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Heilbronn

Prozess wegen versuchten Mordes in Tamm: Opfer beschimpft Angeklagten als „Hurensohn“

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Ein Niederländer soll im Mai 2025 in Tamm auf einen Stuttgarter Security-Mitarbeiter geschossen haben. Seit Montag stehen er und sein mutmaßlicher Komplize wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes vor dem Heilbronner Landgericht.


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Gleich zum Prozessauftakt kochten im Großen Saal des Heilbronner Landgerichts die Emotionen hoch. Der Geschädigte, der am 12. Mai 2025 in Tamm (Landkreis Ludwigsburg) mit vier Schüssen lebensgefährlich verletzt worden sein soll, beleidigte einen der beiden Angeklagten als „Hurensohn“ und „Bastard“, als dieser zwar ein Geständnis ablegte. Allerdings mit der Einschränkung, dass er das Opfer nicht habe töten, sondern lediglich einschüchtern wollen.

Lautstarke Kommentare gaben auch Zuhörer im Saal ab. Der Vorsitzende Richter der ersten Schwurgerichtskammer, Martin Liebisch, musste zur Ordnung aufrufen und drohte konkret gegen zwei Zuhörer ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft an. 

Prozessauftakt in Heilbronn eskaliert: Geschädigtem musste Unterschenkel amputiert werden

Laut der Ersten Staatsanwältin Sara Oeß soll der 28 Jahre alte Angeklagte G. am 12. Mai 2025 den Geschädigten mit vier Schüssen lebensgefährlich verletzt haben, als dieser gerade mit einem Hund in Tamm spazieren war. Der Geschädigte, der offenbar bei einer Security-Firma gearbeitet hat, überlebte den Anschlag. Aufgrund der Schwere der Verletzung musste ihm aber der linke Unterschenkel amputiert werden. Er tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Zwei Angeklagte aus den Niederlanden müssen sich seit Montag unter anderem wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.
Zwei Angeklagte aus den Niederlanden müssen sich seit Montag unter anderem wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.  Foto: Ralf Seidel

Bereits am Abend zuvor soll G. gemeinsam mit dem 27 Jahre alten Angeklagten B. versucht haben, den Geschädigten zu töten. Dafür seien sie eigens von den Niederlanden zunächst nach Aachen gefahren, um dort ein Auto zu mieten. Anschließend seien sie laut Sara Oeß nach Tamm gefahren, um dem Geschädigten aufzulauern und ihn zu töten. B. sollte das Fluchtfahrzeug steuern.

Der Anschlag sei an diesem Abend misslungen, weil die Schusswaffe Kaliber neun Millimeter eine Ladehemmung gehabt habe, so Sara Oeß. Der Geschädigte habe daraufhin eine Schreckschusspistole gezogen und konnte flüchten.

Angeklagter lässt erklären, er habe den Geschädigten nur einschüchtern wollen

Der Geschädigte habe sich zu diesem Zeitpunkt bei seiner Schwester in Tamm aufgehalten, weil er in den Tagen zuvor verdächtige Personen vor seiner Wohnung bemerkt habe. Beim Spazieren mit dem Hund sei er arg- und damit wehrlos gewesen. Die Erste Staatsanwältin wirft G. und B. deshalb gemeinschaftlich versuchten Mord vor. G. muss sich außerdem wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verantworten.

Gleich zum Prozessauftakt gab Verteidiger Christoph Wingerter für seinen Mandanten G. eine kurze Erklärung ab. Demnach räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Allerdings habe er den Geschädigten nicht töten, sondern lediglich mit Schüssen ins Bein einschüchtern wollen.

G. ließ seinen Verteidiger außerdem erklären, dass der Mitangeklagte von der Waffe nichts gewusst habe. Er sei noch am ersten Abend gleich wieder nach Holland zurückgefahren. Als er selbst am zweiten Tag das Opfer mit den Schüssen verletzt habe, sei B. nicht dabei gewesen, erklärte Wingerter im Auftrag seines Mandanten.

Zeuge will Flüchtenden und Verfolger mit Pistole rennen gesehen haben

Ein Zeuge will gesehen haben, wie an diesem Abend ein Mann „um sein Leben gerannt“ sei. Er sei von einem anderen Mann mit einer Pistole verfolgt worden, dem beim Rennen die Hose gerutscht sei. Dabei habe er auch Schüsse gehört. Der Verfolger habe auf den Flüchtenden geschossen.

Außerdem habe er dort einen bärtigen Mann mit Glatze gesehen, der mit seinem Handy entweder telefonierte oder ein Video drehte. Was genau passiert sei, könne er nicht mehr sagen. „In der Türkei kommt das jeden Tag vor.“ Das sei dort nichts Besonderes, sagte der Zeuge.

Ein weiterer Zeuge sagte aus, er habe gesehen, wie ein Mann mit Hoody, Basecap und Sonnenbrille auf das Opfer mehrfach geschossen hat. Der Geschädigte sei mehrfach gestürzt. Der mutmaßliche Täter sei zum Zeugen gekommen, habe die Pistole auf ihn gerichtet und "keine Polizei" gesagt. Daraufhin sei er in einen VW gestiegen und davongefahren.

Dem Opfer sei es nicht gut gegangen. Er habe stark geblutet, schwer geatmet und gezittert. „Ich habe ihn beide Bein abgebunden.“ Er habe auch weitere Wunden gesehen, so der Zeuge. Das Opfer sei noch teilweise bei Bewusstsein gewesen.

Drahtzieher des mutmaßlichen Mordanschlags offenbar noch unbekannt

Laut Staatsanwaltschaft handelten die Angeklagten im Auftrag. Wer die Drahtzieher des mutmaßlichen Mordanschlag sein würden, sei derzeit aber nicht bekannt. Unklar ist derzeit offenbar auch, wie die Verbindung nach Holland zustande gekommen ist.  

Dabei zieht der Fall offenbar noch weitere Kreise. Denn im Zuge der Ermittlungen hat die Heilbronner Staatsanwaltschaft auch mutmaßliche Bestechungsfälle im Unterstützungsbereich der Stuttgarter Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Stuttgart angeklagt. Ermittlungen der Ludwigsburger Sonderkommission Frost zufolge gehört in den Komplex auch eine Brandstiftung in Bietigheim-Bissingen.




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