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Missbrauchs-Prozess in Heilbronn : Angeklagter bezichtigt minderjährige Tochter der Lüge

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Mehrfach soll ein 47 Jahre alter Heilbronner seine minderjährige Tochter zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Im Landgericht Heilbronn bezeichnete der Angeklagte diese Vorwürfe als unwahr.


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Im Prozess gegen den 47 Jahre alten Familienvater K. aus Heilbronn wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter hat der Angeklagte am Dienstag alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. „Ich habe das nicht getan. Das ist Tatsache“, sagte der Angeklagte vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts.

Staatsanwalt Michael Koch wirft dem Angeklagten vor, zwischen Sommer 2021 und August 2022 fünf Mal seine damals zunächst zwölf und dann 13 Jahre alte leibliche Tochter zum vaginalen Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Zuvor soll der deutsche Staatsbürger russischer Herkunft seine Tochter mehrfach zum Oralverkehr gezwungen haben.

Missbrauchs-Prozess in Heilbronn: Staatsanwalt wirft dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch vor

Die Anklage lautet deshalb schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren, schwerer sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Beischlaf mit Verwandten. Möglicherweise könnte auch Vergewaltigung infrage kommen. Darauf hatte der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller bereits zum Prozessauftakt hingewiesen.

Mehrfach soll ein 47 Jahre alter Mann seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht haben. Seit Ende Januar muss er sich vor dem Landgericht verantworten.
Mehrfach soll ein 47 Jahre alter Mann seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht haben. Seit Ende Januar muss er sich vor dem Landgericht verantworten.  Foto: Berger, Mario

Alles falsch, sagte der Angeklagte. Er wolle noch nicht einmal an so eine „schlimme Sünde“ denken. Vielmehr sei seine Tochter immer ein schwer erziehbares Kind gewesen. „Sie hat so viel Schlechtes gemacht, dass mir gar nichts Gutes zu ihr einfällt“, sagte K. auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Alexander Lobmüller. 

Mit einem Kerzen-Kreis habe sie in ihrer Schule Geister herbeirufen wollen. Dem Sportlehrer habe sie mit anderen Schülern einen sexuellen Übergriff angehängt. Der Lehrer habe darauf gekündigt oder sei gekündigte worden, so genau wisse er das nicht. Auf ihrem Handy sei zudem ständig Porno-Werbung aufgetaucht. Seine Tochter habe Porno-Trickfilme auf ihrem Handy geschaut und ein Sexspielzeug gehabt. Einmal habe seine Tochter zu ihm gesagt, sie wolle ein Krankenschwesterkostüm haben. Das sei normal, alle anderen hätten das auch, habe sie gesagt.

Angeklagter kann seine Schilderungen zeitlich nicht einordnen

Wann das gewesen sein soll, wisse er nicht. Mit Zeiten und Daten habe er es nicht so. Auch an Namen könne er sich nur schlecht erinnern. Weder wisse er den Namen des Sportlehrers noch den Namen der Schule, die seine Tochter besucht hat.

Die ehemalige Klassenlehrerin des Mädchens hatte von alldem nichts gehört. Ein sexueller Missbrauch durch den Vater sei allerdings 2021 an der Sontheimer Mörike-Realschule einmal Thema gewesen, sagte die Lehrerin im Zeugenstand. Gegenüber der Schulsozialarbeiterin hatte die Tochter den Vorwurf verneint, sagte die Sozialarbeiterin, die inzwischen in Rente ist. Sie habe ein Spiel gespielt. Sie sei nicht von ihrem Vater missbraucht worden, so die Zeugin. Sie habe das lediglich gesagt, um sich wichtig zu machen, habe das Mädchen damals angegeben.

Der Fall wird seit Ende Januar neu vor der zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Vom Jugendschutzgericht des Heilbronner Amtsgerichts ist der in Russland geborene Angeklagte K. wegen der Vorwürfe bereits im Juli 2025 für schuldig befunden und zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Angeklagter und Staatswalt legten nach Amtsgerichtsurteil Berufung ein

Auch damals hatte der Angeklagte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Er legte Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft rief ebenfalls die nächste Instanz an. Der Anklagebehörde waren dagegen vier Jahre Gefängnis zu wenig. Eine höhere Haftstrafe kann ein Amtsgericht nicht aussprechen. Für den Prozess vor dem Landgericht hat die Jugendkammer zehn Verhandlungstage angesetzt. 

Die zweite Große Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts behandelt den Fall noch einmal ganz von vorne. Nicht als Berufungskammer, weil deren sogenannte Strafgewalt wie die des Amtsgerichts bei vier Jahren Haft enden würde, sondern erstinstanzlich. Laut dem Vorsitzenden Richter Alexander Lobmüller könnte aber eine erheblich höhere Freiheitsstrafe infrage kommen. Umso mehr als die Kammer auch prüfen werde, ob sich der Angeklagte auch der Vergewaltigung schuldig gemacht haben könnte.




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