Anklage wegen versuchten Mordes in Heilbronn: „Ich hatte den Tod vor Augen“
Im September 2024 soll ein 28 Jahre alter Tunesier seinen Mitbewohner mit einem Messer in der gemeinsamen Heilbronner Wohnung schwer verletzt haben. Die Anklage vor dem Landgericht lautet versuchter Mord. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
„Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht“, sagte das mutmaßliche Opfer beim Prozessauftakt am Montag, 17. März, im Zeugenstand der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts. „Er wollte mich umbringen. Den Grund dafür weiß ich nicht“, so der 27 Jahre alte Tunesier. Er kenne den Angeklagten so gut wie gar nicht. Sie lebten zuvor offenbar erst wenige Tage unter einem Dach.
Schnittwunden in Gesicht, Armen und Beinen: 28-Jähriger verletzt Mitbewohner in Heilbronn schwer
Nach einer durchzechten Nacht mit Alkohol- und Kokainkonsum habe ihn sein Mitbewohner am Nachmittag des 17. September 2024 geweckt und ihn mit einem Messer in der Hand aufgefordert, die Wahrheit zu sagen. Der Angeklagte habe wissen wollen, ob ein gemeinsamer dritter Freund, der auch ein Verwandter des Geschädigten ist, ein Verhältnis zu seiner Frau habe.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte seinem mutmaßlichen Opfer mit einem Messer zunächst Schnittwunden im Gesicht und Stichwunden an Ober- und Unterarmen zugefügt. Zudem soll er ihm mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen und zuletzt eine rund sechs Zentimeter tiefe Stichwunde am rechten Oberschenkel versetzt und dabei mehrere Venen durchtrennt haben.
Versuchter Mord in Heilbronner Wohnung? Mitbewohner mit Messer schwer verletzt
„Ich hatte den Tod vor Augen“, sagte der Zeuge, der in diesem Prozess auch als Nebenkläger auftritt. „Immer wieder sagte er: Sag die Wahrheit!“ Ansonsten werde er ihn umbringen. „Aber ich wusste doch nichts.“

Wegen des starken Blutverlustes verlor das mutmaßliche Opfer zwischenzeitlich das Bewusstsein. Schließlich soll der Angeklagte dem Schwerverletzten ein Glas Wasser und ein Handy gebracht haben und gegangen sein, ohne sich um den Geschädigten zu kümmern. Stattdessen soll er gesagt haben: „Hoffentlich stirbst du.“
Der Heilbronner Staatsanwalt Metin Kilic geht von einem versuchten Mord aus. Denn das mutmaßliche Opfer habe nur aufgrund einer Notoperation gerettet werden können und der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt, weil er seinen Mitbewohner mit seinem Angriff im Schlaf überrascht habe. Darüber hinaus habe sich der 28 Jahre alte Tunesier der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.
Flucht nach Gewalttat in Heilbronner Wohnung? Tatverdächtiger in Italien festgenommen
Laut Anklage sei der Angeklagte nach der Tat geflüchtet und wurde aufgrund einer internationalen Fahndung am 26. September 2024 in Italien aufgegriffen und nach Deutschland überstellt. Er befindet sich seit 22. Oktober in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall.
Der Angeklagte bestritt die Tat. Er habe die Wohnung mit gepacktem Koffer verlassen, bevor das Opfer verletzt wurde. Denn der Verwandte des Geschädigten habe ihn mit falschen Versprechungen von Paris nach Heilbronn gelockt, wo er ihm angeboten habe, vorerst umsonst in einer Wohnung in der Heilbronner Südstraße zu wohnen. Und er habe ihm außerdem Drogen angeboten. Beim ersten Mal umsonst, danach auf Pump.
Angeklagter bestreitet Tat: Prozess am Landgericht Heilbronn
Die Version des Geschädigten sei gelogen, so der Angeklagte. Der Verwandte und das Opfer wollten ihm die Bluttat anhängen. Dass der 27-jährige Tunesier lebensgefährlich verletzt war, führte der Beschuldigte darauf zurück, dass die beiden in Drogenhandel verstrickt seien und die Tat ihm jetzt anhängen wollten.
Auch die Frage, ob der Verwandte des Opfers mit seiner Frau ein Verhältnis habe, sei unsinnig. Mit 18 Jahren hätten sie geheiratet. Zwei Jahre zuvor hätten sie sich verlobt. Derzeit lebe seine Frau in Tunesien und der angebliche Liebhaber in Deutschland. „Wie sollten die beiden ein Verhältnis haben?“, fragte der Angeklagte. Seine Fahrt nach Italien sei keine Flucht gewesen. Er wollte vielmehr seine Frau und seine drei Kinder nach Europa holen, so der Beschuldigte weiter.
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