Stimme+
Prozess in Heilbronn
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Mutmaßlicher Mord an eigenem Sohn: Wollte Mutter ihr Kind vor Katastrophe retten?

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Am Heilbronner Landgericht ist eine 45-Jährige wegen Mordes angeklagt. Sie soll ihren vierjährigen Sohn aus dem Dachbodenfenster geworfen haben. Litt sie unter Wahnvorstellungen?


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Die Angeklagte habe verzweifelt gewirkt. Immer wieder soll sie geweint haben, als sie sich knapp zwei Tage nach dem Tod ihres Sohnes einer Justizvollzugsangestellten anvertraut haben soll. So schildert es die 44-jährige Zeugin am zweiten Prozesstag gegen eine 45-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Heilbronn. „,Ich möchte mit Ihnen reden’, hat sie zu mir gesagt“, sagt die JVA-Mitarbeiterin am Donnerstagvormittag im Heilbronner Landgericht. „Dann hat sie mir berichtet, dass ihr Mann ihren vierjährigen Sohn misshandelt habe.“

Sie sei auch beim Jugendamt gewesen. Dort habe man ihre Aussagen als Wahnvorstellungen abgetan. Auch ihre Schwiegereltern seien an dem Missbrauch beteiligt gewesen. Entsprechende Beweise hätten diese verschwinden lassen. Nach Ansicht der Zeugin sei die Angeklagte bei ihren Schilderungen bei klarem Bewusstsein gewesen. Die JVA-Mitarbeiterin: „Sie hat immer wieder davon geredet, dass sie sich und ihr Kind habe schützen oder retten wollen.“ Von einem Tötungsvorhaben in Bezug auf den Jungen oder sich selbst habe sie nie gesprochen.

Mordprozess gegen Mutter am Landgericht Heilbronn: Wurde der Sohn missbraucht?

Laut Anklage soll die 45-Jährige am Abend des 21. Januar dieses Jahres ihren vierjährigen Sohn aus dem Fenster des Dachbodens der Familienwohnung geworfen haben. Anschließend sei sie selbst hinterhergesprungen, um sich das Leben zu nehmen. Der Junge starb, die Angeklagte überlebte schwer verletzt.

Hat sich die Angeklagte in ein Konstrukt aus Verschwörungstheorien hineingesteigert oder ist sie selbst der Sündenbock für eine umfassende Kindesmissbrauchs-Vertuschung? Darum geht es vor dem Landgericht.
Foto: Ralf Seidel
Hat sich die Angeklagte in ein Konstrukt aus Verschwörungstheorien hineingesteigert oder ist sie selbst der Sündenbock für eine umfassende Kindesmissbrauchs-Vertuschung? Darum geht es vor dem Landgericht. Foto: Ralf Seidel  Foto: Seidel, Ralf

Als Tatverdächtige und möglicherweise Suizidgefährdete überwachten JVA-Angestellte die mutmaßliche Mörderin. Daher kam es auch zum Gespräch mit der 44-jährigen Zeugin. Diese berichtet weiter: Die Angeklagte habe ihr erzählt, dass der Bub sich eingenässt, Angst vor seinem Vater und im Sommerurlaub Wutausbrüche und Angstzustände gehabt haben soll.

Heilbronner Landgericht: Stellte Mutter ganze Gruppen unter Missbrauchsverdacht?

Auch am zweiten Prozesstag bleibt die Vorgeschichte, die zum mutmaßlichen Mord an dem Kind geführt hat, nebulös. Im Prozess tritt der Vater des getöteten Jungen, gleichzeitig der Ehemann der Tatverdächtigen, als Nebenkläger auf. Einer seiner Bekannten berichtet als Zeuge von Gesprächen mit dem Vater. Dieser habe geschildert, dass die angeklagte Mutter fest davon ausgegangen sei, ihr Sohn sei missbraucht worden. Dabei soll sie laut dem Nebenkläger ein Verdachtsgebilde konstruiert haben, das die Dimension einer Verschwörungstheorie angenommen habe.

Der 55-Jährige berichtet: „Sie hat angeblich sowohl die Großeltern als auch Erzieherinnen verdächtigt.“ Später habe sie alle Anwesenden eines privaten Sommerfests unter Bekannten als Teil des angeblichen Missbrauchskomplotts betrachtet. Auch der Zeuge selbst sei laut dem Ehemann plötzlich auf der Verdächtigenliste gelandet.

Vor Ermordung: Junge aus Landkreis Heilbronn soll sich selbst verletzt haben

Dazu habe ihm der Vater berichtet, dass der Junge autoaggressives Verhalten gezeigt und seine Geschlechtsteile geschlagen haben soll. Darüber hinaus habe der Vierjährige ein für sein Alter ungewöhnliches Interesse an Heavy-Metal-Musik entwickelt. Der Bekannte des Ehemanns betont jedoch: All diese Angaben habe er nur vom Hörensagen, aus Chats oder Gesprächen mit dem Vater. Mit der Angeklagten habe er nie ein nennenswertes Gespräch geführt, das gestorbene Kind habe er nie gesehen.

Die ebenfalls als Zeugin geladene Mutter des Vaters und Schwiegermutter der Angeklagten erscheint am Donnerstagmorgen angespannt und wortkarg vor Gericht. Sie macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch ihre Angaben bei der Polizei sollen vor Gericht nicht verwertet werden. Daraufhin behauptet der Verteidiger Tobias Göbel: „Offenbar sagt sie nur aus Verbundenheit zu ihrem Sohn nicht aus.“ Seiner Ansicht nach versuche dieser im Zuge der Verhandlung Informationen zurückzuhalten.

Die Gespräche im Gerichtssaal verfolgt der Vater des toten Jungen sichtlich mitgenommen. Immer wieder kämpft er mit den Tränen und verbirgt sein Gesicht in den Händen.




Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben