Prozess in Heilbronn: Bande soll große Mengen Kokain und Cannabis verkauft haben
Wegen bandenmäßigen Handels mit Kokain und Marihuana im großen Stil steht ein 34 Jahre alter Mann ab Dienstag vor dem Heilbronner Landgericht. Der Marktwert der Drogen soll sich im sechs- bis siebenstelligen Bereich bewegen.
Wegen bandenmäßigen Drogenhandels im großen Stil muss sich ein 34 Jahre alter Mann ab Dienstag, 13. Januar, vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, zwischen März 2020 und Februar 2021 in Heilbronn und Umgebung sowie im Raum Stuttgart und Ingolstadt gemeinschaftlich mit vier weiteren, zum Teil bereits verurteilten Personen mit großen Mengen Cannabis und Kokain gewerbsmäßigen Handel getrieben zu haben.
Drogen-Prozess: Marktwert von Kokain und Marihuana sechs- bis siebenstellig
Angeklagt sind elf Taten, die sich zusammen auf knapp 255 Kilogramm Marihuana und 13 Kilogramm Kokain beziehen. Dabei bewegt sich der Marktwert der Drogen in Summe im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Der Angeklagte soll dabei innerhalb der arbeitsteilig organisierten Bande gemeinsam mit dem gesondert verfolgten S. die Führungsebene der Gruppierung gebildet und hierbei die Koordinierung der Rauschgiftlieferungen aus Spanien und den Niederlanden übernommen haben. Außerdem habe er laut Anklage die Finanzen verwalten. Zudem soll der Angeklagte auch selbst einen eigenen Kundenstamm mit Betäubungsmitteln versorgt haben.
Angeklagter im Heilbronner Drogenprozess am Flughafen Frankfurt festgenommen
Der Angeklagte hielt sich seit Februar 2021, dem Zeitpunkt stattgefundener richterlich angeordneter Durchsuchungen seiner Wohnanschriften, nicht mehr in Deutschland auf und wurde schließlich bei seiner Rückkehr am 5. Juni 2025 am Flughafen Frankfurt festgenommen. Seitdem befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Weitere Mitglieder dieser Drogen-Bande hat das Landgericht Heilbronn bereits in den Jahren 2021 bis zuletzt 23. Januar 2025 zu mehrjährigen Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten sowie bis sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.
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