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Messerattacke auf Polizei: Mutmaßlicher Islamist aus Bad Friedrichshall verurteilt

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Schulden, Radikalisierung, Hass auf den Staat: Ein mutmaßlicher Islamist aus Bad Friedrichshall wurde am Montag für seine Messerattacke auf einen Polizisten verurteilt. 


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Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 25-Jährigen Y. aus Bad Friedrichshall am Montag, 10. Februar, aufgrund versuchten Totschlags an einem Polizisten in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall zu fünf Jahren Haft. „Damit folgen wir dem Antrag der Staatsanwaltschaft“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch bei seiner Urteilsverkündung. Außerdem muss Y. dem Polizisten, den er mit Messern angegriffen hatte, 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Bei einer Hausdurchsuchung am 3. Mai 2024 war der mutmaßliche Islamist aus dem Küchenfenster geflohen und hatte einen Beamten mit Messern angegriffen, woraufhin dieser zur Schusswaffe griff und den 25-Jährigen außer Gefecht setzte. 

Der mutmaßliche Islamist aus Bad Friedrichshall wurde verurteilt.
Der mutmaßliche Islamist aus Bad Friedrichshall wurde verurteilt.  Foto: Berger, Mario

Messerangriff auf Polizei in Bad Friedrichshall: Darum sieht das Gericht einen bedingten Tötungsvorsatz vorliegen 

Das Messer habe Y. nicht irgendwohin geworfen, sondern gezielt in Richtung des Oberkörpers des Beamten. „Das spricht für einen bedingten Tötungsvorsatz“, so der Richter.

Zwar sei der Polizist körperlich unversehrt geblieben, doch die psychischen Folgen seien gravierend. Das wurde bereits vor gut zwei Monaten im Zeugenstand deutlich.

Polizist leidet seit Messerattacke in Bad Friedrichshall an „gravierenden Folgen“ 

Seit der Messerattacke leide der Polizeioberkommissar an einer posttraumatischen Belastungsstörung, hatte er berichtet. „Kleinigkeiten reichen aus, um mich aus der Bahn zu werfen.“ Sowohl dienstlich als auch privat sei für ihn nichts mehr wie zuvor.

Richter Martin Liebisch erklärte, dass man sich während des Verfahrens auf alle Eventualitäten eingestellt habe – etwa darauf, dass Y. den Prozess als Plattform für seine religiösen Ansichten nutzen könnte. „Das war aber nicht der Fall.“ Stattdessen habe eine ordnungsgemäße Verhandlung stattfinden können, in der sich der Angeklagte an die Regeln gehalten habe.

Was hat zur Radikalisierung geführt? Richter am Landgericht Heilbronn äußert Vermutung 

Der Richter riet Y., künftig nicht die Schuld bei anderen zu suchen, wenn etwas schiefgeht, sondern an sich selbst zu arbeiten. Damit spielte er auf den Groll an, den der 25-Jährige gegenüber dem deutschen Staat hegte.

Das Gefühl, falsch behandelt zu werden, gepaart mit seiner religiösen Überzeugung, habe zu seiner Radikalisierung geführt.

Mutmaßlicher Islamist aus Bad Friedrichshall ergreift ein letztes Mal selbst das Wort

Wie Y. im Prozess ausgesagt hatte, sei ihm wegen BaföG-Schulden mit Vollstreckungshaft gedroht worden. Privat habe er sich die meiste Zeit wie ein Klotz am Bein gefühlt. Medikamente gegen seine ADHS-Diagnose habe er nicht vertragen. Da Selbstmord im Islam verboten sei, habe er den Tod durch fremde Hand gesucht und mit seinem Angriff auf die Polizei gezielt Schüsse provozieren wollen.

Y. wollte sich auf Nachfrage des Richters nicht mehr groß äußern. Alles sei gesagt worden, so der 25-Jährige. Und: „Ich hoffe auf eine positive Entwicklung in der Gesellschaft und Politik.“ Dazu wolle er seinen Teil beitragen. 

Gesamtfreiheitsstrafe soll in gesonderten Verfahren festgelegt werden

Eine Gesamtfreiheitsstrafe soll in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden – sobald die Urteile rechtskräftig sind: Der 25-Jährige wurde nämlich bereits am 24. Januar zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen Verabredung zum Mord und Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat verurteilt. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern soll Y. laut Staatsanwaltschaft am 1. Mai 2024  Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen geschmiedet haben.

Im Visier hatten sie eine Synagoge in Heidelberg oder ein jüdisches Kulturzentrum in Frankfurt. Mindestens zwei Personen jüdischen Glaubens wollten sie töten, um sich anschließend von der Polizei erschießen zu lassen und den Märtyrertod zu sterben.

Gegen das Urteil haben Y. und sein Strafverteidiger Friedhelm Possemeyer Revision eingelegt.

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