aggressiv am Steuer gesessen.

Fahrlehrer: Angeklagter bei Theorieprüfung mehrfach durchgefallen

Die praktische Prüfung habe der Angeklagte auf Anhieb bestanden. Bei der theoretischen Prüfung sei er dagegen einmal für den Pkw-Führerschein durchgefallen, zweimal für den Führerschein A2 und zuvor einmal für den Führerschein A1.

Dass der Angeklagte nach mehrmonatigem Besitz der Fahrerlaubnis beim Anfahren die Kontrolle über seinen Audi A3 verloren hätte, hielt der Fahrlehrer für unwahrscheinlich. Er räumte allerdings ein, dass man bei einem Benziner mehr Feingefühl beim Anfahren brauche als bei einem Diesel.

Der Angeklagte, der seine Fahrstunden offenbar mit einem Audi A3 Diesel absolvierte, gab bei seiner Einlassung an, er habe am 11. September beim Ausparken zu viel Gas gegeben und die Kupplung zu schnell kommen lassen. Dieser Fahrfehler habe zu dem tragischen Unfall geführt.




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