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Beamte bespuckt und beleidigt: Richter sprechen Häftling wegen Wahnstörung frei

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Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder hat im Heilbronner Gefängnis Wachpersonal angespuckt und als Nazis und Hurensöhne bezeichnet. Warum das Landgericht ihn trotzdem freigesprochen hat.


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Es war keine einfache Frage, die die achte Große Strafkammer des Heilbronner Landgerichts am Donnerstag zu beantworten hatte. Dass der Angeklagte am 27. Januar 2022 mehrere Justizvollzugsbeamte im Heilbronner Gefängnis bespuckt, beschimpft und beleidigt hatte, stand für die Richter außer Frage. Klar war der Kammer auch, dass der 36 Jahre alte Gefangene anschließend passiven Widerstand gegen die Beamten geleistet hatte. Aber durfte er dafür verurteilt werden?

Die Kammer beantwortete diese Frage mit Nein. Denn aus Sicht der Richter litt der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer wahnhaften Störung. Damit sei seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben. „Er war schuldunfähig“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl. „Das ist aber kein Freibrief für andere“, so Haberzettl weiter.

Denn das Gericht folgte damit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Thomas Heinrich. Der Heilbronner Psychiater ist sicher, dass der Angeklagte krank ist. Von einer paranoiden Schizophrenie könne zwar noch nicht die Rede sein, wohl aber von einer wahnhaften Störung.

Im Prozess gegen einen bereits vor 13 Jahren wegen Mordes verurteilten Angeklagten mussten die Richter entscheiden, ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.
Im Prozess gegen einen bereits vor 13 Jahren wegen Mordes verurteilten Angeklagten mussten die Richter entscheiden, ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.  Foto: Lina Bihr

Landgericht Heilbronn: Angeklagter fühlte sich offenbar von Justizvollzugsbeamten bedroht

Immerhin fühlte sich der Angeklagte unter anderem in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal vom Wachpersonal bedroht. Angeblich wolle man ihn dort vergiften. Und nachts würden Vollzugsbeamte in seine Zelle kommen, um ihm unter anderem die Haare zu scheiden und seine Zähne zu schleifen. Immer wieder habe er die Beamten dort beleidigt und Todesdrohungen gegen ausgestoßen, so betroffene Justizvollzugsbeamte im Zeugenstand.

Bis zum aktuellen Prozess in Heilbronn wurde der Angeklagte nicht nur vom Karlsruher Landgericht vor 13 Jahren wegen Mordes für schuldig erklärt. Auch in mehreren nachfolgenden Prozessen wegen Beleidung und Bedrohung von Justizvollzugsbeamten wurde ihm eine psychische Krankheit nicht attestiert. Zuletzt auch nicht beim Prozess in Ludwigsburg, nachdem er den ärztlichen Direktor des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg geohrfeigt hatte.

Laut dem psychiatrischen Gutachter habe die Krankheit des Angeklagten im Laufe der Verbüßung seiner Haftstrafe im Gefängnis eingesetzt und bis 2022 massiv zugenommen. Das sei keine Seltenheit, so Heinrich.

Richter befanden den Angeklagten für nicht schuldfähig

So stand für die achte Große Strafkammer zwar fest, dass der Angeklagte wegen aufgehobener Steuerungsfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit freizusprechen sei. Beantworten mussten die Richter aber auch die Frage, ob er nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse, wie es Staatsanwältin Anne Hartmann gefordert hatte.

Die Kammer verneinte das und folgte damit wiederum den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen. Denn bei so einem „gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte“ eines Menschen lägen die Hürden hoch, so Haberzettl. Entscheidend sei dabei die Frage, welche Gefahr von dem Angeklagten in Zukunft ausgeht.

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen sei von dem Angeklagten über Beleidigungen und verbalen Drohungen hinaus voraussichtlich keine weitere Gefährdung zu erwarten. Während seiner Haft seien zudem „keine Umsetzungsbestrebungen erkennbar“ gewesen, so Heinrich. Mit Ausnahme der Ohrfeige gegen einen Arzt. Darüber hinaus wirke sich die neunmonatige Behandlung in Hohenasperg bis August 2025 auf den Angeklagten positiv aus.




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