Heilbronner Prozess wegen versuchten Mordes –misshandeltes Opfer sagt aus
Aus dem Frauenhaus entführt und fast zwei Tage lang brutal verprügelt: Im Heilbronner Prozess wegen versuchten Mordes sagte die Exfreundin des Angeklagten am Dienstag im Landgericht, worunter sie bis heute leidet.
Eine persönliche Begegnung mit ihrem mutmaßlichen Peiniger wollte die Zeugin am Dienstagnachmittag auf jeden Fall vermeiden. So sagte die Exfreundin des Angeklagten am vierten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts über eine audiovisuelle Übertragung in den Großen Saal aus.
Die Kammer hatte diese Art der Zeugenaussage nach Rücksprache mit allen Prozessbeteiligten genehmigt, weil laut dem Vorsitzenden Richter Martin Liebisch bei einer persönlichen Begegnung mit dem Angeklagten psychische Folgeschäden bei der Zeugin nicht ausgeschlossen werden könnten.
Videoaussage im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn zum Schutz der Zeugin
Neben der 39-jährigen Neckarsulmerin saß deren Anwältin Tanja Haberzettl-Prach in einem unteren Stockwerk des Gerichtsgebäudes. Zuvor hatte die Vertreterin der Nebenklage dem Verteidiger des Angeklagten mitgeteilt, dass ihre Mandantin keine direkte Ansprache des Angeklagten hören wolle. Eine Entschuldigung würde sie ohnehin nicht akzeptieren.

Zu sehr habe der Algerier, der offenbar auch einen deutschen Pass hat, seiner Exfreundin zugesetzt. Staatsanwalt Sven Güttner wirft ihm unter anderem versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor.
Angeklagter soll Exfreundin anderthalb Tage lang brutal verprügelt haben
Ab dem Abend des 15. Juni 2025 soll der Angeklagte die Geschädigte über rund anderthalb Tage hinweg brutal mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten haben. An jenem Abend habe der mutmaßliche Täter sein Opfer vor dem Künzelsauer Frauenhauses überfallen, geschlagen und entführt. Die Polizei fand dort Blutspritzer und zerrissene Kleindungstücke. Über längere Zeit soll der Angeklagte sein Opfer anschließend offenbar halb nackt durch Künzelsau gezerrt haben.
An all das konnte sich die Geschädigte am Dienstag nicht mehr erinnern. Sie wisse nur noch, dass er über den Zaun vor dem Frauenhaus gestiegen sei. Was danach passierte, wisse sie nicht mehr. Im Gedächtnis habe sie lediglich, dass sie irgendwann herumlief und an einer Türe klingelte. Damit ihr jemand helfe.
Anklage wegen versuchten Mordes und brutaler Misshandlung über rund anderthalb Tage in Künzelsau
Das war offenbar am Morgen des 17. Juni 2025, also anderthalb Tage nach der mutmaßlichen Entführung. Dass sie zuvor vom Angeklagten in ein verlassenes Gartenhaus gebracht worden sei, wisse sie nur aus der Zeitung. Selbst von den ersten zwei Wochen im Krankenhaus wisse sie so gut wie nichts mehr.
Bis heute habe sie Erinnerungslücken. Auch was Ereignisse vor der mutmaßlichen Tat betrifft. So habe sie erst wieder lernen müssen, an welchem Tag ihre drei Kinder Geburtstag haben. Auch Wortfindungsprobleme habe sie jetzt immer wieder. Während ihrer Zeugenaussage fiel ihr das Wort „Taschenlampe“ nicht ein. Unter anderem damit soll der Angeklagte sie am 8. Mai 2025 in der Wohnung verprügelt haben.
Geschädigte hat nach wie vor Probleme mit dem rechten Auge
Ob ihre Kopfschmerzen jemals wieder weggehen, könnten die Ärzte heute nicht sagen. Schlafprobleme habe sie seit der Prügelorgie in Künzelsau. Ihr Gesicht weist Narben auf. Das Sichtfeld des rechten Auges ist stark eingeschränkt. Beim linken Auge habe sie mittlerweile Fortschritte gemacht. Lesen gehe nur langsam. Mitunter habe sie Probleme, das Gelesene zu verstehen. Neben einer Vielzahl an Hämatomen, Schwellungen und Schürfungen an Kopf, Gesicht und Körper soll sie während der rund anderthalb Tage andauernden Misshandlung eine akut lebensgefährliche Gehirnblutung sowie eine Schädigung des rechten Auges erlitten haben.
Ins Frauenhaus war sie vor dem 29-Jährigen geflohen, weil er sie am 8. Mai 2025 brutal in der gemeinsamen Neckarsulmer Wohnung geschlagen und misshandelt haben soll. Dabei habe er sie nicht zum ersten Mal bis zur Ohnmacht gewürgt, eine brennende Zigarette auf ihrem Hals ausgedrückt und sie mit Fäusten und einem Staubsaugerrohr verprügelt.
Damals habe sie offenbar aus Todesangst ihre Mutter angerufen. Sie habe gesagt „heute bringt er mich um“, erinnerte sich später die Mutter im Zeugenstand. Die Mutter ist darauf mit ihrem Schwager in die Wohnung gefahren und hat ihre Tochter dort herausgeholt. Beinahe die gesamte Beziehung sei von Gewalt geprägt gewesen.
Geschädigte: „Auf der Straße habe ich nur noch nach unten geschaut.“
„Im ersten Monat war es noch schön“, sagte sie. Dann habe er angefangen, sie zu schlagen. Im Lauf der Zeit sei es immer schlimmer geworden. Vier Mal habe er sie bis zur Ohnmacht gewürgt und auch mehrfach brennende Zigaretten auf ihrer Haut ausgedrückt. Aus Eifersucht. „Auf der Straße habe ich nur noch nach unten geschaut“, sagte die Geschädigte. Damit ihr Exfreund ihr nicht vorwerfen könne, dass sie einen anderem Mann anschauen würde.
„Immer wenn er gedacht hat, dass ich etwas falsch gemacht habe“, habe er sie geschlagen. Auch wenn das Essen aus seiner Sicht nicht rechtzeitig fertig gewesen sei. Make-up habe sie nicht tragen dürfen. Dafür ein Kopftuch. Später war sie sogar ganz verschleiert. „Ich habe das gemacht, weil er das so wollte“, sagte sie. Weil sie gehofft habe, dass es dadurch wieder besser werden würde.
Rechtlicher Hinweis: Richter schließen Tatbestand der Geiselnahme nicht aus
Eingangs des vierten Verhandlungstags im Prozess gegen den 29 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes hat der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts am Dienstag einen rechtlichen Hinweis erteilt. Demnach könnte für die vorgeworfene Tat auch der Straftatbestand der Geiselnahme infrage kommen.
Die in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung oder vorsätzlicher Körperverletzung stehen könnte. Solche rechtlichen Hinweise muss eine Kammer erteilen, wenn ein Straftatbestand infrage kommen könnte, der nicht Bestandteil der Anklage der Staatsanwaltschaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte den Straftatbestand „Freiheitsberaubung“ angeklagt.
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