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Heilbronner Giftprozess: Angehende Notfallsanitäterin offenbar psychisch belastet

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Über Monate hinweg soll eine angehende Notfallsanitäterin des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Ludwigsburg Medikamente in die Getränke ihrer Kollegen gemischt haben. Die 25 Jahre alte Frau ist wegen versuchten Mordes angeklagt.


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Am zweiten Verhandlungstag im Heilbronner Giftprozess wurden am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts weitere Zeugen gehört. Unter anderem Psychotherapeutinnen, bei denen die 25 Jahre alte Angeklagte in Behandlung war.

Demnach sei die angehende Notfallsanitäterin in sich gekehrt und verletzlich. Sie habe zudem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten.

Heilbronner Giftprozess – versuchter Mord in mehreren Fällen

Vierfachen versuchten Mord sowie fünffache gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten aus dem Landkreis Ludwigsburg vor.

Die Angeklagte wird des mehrfachen versuchten Mordes beschuldigt.
Die Angeklagte wird des mehrfachen versuchten Mordes beschuldigt.  Foto: Berger, Mario

Demnach soll sie im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und April 2024 in fünf Fällen verschreibungspflichtige Medikamente in die Getränke ahnungsloser Kollegen gemischt haben. Die hatten in der Folge zum Teil erhebliche Ausfallerscheinungen. Einer musste offenbar im Krankenhaus behandelt werden.

Flashbacks, Alpträume und Suizidgedanken belasten psychisches Bild der Frau

Immer wieder habe sie sogenannte Flashbacks erlebt und Alpträume gehabt, so eine der Therapeutinnen im Zeugenstand. Sie sei schreckhaft gewesen. Und sie habe immer wieder hyperventiliert. Mit Stresssituationen sei sie nicht zurechtgekommen.

„Sie zieht sich zurück, wenn sie frustriert ist.“ Suizidgedanken habe sie als Jugendliche gehabt. Einen mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch eine Schülerin habe sie nicht verarbeitet.

Psychotherapeutin behandelte Angeklagte bis zu deren Verhaftung

Behandelt habe die Therapeutin die Angeklagte über viele Jahre mit zwei mehrjährigen Unterbrechungen. Zuletzt habe sie mit ihr bis zur Verhaftung am 30. Januar vergangenen Jahres Sitzungen abgehalten. Die 25-Jährige sei auf einem guten Weg gewesen. Die Behandlung konnte ab diesem Zeitpunkt aber nicht fortgesetzt werden.

Als „fix und fertig“ bezeichnete ein Stuttgarter Notarzt die Situation der Angeklagten bei der Vorführung vor dem Haftrichter. Er habe rund anderthalb Stunden benötigt, damit sie wieder zu sich kommt.

Inzwischen ist der Ton im Verhandlungssaal rauer geworden. Während die Anwältin der Angeklagten wegen einer Erklärung des Staatsanwalts von schwäbischem Landrecht sprach, forderte der Vertreter der Anklage die Verteidigerin auf, ihn nicht wie einen Schuljungen zu behandeln. Hintergrund ist eine Haftbeschwerde der beiden Verteidiger, über die das Oberlandesgericht entscheiden muss.

Verteidigung hat Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt

Denn offenbar sieht die Verteidigung in den mutmaßlichen Taten ihrer Mandantin lediglich eine Körperverletzung. Bereits zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung beantragt, den Haftbefehl gegen ihre Mandantin aufzuheben. Die Kammer hat das offenbar Ende Dezember abgelehnt.

Für den Fall, dass das Gericht im weiteren Verlauf zu der Auffassung komme, es habe kein Tötungsvorsatz vorgelegen, verwies der Staatsanwalt auf die letzte Tat, die der Angeklagten vorgeworfen wird. Dabei habe die 25-Jährige zugesehen, wie es einem ihrer Opfer immer schlechter ginge. Selbst als der Geschädigte in die Intensivstation eingeliefert werden musste, habe die Angeklagte nicht eingegriffen.

Wegen des Todes eines Schöffen im ersten Prozess gegen die 25 Jahre alte angehende Notfallsanitäterin musste der Prozess Mitte Dezember komplett neu aufgerollt werden.




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