Prozess in Heilbronn: Angeklagter erklärt Molotowcocktail-Angriff auf Ex-Freundin
Ein 46-Jähriger soll versucht haben, seine Ex-Freundin in Großingersheim (Landkreis Ludwigsburg) mit einem Molotowcocktail zu ermorden. Am Montag äußerte sich der Mann vor dem Heilbronner Landgericht erstmals zu den Vorwürfen.
„Ich habe noch nie in meinem Leben eine Frau tätlich angegriffen“, schickte der 46 Jahre alte Angeklagte Z. seiner Erklärung zu den Tatvorwürfen im Prozess vor der ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts wegen fünffachen versuchten Mordes voraus. Er habe noch nicht einmal mit diesem Gedanken gespielt. Dass er in den frühen Morgenstunden des 29. Juni 2025 einen Molotowcocktail auf die Terrasse seiner Ex-Freundin geworfen habe, räumte er am Montag ein. Aber nicht, um sie zu verletzen oder gar zu ermorden. „Ich wollte ihr einen Schrecken einjagen“, sagte Z.
Prozess in Heilbronn: Angeklagter habe Ex-Freundin in Therapie kennengelernt
Er wisse, dass nicht korrekt war, was er getan hat, so der Angeklagte. Aber er habe Stärke zeigen wollen. Weil seine Familie von der Ex-Freundin gestalkt und bedroht worden sei. „Sie hat mir gedroht, dass russische Freunde aus Pforzheim kommen können“, so Z. Im Gegenzug habe er ihr mit dem Jugendamt gedroht. „Sie hatte immer häufiger Rückfälle mit Alkohol“, sagte der Angeklagte. Außerdem gehe sie der Prostitution nach.

Kennengelernt habe er die Geschädigte im Oktober 2024 in einer Therapie. Seitdem habe er ihr immer wieder geholfen. Zum Bruch sei es dann aber Mitte April 2025 unter anderem wegen des Lebenswandels seiner Ex-Freundin gekommen „Sie konnte nicht mehr mit meiner Hilfe rechnen“, sagte Z.
Nach angeblicher Drohung: Mann fasst Entschluss zum Molotowcocktail
Daraufhin hätten die Geschädigte, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, und deren Ex-Mann immer wieder ihre Familie bedroht. „Verängstigt und emotional getroffen“ hätte ihn ein gesendetes Bild von seiner Tochter. Der Ex-Ehemann der Geschädigten habe sogar damit gedroht, „meine Bude abzufackeln“.
Da sei ihm in der Garage seines Hauses spontan der Gedanke mit dem Molotowcocktail gekommen. „Ich wollte Stärke zeigen“, sagte Z, der angab, ohne Alkohol und Cannabis nicht mehr gut schlafen zu können.
In der betonierten Ecke der Terrasse habe das Feuer verpuffen sollen
Den Molotowcocktail habe er in dieser Nacht hinter einem Gebüsch bewusst in eine betonierte Ecke der Terrasse geworfen, damit die Flamme schnell verpuffen würde. Er habe gesehen, dass durch die Terrassentüre noch Licht nach außen dringt. Weder habe er Leben gefährden noch Schaden am Gebäude anrichten wollen.
Die erste Schwurgerichtskammer hat sich nach der Einlassung des Angeklagten mit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung sowie dem Vertreter der Nebenklägerin zu einem sogenannten Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türe zurückgezogen. Über einen möglichen Strafrahmen wurde dabei nicht gesprochen.
Ein Bewohner des Mehrfamilienhauses sei in der Nacht von seiner Schwester geweckt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe sich Rauch bereits in deren Wohnung ausgebreitet, sagte der 28-Jährige im Zeugenstand. Die Feuermelder hätten Alarm geschlagen. Nachdem klar gewesen sei, dass das Feuer in der Wohnung im Untergeschoss ausgebrochen war, sei er sofort nach unten gegangen, „um zu helfen“, sagte der Zeuge, der zusammen mit seiner Ehefrau sowie seiner Schwester und deren Lebensgefährten in der Wohnung lebt.
Hausbewohner löschte Großteil des Feuers mit einem Wasserschlauch
In der Wohnung der Geschädigten habe er das Feuer bei der Terrassentüre gleich gesehen. Der Rahmen habe schulterhoch in Flammen gestanden. Gebrannt hätten auch die Möbel auf der Terrasse. „Es war sehr hektisch“, sagte der 28 Jahre alte Zeuge. Er habe daraufhin versucht, das Feuer mit einem Wasserschlauch zu löschen. Schließlich sei der Vermieter gekommen und habe das Feuer komplett gelöscht.
Die Spurensicherung sei die folgenden Tage immer wieder ins Haus gekommen. Es sei schon sehr knapp gewesen, hätten die Mitarbeiter gesagt. „Wir fühlten uns die nächsten Wochen nicht mehr sicher.“ Die Information über die Untersuchungshaft des Angeklagten habe ihnen Sicherheit zurückgegeben.
„Für euch tut es mit wahnsinnig leid, was da passiert ist“, sagte der Angeklagte zu den Zeugen.
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