Klage des Wollhaus-Rasers abgewiesen: Ein Urteil mit Signalwirkung

  
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Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat geurteilt: Der Wollhaus-Raser wird zurecht ausgewiesen.


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Auch wenn das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit der Klageabweisung des sogenannten Wollhaus-Rasers bewusst kein Zeichen setzen wollte, haben es die Richter dennoch getan. Denn mit dem Urteil, dass der 23 Jahre alte Mann aus Heilbronn zurecht vom Regierungspräsidium ausgewiesen wird, sendet die Kammer ein starkes Signal: Körperliche Unversehrtheit ist in Deutschland das höchste Gut.

Deshalb wird ein verurteilter Mörder, der nicht deutscher Staatsbürger ist, ausgewiesen, wenn auch nur der leiseste Zweifel daran besteht, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht.

Heilbronner Wollhaus-Raser darf abgeschoben werden: Klageabweisung hat besonderes Gewicht

Die Klageabweisung des sogenannten Wollhaus-Rasers hat zudem ein besonderes Gewicht. Denn der 23-Jährige ist in Deutschland geboren, hier zur Schule gegangen, spricht die deutsche Sprache und hat eine Ausbildung absolviert. Er hat eine Niederlassungserlaubnis, ist im juristischen Sinne „faktischer Inländer“. Zudem zeigte er in der mündlichen Verhandlung Reue und die Bereitschaft, sein aggressives Fahrverhalten aufzuarbeiten.


Das alles reichte den Richtern nicht. Sie kamen zu der Auffassung, dass der Kläger seine Todesfahrt vom 12. Februar 2023 noch nicht aufgearbeitet hat. Und er deshalb nach wie vor eine Gefahr für das höchste Gut in Deutschland ist.




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