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„Babymord-Prozess“
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Heilbronner Urteil rechtskräftig: Mutter des Totschlags an Neugeborenem schuldig

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Im Juni 2024 ist eine damals 27 Jahre Mutter aus Lauffen wegen Totschlags an ihrem Baby vom Heilbronner Landgericht verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat ihre Revision verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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Im Juni 2024 hat das Landgericht Heilbronn eine damals 27 Jahre alte Frau aus Lauffen wegen der Tötung ihres Neugeborenen wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Richter der Schwurgerichtskammer sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte kurz nach der Niederkunft in der heimischen Wohnung ihr Baby aus dem Schlafzimmerfenster geworfen hat. Die Verteidigung plädierte damals auf einen minderschweren Fall von Totschlag.

Frau wirft Neugeborenes aus dem Fenster: Landgericht Heilbronn verhängt lange Haftstrafe

Die gegen das Urteil eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt in seinen Urteil als unbegründet verworfen.

Bereits im Sommer 2025 hatte das Gericht die Revision der Angeklagten als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das teilte jetzt das Landgericht Heilbronn mit.

Im September 2023 hat eine 27-jährige Lauffenerin ihr neugeborenes Baby aus dem Fenster geworfen. Sie im Juni 2024 wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Im September 2023 hat eine 27-jährige Lauffenerin ihr neugeborenes Baby aus dem Fenster geworfen. Sie im Juni 2024 wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.  Foto: Berger, Mario

Angeklagte bestritt noch im Notarztwagen die Geburt ihres Kindes

Bis zuletzt hatte die Angeklagte ihre Schwangerschaft verheimlicht. Auch nachdem sie ihre kleine Tochter am 12. September 2023 aus einer Höhe von 3,70 Meter aus dem Schlafzimmerfenster geworfen hatte, versuchte sie, die Geburt zu verheimlichen. Selbst im Notarztwagen und im Krankenhaus bestritt die ausgebildete Wirtschaftsjuristin, schwanger gewesen zu sein. Während der Fahrt in die Klinik rief sie vielmehr ihren jüngeren Bruder an und forderte ihn auf, das Kind in eine Mülltonne zu werfen.

Die Heilbronner Richter hielten es für erwiesen, dass die Angeklagte ihre Schwangerschaft, weil sie diese nicht wahrhaben wollte, bis zuletzt erfolgreich verdrängt hatte, weil sie diese nicht haben wollte. Auch ihr Lebensgefährte, ihre Familie und ihr Umfeld hatten offenbar von der Schwangerschaft nichts bemerkt. Obwohl die Mutter, bei der die Angeklagte zuletzt gewohnt hatte, ausgebildete Krankenschwester war.

Entsprechend hatte die Angeklagte auch bis zuletzt keine medizinische Hilfe oder Beratung in Anspruch genommen. Die Richter kamen zu der Auffassung, dass die damals 27-Jährige das Baby tötete, weil das Kind nicht in ihre Lebensplanung passte. Darüber hinaus sei die Tat aber auch  mit Scham, Verzweiflung und Ratlosigkeit im Umgang mit der Situation begangen worden.

Für die Richter lagen bei der Tat keine Mordmerkmale vor

Laut Urteilsfindung der Schwurgerichtskammer war die Angeklagte nicht zuletzt aufgrund der zuvor alleine bewältigten Geburt, bei der sie selbst erhebliche Verletzungen erlitten und viel Blut verloren hatte, panisch geworden. In der Zusammenschau dieser Feststellungen lag insbesondere auch für die Richter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten dagegen in ihren Schlussvorträgen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und berief sich dabei auf das Vorliegen eines minderschweren Falles des Totschlags. Einen solchen minderschweren Fall des Totschlags hatten die Heilbronner Richter in ihrem Urteil als nicht gegeben angesehen.  




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