Führerscheinbetrug im großen Stil: Heilbronner Richter verurteilen Ghostwriter
Ein 29 Jahre alter Angeklagter soll von Februar 2024 bis Juni 2025 bundesweit bei theoretischen Führerscheinprüfungen betrogen haben. Das Landgericht Heilbronn sprach ihn am Donnerstag in 31 Fällen für schuldig.
Im Prozess wegen mehrfachen Betrugs bei theoretischen Führerscheinprüfungen hat das Landgericht Heilbronn am Donnerstag den Angeklagten A. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Neben der Haftstrafe ordnete die Kammer außerdem die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt gut 17.500 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
Bereits zum Prozessauftakt Mitte Februar hatte der 29 Jahre alte Mann, der sowohl über einen deutschen als auch einen syrischen Pass verfügt, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Demnach war der Angeklagte in insgesamt 31 Betrugsfälle verwickelt, darunter auch in Eppingen, Öhringen und Sinsheim.

Heilbronner Prozess um Führerscheinbetrug: Fälschung von Daten und Missbrauch von Ausweispapieren
Die neunte Große Strafkammer befand den Angeklagten aus Gütersloh der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren in sieben Fällen für schuldig. Darüber hinaus sei er laut der Vorsitzenden Richterin Caroline Sachse an der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten in Mittäterschaft jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren in 23 Fällen sowie an der Mittäterschaft bei einer versuchten Fälschung beteiligt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte dem Angeklagten zum Prozessauftakt insgesamt 31 Taten rund um den Betrug bei theoretischen Führerscheinprüfungen vorgeworfen. Dabei habe er mehrfach als sogenannter Stellvertreter die Identität des jeweiligen Prüflings angenommen und sich mit dessen Ausweispapieren bei der Prüfstelle legitimiert, um für den Auftraggeber gegen Bezahlung die theoretische Fahrprüfung zu absolvieren.
Prozess in Heilbronn: Sogenannte Stellvertreter aus bundesweitem Netzwerk beauftragt
Darüber hinaus habe er aus einem bundesweiten Netzwerk andere sogenannte Stellvertreter beauftragt, ebenfalls für andere gegen Bezahlung die theoretischen Prüfungen zu schreiben.
Mit ihrem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Anklagevertreter hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert.
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