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Stich in Oberschenkel
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Messerangriff auf Mitbewohner: Landgericht Heilbronn verurteilt 28-Jährigen

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Mit einem Messer soll ein 28-Jähriger seinen Mitbewohner in einer Heilbronner Wohnung lebensbedrohlich verletzt haben. Der Angeklagte bestritt die Tat. Die Richter im Heilbronner Landgericht befanden ihn dennoch für schuldig.


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Am Ende des monatelangen Prozesses stand für die Richter der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts fest: Der 28 Jahre alte Tunesier hat im September vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung seinen ein Jahr jüngeren Mitbewohner mit einem Messer angegriffen und mit einem Stich in den Oberschenkel lebensbedrohlich verletzt. Die Richter verurteilten den Angeklagten deshalb wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Für die Kammer habe es „keinen irgendwie vernünftigen Zweifel an der Täterschaft“ des Angeklagten geben, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. „Sie haben gemacht, was Ihnen vorgeworfen wurde“, so Liebisch zum Angeklagten. Demnach habe der Beschuldigte seinen Mitbewohner nach einer mutmaßlich durchzechten Nacht mit Alkohol- und Kokainkonsum geweckt und ihn mit einem Messer in der Hand aufgefordert, die Wahrheit zu sagen.

Messerangriff in Heilbronn: Lebensgefährlicher Stich in den Oberschenkel

Der Angeklagte habe wissen wollen, ob ein gemeinsamer Freund und Verwandter ein Verhältnis zu seiner Frau habe. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte sein Opfer mit einem Messer angegriffen und ihm unter anderem einen lebensgefährlichen Stich in den Oberschenkel zugefügt. 

Zwar habe der Verurteilte dem Geschädigten nach der Tat das Fenster geöffnet, ein Glas Wasser gegeben und ein Telefon gereicht. Danach sei er aber geflohen und habe das Opfer seinem Schicksal überlassen. „Hoffentlich stirbst du“, soll er noch gesagt haben, bevor er sich nach Italien abgesetzt haben soll.

Obwohl der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, stand für die Schwurgerichtskammer fest, dass er unter anderem wegen versuchten Totschlags zu verurteilen ist.
Obwohl der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, stand für die Schwurgerichtskammer fest, dass er unter anderem wegen versuchten Totschlags zu verurteilen ist.  Foto: Seidel, Ralf

Der Beschuldigte bestritt die Tat bis zuletzt. Er sei Opfer eines Komplotts. Demnach hätten der gemeinsame Freund und Verwandte, der zudem die Wohnung in Heilbronn an den Angeklagten und den Geschädigten untervermietet hatte, ihm die Schuld an der Bluttat in die Schuhe schieben wollen. In Wahrheit seit der dritte Mann der Täter. Wahrscheinlich im Streit mit dem Opfer wegen Drogengeschäften, so die Ausführung des Angeklagten.

Beim Prozessauftakt Mitte März 2025 ging die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift noch von versuchtem Mord aus. Diesen Vorwurf konnte Staatsanwalt Metin Kilic am Ende nicht aufrecht erhalten. Die juristischen Merkmals wie etwa Heimtücke, die Mord von Totschlag unterscheiden, konnten nicht nachgewiesen werden. Das Gericht folgte dieser Auffassung und verurteilte den Angeklagten deshalb unter anderem wegen versuchten Totschlags.

Kammer in Heilbronn hält die Version des Angeklagten für erfunden

Für die Kammer ist diese Version aus mehreren Gründen erfunden. Warum solle man dem Angeklagten die Schuld in die Schuhe schieben wollen?, fragte Liebisch. Und: Warum sollte man einen Sachverhalt erfinden, der ausgesprochen kompliziert und von allen Beteiligten schwierig wiederzugeben ist? Plausibel sei vielmehr, dass der Verwandte und der Geschädigte sich nicht eine Geschichte ausgedacht haben, die nicht nur zu den Spuren und der Beweislage passte, sondern die auch noch die Ehefrau des Angeklagten vollkommen unnötig in den Komplott einbeziehen würde.

Laut Aussage des Geschädigten habe der Angeklagte nämlich unmittelbar nach dem Messerstich einen Videoanruf bei seiner damals in Tunesien lebenden Frau geführt, indem er ihr das blutende Opfer live gezeigt haben soll. Bei einer Videovernehmung der Ehefrau am Mittwoch, 6. August, vor dem Landgericht wollte sie von so einem Anruf nichts wissen. Laut Liebisch sei aber klar geworden, dass sie sich um Antworten herumdrückte und nur das von ihr Erwartete klar aussprach.

Urteil am Heilbronner Landgericht: Beschuldigter will Revision einlegen

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Auffassung von Staatsanwalt Metin Kilic. Verteidiger Christoph Wingerter hatte in erster Linie auf Freispruch plädiert. Für den Fall, dass das Gericht den Angeklagten für schuldig halte, sprach sich der Rechtsanwalt für eine Gefängnisstrafe von höchstens drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte beteuert nach wie vor, unschuldig zu sein und will gegen das Urteil Revision einlegen.




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