Anklage in Heilbronn: Koch wollte Ex-Freundin mit Molotowcocktail töten
Einen Molotowcocktail soll ein 46 Jahre alter Mann aus Oberstenfeld gegen die Terrassentüre seiner Ex-Freundin in Großingersheim geworfen haben. Der gelernte Koch steht seit Donnerstag vor dem Heilbronner Landgericht.
Aus Wut auf seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Ehemann soll ein 46 Jahre alter Mann aus Oberstenfeld am 29. Juni 2025 gegen 2 Uhr morgens einen Molotowcocktail gegen deren Terrassentüre in einem Mehrfamilienhaus in Großingersheim (Landkreis Ludwigsburg) geworfen haben. Zuvor hat der gelernte Koch der Geschädigten offenbar eine Whatsapp-Nachricht geschrieben: „Jetzt ist Krieg. Ihr werdet alle verrecken.“
Laut Staatsanwältin Katrin Rauer hatte der Angeklagte die Absicht, mit der Brandflasche seine Ex-Freundin zu töten. Weil neben der Geschädigten weitere vier Personen in dem Mehrfamilienhaus lebten, wirft die Anklagevertreterin dem 46-Jährigen versuchten Mord in fünf tateinheitlichen Fällen und Brandstiftung vor.
Brandflasche löste Feuer auf der Terrasse in Großingersheim aus
„Ihm war bewusst, dass andere Hausbesucher teilweise schon schlafen“, sagte die Staatsanwältin. Wie viele Personen in dem dreistöckigen Wohnhaus lebten, habe er nicht überblicken können. Deren Tod habe er aber in Kauf genommen.

Der Plan des Angeklagten sei allerdings nicht aufgegangen. Denn entgegen seiner mutmaßlichen Erwartung ist die Terrassentüre nicht gesprungen, sodass der Molotowcocktail sich nicht im Esszimmer seiner Ex-Freundin entzündete, sondern die Gartenmöbel in Brand setzte und Teile des Mehrfamilienhauses beschädigte. Unter anderem ist offenbar der Rollladen geschmolzen und später auch das Glas durch die Hitze gesprungen.
Prozess in Heilbronn: Nachbarn halfen beim Löschen
Während der Angeklagte nach der mutmaßlichen Tat in einem weißen Mercedes zur Wohnung seiner Frau nach Ludwigsburg-Poppenweiler gefahren ist, flüchtete die Geschädigte offenbar zunächst ins Bad. Danach soll sie versucht haben, das Feuer zu löschen.
Zu Hilfe kamen ihr offenbar Nachbarn, die von Rauchmeldern geweckt worden sein sollen und das Feuer mit einem Gartenschlauch löschen wollten. Auch der alarmierte Eigentümer und Vermieter, der im Haus gegenüber wohnt, hat laut Katrin Rauer geholfen, den Brand zu bekämpfen.
Verletzt wurde am Ende niemand. Am Gebäude entstand laut Anklagevertreterin ein Sachschaden von rund 20.000 Euro.
Angeklagter kündigt in Heilbronn an, sich zu den Vorwürfen zu äußern
Bereits zum Prozessauftakt kündigte der Angeklagte an, Angaben zur Sache zu machen. Dessen 16-jähriger Sohn will dagegen offenbar von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das habe der Jugendliche laut dem Vorsitzenden Richter der ersten Schwurgerichtskammer, Martin Liebisch, schriftlich mitgeteilt.
Liebisch kündigte an, sich mit dem Jugendlichen telefonisch in Verbindung zu setzen. Verteidiger Tobias Göbel legt dagegen Wert darauf, dass der Sohn des Angeklagten erscheinen solle und ihm ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden müsse. Immerhin handele es sich in dem Prozess um ein Kapitalverbrechen, bei dem womöglich eine hohe Haftstrafe zu erwarten sei. Der Sohn des Angeklagten müsse wissen, worum es geht, so Göbel.
Staatsanwältin in Heilbronn: Anschlag erfüllt juristische Merkmale für versuchten Mord
Bei einem Tötungsdelikt unterscheidet das Gesetz den Mord vom Totschlag. Dafür muss die Tötung mindestens ein sogenanntes Mordmerkmal aufweisen. Im Fall des Anschlags mit dem Molotowcocktail seien vier Bewohner des Mehrfamilienhauses arglos gewesen. Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Die Ex-Freundin des Angeklagten ist laut Staatsanwältin nicht arglos gewesen, weil der mutmaßliche Täter seine Tötungsabsicht im Vorfeld mitgeteilt habe. Da er sich aber mit dem Molotowcocktail eines gemeingefährlichen Mittels bedient habe, sei auch hier ein Mordmerkmal erfüllt.
Der Molotowcocktail ist laut Waffengesetz in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft. Wer ihn herstellt, besitzt oder damit handelt, macht sich strafbar.
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