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Messerangriff in Wohnung
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Plädoyers am Landgericht Heilbronn: Angeklagter beteuert unter Tränen seine Unschuld 

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Im Prozess um einen Messerangriff in einer Heilbronner Wohnung hat sich der 28 Jahre alte Angeklagte bis zuletzt für unschuldig erklärt. Staatsanwalt und Verteidiger kamen bei ihren Plädoyers zu völlig unterschiedlichen Auffassungen. 


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Den Vorwurf des versuchten Mordes hat Staatsanwalt Metin Kilic nach monatelanger Verhandlung am Mittwoch zwar zurückgenommen. Ansonsten, so der Anklagevertreter, habe der Prozessverlauf die Anklage gegen den tunesischen Beschuldigten in allen Punkten bestätigt.

Demnach soll der 28-Jährige am 17. September vergangenen Jahres seinen ein Jahr jüngeren Mitbewohner mit einem Messer in der gemeinsamen Heilbronner Wohnung lebensgefährlich verletzt haben und anschließend nach Italien geflüchtet sein. Der Anklagevertreter plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung. 

Das Motiv konnte bis zuletzt nicht eindeutig geklärt werden. Während des seit Mitte März laufenden Prozesses wurde offenbar mehrfach gelogen, dass sich die Balken biegen. Dem Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer war bereits am zweiten Verhandlungstag der Kragen geplatzt. „Ich will nicht dumm-dreist angelogen werden“, hatte Martin Liebisch damals auf die Aussage eines Zeugen erzürnt reagiert.

Motiv für den Messerangriff in Heilbronner Wohnung soll möglicherweise Eifersucht gewesen sein

Möglicherweise soll Eifersucht der Grund für den Messerangriff gewesen sein. Denn der Angeklagte wollte angeblich vom Geschädigten wissen, ob ein gemeinsamer Freund, der auch ein Verwandter des Geschädigten und des mutmaßlichen Täters ist, ein Verhältnis zu seiner Frau habe. Weil ihm das Opfer darüber habe keine Auskunft geben können, soll der Angeklagte zugestochen haben.

Unter anderem soll der Angeklagte dem Geschädigten dabei eine lebensgefährliche Stichwunde am Bein versetzt haben. Den ursprünglich angeklagten Mordversuch nahm der Staatsanwalt am vorletzten Prozesstag zwar zurück. „Das Mordmerkmal der Heimtücke ist nicht mehr haltbar“, so Kilic. Der Tötungsvorsatz sei aber klar nachgewiesen worden. Bei der Anklageverlesung ging er noch davon aus, dass der 28 Jahre alter Tunesier den Geschädigten in der Wohnung aus dem Schlaf gerissen, geschlagen und mit einem Messer schwer verletzt hat, sodass das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei.

Rolle der Ehefrau des Angeklagten blieb bis zum Schluss unklar

Vollkommen unklar blieb am Ende auch, welche Rolle die Ehefrau des Angeklagten spielte. Der Geschädigte hatte bei seiner Aussage behauptet, der Beschuldigte habe während der Tat einen Videoanruf bei seiner Frau getätigt und ihr dabei das blutenden Opfer gezeigt. 

Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Anrufs lebte sie mit den drei gemeinsamen Kindern noch in Tunesien. Mittlerweile hält sie sich in Italien auf. Dort wurde sie am Mittwoch im Zuge der Amtshilfe in einem italienischen Gericht per Videoübertragung von der Heilbronner Kammer befragt. Bei ihrer Aussage bestritt sie, einen solchen Videoanruf bekommen zu haben. Sie habe auch zu keinen Zeitpunkt ein Liebesverhältnis mit irgendjemandem gehabt.

Landgericht Heilbronn: Für den Verteidiger bleiben erhebliche Zweifel bestehen

Für Rechtsanwalt Christoph Wingerter blieben nach elf Verhandlungstagen in diesem Prozess erhebliche Zweifel bestehen. „Wir können viel glauben, aber wir wissen nicht viel“, sagte der Verteidiger. Im Zeugenstand sei viel gelogen worden. Die Geschichte mit der Eifersucht sei nicht nachvollziehbar und seiner Ansicht nach erfunden worden. „Ich glaube eher, dass es um Drogengeschäfte und um Geld ging.“ Wer dabei mit wem gestritten habe, wisse man nicht. „Wir wissen nur: Wir haben einen Verletzten.“

Wingerter plädierte deshalb auf Freispruch für seinen Mandanten. Für den Fall, dass die Richter zu einer anderen Auffassung kommen sollten, plädiere er auf eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monate wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Tötungsabsicht habe in keiner Situation und zu keiner Sekunde bestanden.

Der Angeklagte beteuerte am Mittwoch am Ende der Verhandlung unter Tränen nochmal seine Unschuld. Das Urteil wird am Freitag, 8. August, um 9 Uhr gesprochen.




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