Der Paradigmenwechsel bei der Täterarbeit birgt eine große Chance
Wie gefährlich Partnergewalt ist, zeigt der aktuelle Fall vor dem Landgericht Heilbronn, bei dem eine Frau wohl lebenslange Behinderungen davonträgt. Täterarbeit ist wichtig, sie dient auch den Opfern.

Eine häusliche Gemeinschaft ist nicht der Wilde Westen. Wer in einer Partnerschaft lebt, hat ein Recht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, die körperliche und seelische Unversehrtheit.
Hier ist nicht zuletzt der Staat gefragt. Präventionsarbeit gibt es in vielen Bereichen, auch Angebote für Täterarbeit müssen strukturiert und flächendeckend angelegt sein. Das ist längst überfällig. Sonst laufen die Bestimmungen im geänderten Landes-Polizeigesetz ins Leere und scheitern an der Umsetzung. Wo sollen Täter zur Beratung hin, wenn es keine solche gibt im Umkreis? Dann verpufft auch die Drohung potenzieller Sanktionen.
Häusliche Gewalt verhindern: Zuständigkeits-Wirrwarr bei der Täterarbeit erschwert Hilfe
Dass das Sozialministerium handelt, ist der folgerichtige Schritt. Die Summe von 155.000 Euro für diese Aufgabe klingt wie ein Anfang, und die Chancen stehen gut, hier einen Paradigmenwechsel anzustoßen.
Trotzdem lauern Fallstricke. Bei drei involvierten Ministerien droht ein Zuständigkeits-Wirrwarr, das die Bürokratie befeuert und Hilfe erschwert. Zweierlei sollte die Verantwortlichen einen: das Bestreben zeitnah voran zu kommen und das Bewusstsein, dass Täterarbeit Opferschutz ist. Denn welche Gefahr von Partnergewalt ausgeht, zeigt der aktuelle Fall in Künzelsau, bei dem die Frau wohl eine lebenslange Behinderung davonträgt.Ihre Meinung?petra.mueller-kromer@stimme-mediengruppe.de
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