Kastration wird Pflicht: Katzenschutzverordnung in Heilbronn beschlossen
Die Stadt Heilbronn will freilaufende Katzen und damit einhergehende Krankheiten in den Griff bekommen. In Zukunft gilt deshalb die Katzenschutzverordnung. Was müssen Halter jetzt wissen?
Sie wurde lange diskutiert, nun ist sie da: In Heilbronn gilt künftig eine Katzenschutzverordnung. Das hat der Gemeinderat am Montag beschlossen. Freilaufende Katzen müssen somit in Zukunft kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
Katzenschutzverordnung in Heilbronn tritt in Kraft: Was heißt das für Halter?
Die neue Regel tritt in sechs Monaten, also im September 2025, in Kraft. Bis dahin haben Katzenbesitzer Zeit, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Was genau müssen Katzenhalter nun also beachten?
- Katzen-Besitzer müssen zukünftig ihre Katzen kastrieren lassen, wenn diese „Freigänger“ sind.
- Jede freilaufende Katze muss per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet sein.
- Jede freilaufende Katze muss in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder FINDEFIX) verzeichnet werden.
Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen: Denn wenn freilaufende Katzen ohne Kastration, Kennzeichnung oder Registrierung gefunden werden, kann die Stadt Heilbronn die Tiere auf Kosten der Halter einfangen. Zudem werden die Katzen dann innerhalb von 48 Stunden kastriert, gekennzeichnet und registriert.
Wegen Krankheiten bei freilebenden Katzen: Katzenschutzverordnung in Heilbronn beschlossen
Ziel der Katzenschutzverordnung sei es, die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und das Tierwohl zu verbessern, wie aus einer Pressemeldung der Stadt hervorgeht. Heilbronn folgt damit dem Beispiel anderer Städte, wie zum Beispiel Mannheim.
Eine Untersuchung 2021 bis 2023 ergab, dass viele frei lebende Katzen im Stadtgebiet in einem schlechten Gesundheitszustand sind. Jede fünfte von ihnen habe sogar unter erheblichen Schmerzen oder Krankheiten. Durch die unkontrollierte Vermehrung wächst diese Population stetig, wobei viele Tiere unter Mangelernährung und Infektionen leiden.
Katzen-Kastration bald Pflicht: Stadt Heilbronn ermöglicht finanziellen Zuschuss
Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, wird zudem ein Kastrationszuschuss eingeführt. Katzenhalter, die Sozialleistungen beziehen, können somit eine finanzielle Unterstützung für die Kastration ihrer Tiere beantragen. Bei weiblichen Tieren soll der Zuschuss aufgrund der höheren Kastrationskosten bei 100 Euro liegen, bei den männlichen sind 50 Euro geplant. Der Zuschuss kann unter www.heilbronn.de/katzenschutzverordnung beantragt werden.