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Keine Kehrwoche wegen Hand-OP und Asthma: Droht jungem Heilbronner der Rauswurf?

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Ein Mann lebt in einer betreuten Wohneinrichtung in Heilbronn. Wegen gesundheitlichen Einschränkungen kann er seinen Reinigungspflichten nicht nachgehen. Landet er nun auf der Straße?


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Ein junger Heilbronner macht sich große Sorgen: Er habe kürzlich eine Hand-Operation gehabt, leide zudem unter Asthma und einer Staub-Allergie. Für ihn sei es nicht zumutbar, die Kehrwoche zu erledigen, schildert er gegenüber unserer Redaktion am Telefon. „Wenn ich den Keller reinigen soll, bekomme ich kaum Luft und bin danach völlig erschöpft. Und einen Besen kann ich aufgrund meiner Handverletzung derzeit auch nicht halten“, erklärt er.

Wie der Anrufer berichtet, lebe er in einer betreuten Wohneinrichtung in Heilbronn. Die Betreuer sollen ihm mit dem Ende des Mietverhältnisses gedroht haben, falls er seinen Kehrwochen-Pflichten nicht nachkomme. „Ich habe Angst, dass ich auf der Straße lande und erfriere“, erklärt er. Besteht diese Gefahr tatsächlich und hat ein Vermieter grundsätzlich das Recht, wegen nicht durchgeführter Reinigung das Mietverhältnis zu kündigen?

Kehrwoche nicht erledigen: In der Regel eine Pflichtverletzung

Grundsätzlich falle die Treppenhausreinigung in die Zuständigkeit des Vermieters, erklärt Dr. Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds in Berlin. „Mieter sind nur verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen oder die entsprechenden Kosten zu übernehmen, wenn dies vertraglich wirksam vereinbart wurde." Hartmann betont zudem, dass in einer Einrichtung für psychisch kranke oder körperlich beeinträchtigte Menschen gegenüber den Bewohnern besondere Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten gelten. „Maßgeblich ist hier vor allem der jeweilige Betreuungs- oder Heimvertrag", erläutert Hartmann. 

„Wenn die Kehrwoche mietvertraglich vereinbart wurde und der Mieter diese nicht vornimmt, stellt dies im Regelfall eine Pflichtverletzung dar, was eine Abmahnung und im wiederholten Falle eine Kündigung zur Folge haben kann“, erklärt Marika Gratzel.

Kehrwoche versäumt: Gründe juristisch unerheblich?

Die Heilbronner Fachanwältin für Verwaltungsrecht betont, dass es dabei unerheblich ist, warum der Mieter der Kehrwoche nicht nachkommt. Selbst wenn er aus Krankheits- oder Altersgründen die Reinigungspflicht nicht erledigt oder er im Urlaub ist – entscheidend ist, dass die vertraglich festgelegte Pflichterfüllung ausbleibt.

Ausnahmen gebe es nur äußerst selten, wie Gratzel erklärt. Bei einem Rollstuhlfahrer zum Beispiel ging das Landgericht Darmstadt im Jahr 1988 „von einer subjektiven Unmöglichkeit aus“, den Winterdienst vereinbarungsgemäß zu erledigen.

Für Rauswurf des Mieters muss erhebliche Pflichtverletzung vorliegen

Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund schränkt jedoch ein: „Eine Kündigung aufgrund einer vorübergehend nicht erfolgten Treppenhausreinigung dürfte insbesondere im Falle bestehender Allergien oder eines operativen Eingriffs regelmäßig unverhältnismäßig und daher unwirksam sein. Für eine wirksame Kündigung bedarf es einer erheblichen Pflichtverletzung, die bei einer krankheitsbedingten Einschränkung regelmäßig nicht gegeben ist." In diesem Zusammenhang weist sie erneut auf die besondere Fürsorgepflicht in betreuten Einrichtungen hin.

Hartmann: „Der Einrichtungsleiter muss gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen und nach individuell zumutbaren Lösungen suchen. Eine Kündigungsandrohung ohne Berücksichtigung der gegebenen Umstände ist rechtlich problematisch."

Sich um Kehrwochen-Vertretung zu kümmern, vermeidet Ärger

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwältin Gratzel, dass sich Mieter selbstständig um eine Kehrwochen-Vertretung kümmern. „Dies kann jemand aus dem persönlichen Umfeld sein, gegebenenfalls auch andere Bewohner, die bereit sind, die Kehrwoche aus Gefälligkeit zu erledigen.“ Weiterhin komme ein professioneller Reinigungsdienst in Betracht, der jedoch mit Kosten verbunden ist. Mittlerweile gibt es sogar Roboter, die die Kehrwoche und andere Reinigungsarbeiten erledigen.

Und was sagt der Bereichsleiter der Heilbronner Betreuungseinrichtung, in der der junge Mann mit der Handverletzung und den Atemproblemen lebt? Sofern die Kehrwoche nicht erledigt werde, müsse man dies thematisieren, sagt der Verantwortliche. „Zu einer Kündigung kommt es bei uns in diesem Zusammenhang aber wirklich nur im äußersten Fall. Da müssten noch einige andere Konflikte und Brüche mit Vereinbarungen hinzukommen“, berichtet der Leiter. Grundsätzlich brauchen Vermieter gute Gründe, um ein Mietverhältnis zu kündigen.

Heilbronner Einrichtung: Miete und Betreuung nicht aneinander gekoppelt

In der Heilbronner Einrichtung gebe es zudem getrennte Miet- und Betreuungsverträge. Der Bereichsleiter: „Die Menschen bei uns sind selbstbestimmt. Ihnen steht beispielsweise auch frei, sich grundsätzlich eine andere Wohnung zu suchen. Sofern das Betreuungsverhältnis weiterbestehen soll, hat das Wohnverhältnis auf die weitere Zusammenarbeit keinen Einfluss.“

Im äußersten Notfall gibt es aber auch Hilfsorganisationen, die vor einer drohenden Obdachlosigkeit retten. In Neckarsulm beispielsweise hat die Hilfsorganisation der Heilbronner Stimme, Menschen in Not, ein krankes Rentner-Ehepaar dank Spendengelder vor einer Katastrophe bewahrt.




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