Nach Tod eines Jungen in Niederhall: Mordprozess startet in Heilbronn
Der Tod eines zwölfjährigen Jungen am Abend des 11. September 2025 auf einem Parkplatz in Niedernhall hat bundesweit Betroffenheit ausgelöst. Sein mutmaßlicher Mörder muss sich ab 11. März vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.
Verantwortlich für den Tod des zwölfjährigen Jungen soll ein 18 Jahre alter Deutscher sein. Laut Anklage soll er das Kind gezielt mit seinem Auto überfahren haben. Der Zwölfjährige erlitt dabei starke Verletzungen und starb noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen aus. Die Anklage lautet deshalb auf Mord.
Das Motiv ist aber offenbar weiterhin ungeklärt. Es ist eines der Rätsel, die die 15. Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts wird lösen müssen.
18-Jähriger überfährt Kind in Niedernhall: Ein Streit soll vorausgegangen sein
Der Tat soll ein Streit zwischen dem mutmaßlichen Täter und seinem damals 16 Jahre alten Begleiter auf der einen Seite und dem Todesopfer sowie dessen damals 13-jährigen Freund vorausgegangen sein. Worum es bei der verbalen Auseinandersetzung ging und was den 18-Jährigen derart in Rage versetzt haben könnte, ist bis heute offenbar unklar.
Infolge des Streits sollen sich die beiden Jungs auf einem Fahrrad und einem Tretroller entfernt haben. Woraufhin der 18 Jahre alte Deutsche und sein Begleiter sich in das mutmaßliche Tatfahrzeug gesetzt und die beiden Jungs verfolgt und gezielt angefahren haben sollen. Der 13-Jährige blieb unverletzt.
Der Verdächtige wurde noch an Ort und Stelle verhaftet
Passanten, die den Vorfall beobachteten, haben daraufhin die Polizei gerufen. Der mutmaßliche Täter wurde noch an Ort und Stelle verhaftet. Seit dem 12. September 2025 sitzt er in Untersuchungshaft.
Für den Prozess, der voraussichtlich bis 18. Mai dauern wird, hat die Jugendkammer elf Verhandlungstage angesetzt. Neben dem Verteidiger des Angeklagten und den beiden Nebenklägern sowie deren anwaltliche Vertreter sind für den Prozess 48 Zeugen und drei Sachverständige geladen.
Die Tat hat weit über Niederhall hinaus für Erschütterung und Betroffenheit gesorgt. Fremde Menschen nahmen sich Tage danach am Tatort in den Arm. Auf dem Parkplatz legten sie ein Meer von Blumen nieder und stellten Kerzen auf. Tränen flossen ob des unbegreiflichen Todes des zwölfjährigen Jungen. Sie litten mit der Familie des getöteten Kindes.
Richter müssen klären, ob der Angeklagte entwicklungsverzögert ist
Der Prozess wird vor einer Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt. Weil es sich bei dem Angeklagten zur Tatzeit um einen 18 Jahre alten Mann handelt. Er gilt nach der deutschen Rechtsprechung als ein sogenannter Heranwachsender. Vertreter der Jugendgerichtshilfe oder Jugendpsychiater geben als Sachverständige ihre Ergebnisse über den Entwicklungsstand des Angeklagten ab. Stellen sie bei ihm eine sogenannte Reifverzögerung aus, kommt eine Verurteilung nach Jugendrecht infrage. Die Entscheidung liegt dabei aber immer im Ermessen der Richter.
Im deutschen Jugendrecht liegt das Strafmaß für Mord bei maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahre, bei denen Jugendstrafrecht angewendet wird, kann das Strafmaß bei Mord in besonders schwerem Fall bis zu 15 Jahre betragen. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord zwingend mit lebenslanger Haft verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist frühestens nach 15 Jahre möglich.
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