Heilbronner Giftprozess: Opfer will Entschuldigung der Angeklagten nicht hören
Im Heilbronner Prozess unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes gegen eine angehende Notfallsanitäterin aus dem Landkreis Ludwigsburg hat am Freitag ein weiterer Geschädigter ausgesagt: „Ich hätte sterben können.“
Nur zögerlich und nach mehrfachen Nachfragen der Anwältin der Angeklagten nahm einer der Geschädigten der mutmaßlichen Giftanschläge in einer Notfall-Wache die Entschuldigung der angehenden Notfallsanitäterin an. Hören wollte er sie im Gerichtssaal aber nicht. „Das bringt mir nichts“, sagte der 54-Jährige.
Der Zeuge ist einer der Opfer, denen die Angeklagte Medikamente in deren Getränke gemischt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der inzwischen 25 Jahren alten Frau vierfachen versuchten Mord sowie fünffache gefährliche Körperverletzung vor. Demnach soll sie im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und April 2024 in fünf Fällen verschreibungspflichtige Medikamente in die Getränke ihrer ahnungslosen Kollegen gemischt haben.
Kollege bei Notfalleinsatz zusammengebrochen – in Klinik Ludwigsburg aufgewacht
Gleich zweimal soll die Angeklagte dem Zeugen vom Freitag Atropin in dessen Getränk gemischt haben. Zum ersten Mal Anfang Oktober 2023, bei dem der Geschädigte anschließend bei einem Einsatz beim Aussteigen aus dem Krankenwagen zusammengebrochen sein soll. „Mir hat es die Füße weggezogen. Aufgewacht bin ich im Krankenhaus Ludwigsburg.“ Dort sei er fixiert worden. Die Ursache habe man nicht feststellen können, so der Zeuge.
Beim zweiten Mal im April 2024 kam er nach der Schicht nach Hause. Dort habe er geschwankt, große Pupillen gehabt und sei orientierungslos gewesen. „Ich dachte zuerst, er hätte einen Schlaganfall oder einen epileptischen Anfall gehabt“, sagte die Lebensgefährtin des Geschädigten im Zeugenstand. Sie habe ihn daraufhin in die Notaufnahme ins Sindelfinger Krankenhaus gefahren, sagte die Lebensgefährtin. Dort habe man ihm gesagt, „das hätte auch anders ausgehen können“, sagte das Opfer selbst.
Anwälte einigen sich auf Schmerzensgeldzahlung im Heilbronner Gerichtssaal
Noch in der Verhandlung am Freitag einigten sich die beiden Verteidiger mit dem Vertreter des Nebenklägers auf einen Vergleich. Demnach bezahlt die Angeklagte dem Geschädigten bis Ende Januar Schmerzensgeld in Höhe von 9000 Euro. Damit, so der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Martin Liebisch, seien alle gegenseitigen Ansprüche erledigt. Darüber hinaus verpflichtete sich die Angeklagte, die Anwaltskosten des Zeugen zu übernehmen.
Bereits zuvor hatte sich die Angeklagte mit zwei weiteren Geschädigten auf eine Schadenswiedergutmachung geeinigt und einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Demnach bezahlt sie an eines ihrer Opfer 3000 Euro, an das andere Opfer für zwei Fälle 5000 Euro.
Finanziert würden die Zahlungen über einen Kredit, den ihre Eltern aufgenommen haben, so die Verteidigerin der Angeklagten. Liebisch legte Wert darauf, dass die Zahlungen letzten Endes von der Angeklagten geleistet werden müssen. Die Verteidiger betonten, dass ihre Mandantin das tun werde, wenn sie wieder aus der Haft entlassen wird.
Angeklagte hatte zum Prozessauftakt in Heilbronn vier Fälle zugegeben
Die Angeklagte hatte sich bei ihrer Einlassung, die sie ihren Verteidiger verlesen ließ, in vier Fällen geständig gezeigt. Sie habe Medikamente in die Getränke gemischt, allerdings nicht in der Absicht, die Geschädigten zu töten, sondern um ihnen „eins auszuwischen“ und sie „zu ärgern“.
Als Grund gab sie an, unter anderem gemobbt worden zu sein. Darüber hinaus sei enormer Druck auf sie ausgeübt worden, und es habe sexistische Äußerungen gegeben. Zudem sei sie psychisch labil und habe in dem Zeitraum unter massiven Panikattacken gelitten. Wegen einer schweren Erkrankung ihrer Mutter und wegen ihrer Ausbildung. „Ich bereue zutiefst.“
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