Heilbronn erhöht Steuer für landwirtschaftliche Grundstücke – neuer Hebesatz beschlossen
Das allgemeine Reizthema Grundsteuerreform beschäftigte einmal mehr den Heilbronner Gemeinderat. Diesmal ging es um den neuen Hebesatz für landwirtschaftliche Grundstücke. Das kam dabei heraus.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A, also für landwirtschaftliche Grundstücke, wird in Heilbronn zum 1. Januar 2025 erheblich angehoben: und zwar von derzeit 330 Prozent der Grundsteuermessbeträge auf 590 Prozent. Die Grundsteuer B war bereits im November festgelegt worden.
Das hat der Gemeinderat am Montag beschlossen. Eigentlich wollte die Stadtverwaltung damit bis ins neue Jahr warten, aufgrund von computertechnischen Vorgaben beim Kommunalen Rechenzentrum musste der Beschluss aber jetzt schon gefasst werden, damit die Bescheide beider Grundsteuern, also A und B für bebaute Flächen, gemeinsamen verschickt werden können. Dies habe die Stadt erst kurzfristig erfahren, gab Erster Bürgermeister Martin Diepgen zu verstehen.
So viel Geld nimmt die Stadt Heilbronn über die Grundsteuer ein
Die Grundsteuer ist bekanntlich eine wesentliche Einnahmequelle im städtischen Haushalt. Heilbronn nahm im Jahr 2023 etwa 225.000 Euro aus der Grundsteuer A ein und rund 28 Millionen Euro aus der Grundsteuer B. Im laufenden Jahr 2024 sind im Haushaltsplanentwurf insgesamt, also für A und B, etwa 32,2 Millionen Euro kalkuliert.
Umstrittene Steuerreform: Das steckt hinter den korrigierten Hebesätzen
Basis für diese Neuberechnung mit korrigierten Hebesätzen sind die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben.
Hintergrund für die Anhebung ist wie berichtet die Landesgrundsteuerreform, die eine aufkommensneutrale Neuberechnung der Hebesätze für die Grundsteuer fordert. Für bebaute Grundstücke hat der Gemeinderat den Hebesatz bereits in seiner Novembersitzung von 500 auf 345 Prozent gesenkt. Nach der Neufestsetzung der Hebesätze müssen die Einnahmen der jeweiligen Kommune aber in etwa so hoch sein wie davor.
Wie sich die Reform auf einzelne Besitzer auswirkt, muss sich noch zeigen
Für Grundstückseigentümer indes können sich zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen „Belastungsverschiebungen ergeben“, heißt es: Das bedeutet im Klartext, dass für manche Grundstücke ab dem Jahr 2025 mehr zu bezahlen ist als bisher, für manche weniger, für wieder andere bleibt der Betrag gleich.
„Die Stadt hat darauf keinen Einfluss“, heißt es dazu ausdrücklich in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. Vielmehr resultieren diese Veränderungen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat bereits im Jahr 2018 das auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruhende Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und eine Neubewertung des Grundbesitzes in ganz Deutschland gefordert.
Die aktuelle Entscheidung zu „A“ fällte das 40-köpfige Ratsgremium bei drei Enthaltungen und sechs Gegenstimmen. Das Wort ergriffen neben Diepgen aber nur drei Stadträte. Raphael Benner (AfD) nannte den neuen Hebesatz zu hoch, Einzelne würden über Gebühr „bestraft“. „Übereilt“ und „irreal“ befand Alfred Dagenbach (Pro) die Neufassung. Dagegen warnte Albrecht Merkt (CDU) vor einer „verfrühten Aufregung“. Erst wenn alle Bescheide vorlägen, herrsche auch bei den Betroffenen Klarheit.