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Heilbronn

Leibliche Tochter vergewaltigt? Amtsrichter sagt im Missbrauchsprozess als Zeuge aus

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Vom Amtsgericht ist ein 47 Jahre alter Mann bereits wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt worden. Das Landgericht rollt den Prozess neu auf. Am Montag sagte der Richter aus, der den Angeklagten ins Gefängnis schickte.


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Mehrfach soll der Angeklagte seine Tochter sexuell schwer missbraucht haben. Laut Staatsanwalt Michael Koch hatte der deutsche Staatsbürger mit russischen Wurzeln zwischen Sommer 2021 und August 2022 mehrfach oralen und schließlich auch vaginalen Geschlechtsverkehr mit seiner zunächst zwölf und dann 13-jährigen leiblichen Tochter. 

Vier Jahre Haft vom Amtsgericht Heilbronn – Verurteilter und Staatsanwaltschaft legen Berufung ein

Das Amtsgericht Heilbronn hatte den Angeklagten dafür im Juli 2025 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das ist die höchste Strafe, die ein Amtsrichter aussprechen kann. Verurteilter und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Während sich der Verurteilte für unschuldig erklärt, war der Anklagebehörde die Strafe nicht hoch genug.

Mehrfach soll er seine leibliche Tochter sexuell schwer missbraucht haben. Dafür muss sich ein 47 Jahre alter Heilbronner vor Gericht verantworten.
Mehrfach soll er seine leibliche Tochter sexuell schwer missbraucht haben. Dafür muss sich ein 47 Jahre alter Heilbronner vor Gericht verantworten.  Foto: Berger, Mario

Seit Ende Januar führt die zweite Jugendkammer des Landgerichts diesen Prozess. Erstinstanzlich, weil sie als Berufungsgericht keine höhere Strafe würde aussprechen können, als die, die das Amtsgericht verhängt hat. Bereits am ersten Verhandlungstag wies der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung infrage kommen könnte.

Amtsrichter berichtet in Heilbronn über Missbrauchsprozess vor rund zehn Monaten

Am Montag berichtete der Heilbronner Richter Stefan Blatz von dem Prozess, den er 2025 im Amtsgericht geführt hatte. Dabei ging es unter anderem um die Glaubhaftigkeit des mittlerweile 17 Jahre alten mutmaßlichen Opfers. Schilderte die Geschädigte die Vorwürfe im Amtsgericht so wie zuletzt über zwei Prozesstage hinweg vor dem Landgericht? Und stimmen auch Details überein?

Wie oft der Angeklagte sie missbraucht habe, konnte das mutmaßliche Opfer bei der Verhandlung vor rund zehn Monaten nicht sagen. „In der Summe war einmal von 100 Mal die Rede“, sagte Blatz. Konkret: „Mehrmals in der Woche.“ Das hatte die Minderjährige so auch vor dem Landgericht gesagt.

Auch andere Aussagen, von denen der Amtsrichter berichtete, deckten sich mit dem, was die 17-Jährige vor dem Landgericht berichtete. Dabei stimmten auch zahlreiche Details überein. Wie etwa die Farbe der Matratze, auf der der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter in einem Sontheimer Gartenhäuschen gehabt haben soll. Oder wie der Angeklagte sie beim Duschen kontrolliert habe.

Aussagen des mutmaßlichen Opfers in beiden Heilbronner Prozessen deckungsgleich

Uhrzeiten stimmten überein. Und auch, dass der Vater seiner Tochter einen Pornofilm gezeigt habe, damit sie lerne, wie sie ihn oral befriedigen soll. Deckungsgleich war auch die Schilderung, wie sie ihrer Stiefmutter gesagt habe, dass ihr Vater sie missbrauche. Auch die Erzählung von ihren Gedanken über Selbstmord und die Vorbereitungen dazu, stimmten im Amts- und im Landgericht überein.

Schon damals habe das Opfer stringent ausgesagt, so der Amtsrichter. „Es gab aus meiner Sicht keine Widersprüche“, sagte Blatz.

23-Jährige Zeugin in Heilbronn: Kommentare zu Brüsten sind nicht übergriffig

Auch über die Brüste einer heute 23 Jahre alten Verwandten habe sich der Angeklagte geäußert. Groß seien sie geworden, soll er bei einer Familienzusammenkunft im Schrebergarten gesagt haben. Und ob er sie anfassen dürfe. „Das war für mich Spaß. Wir haben alle sehr gelacht“, sagte die angehende Erzieherin am Montag als Zeugin. „Weil es in unserem Kulturkreis nicht unnormal ist“, dass ältere Verwandte auf diese Weise mit jüngeren Frauen sprächen.

Das 17-jährige mutmaßliche Opfer hatte im Prozess auch mehrfach gesagt, sie sei unter anderem mit einem Gürtel geschlagen worden. Ob die Zeugin davon etwas gehört habe? „Gewalt in der Erziehung ist in unserer Kultur gang und gäbe“, sagte die 23-Jährige.

Die Verhandlung wird am 19. Mai fortgesetzt.




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