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Gema-Kosten für Heilbronner Weihnachtsmarkt verfünffacht – „Berechnung unrealistisch“

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Heilbronn kämpft mit steigenden Gema-Kosten bei großen Veranstaltungen wie dem Käthchen-Weihnachtsmarkt. Sie könnten das Kulturangebot vor Ort gefährden, so die Kritik an der aktuellen Tarifstruktur.


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Die Diskussion um Gema-Gebühren für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen hat in Thüringen neuen Aufwind bekommen. Die Gema kümmert sich in Deutschland darum, dass Musikschaffende – also Komponisten, Texter und Musikverlage – Geld dafür bekommen, wenn ihre Lieder öffentlich gespielt werden. Auslöser war eine Pressekonferenz der CDU-Fraktion Mitte Mai: Fraktionschef Mario Voigt kritisierte, dass im Landeshaushalt zwar 325.000 Euro zur Entlastung gemeinnütziger Vereine bereitstehen – doch bislang sei nichts davon bei den Betroffenen angekommen.

Bereits im April hatte die Thüringer Landesregierung einen Pauschalvertrag mit der Gema angekündigt, der seit dem 1. Mai 2025 gilt. Ähnlich wie in Bayern übernimmt das Land damit die Gebühren für nicht-kommerzielle, eintrittsfreie Veranstaltungen bis zu einer bestimmten Größe. Mit der Umsetzung dieses Vertrags reagiert Thüringen auf die Kritik und die Forderungen nach weniger Bürokratie und mehr Tempo für das Ehrenamt.

Wie Gema-Tarife auch die Heilbronn Marketing GmbH belasten 

Während sich die Initiative vor allem an kleinere, nicht-kommerzielle Veranstalter richtet, wirft sie auch ein Schlaglicht auf die allgemeine Problematik der Gema-Gebühren – insbesondere für Veranstalter größerer Events. 

Das zeigt sich beispielsweise bei der Heilbronn Marketing GmbH (HMG), die regelmäßig große Veranstaltungen wie den Käthchen-Weihnachtsmarkt ausrichtet. Bereits seit der Umstellung der Gema-Tarife im Jahr 2019, bei der nicht mehr nur die Bühnen-, sondern die gesamte Veranstaltungsfläche zur Berechnung herangezogen wird, sieht sich die HMG mit deutlich gestiegenen Kosten konfrontiert.

Gema-Gebühren belasten Heilbronner Käthchen Weihnachtsmarkt mit 50.000 Euro jährlich

Mittlerweile zahlt die HMG 50.000 Euro Gema-Gebühren für den beliebten Heilbronner Käthchen Weihnachtsmarkt, sagt HMG-Geschäftsführer Steffen Schoch. Die Kosten hätten sich in den vergangenen Jahren nahezu verfünffacht. „Vor allem infolge der Flächenneuberechnung, die zu deutlich höheren Gema-Abgaben bei großflächigen Veranstaltungsformaten geführt hat. Diese Veränderungen treffen insbesondere Veranstalter im öffentlichen Raum – unabhängig davon, ob Musik ein zentraler Bestandteil des Programms ist oder nicht.“

Die Heilbronn Marketing GmbH fordert eine Reform der Gema-Flächenberechnung, um lokale Veranstaltungen finanziell zu entlasten.
Die Heilbronn Marketing GmbH fordert eine Reform der Gema-Flächenberechnung, um lokale Veranstaltungen finanziell zu entlasten.  Foto: HSt/dpa/Montage: Stimme.de

Im Vergleich zu Bundesländern wie Bayern oder Hessen, die die Gema-Gebühren für bestimmte gemeinnützige Veranstaltungen vollständig übernehmen, gibt es in Baden-Württemberg keine entsprechende Regelung. Schoch sieht ein entsprechendes Fördermodell wie in Bayern oder Hessen als wichtiges Signal zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und kultureller Vielfalt – insbesondere im ländlichen Raum und für nicht-kommerzielle Akteure.

Weihnachtsmarkt Heilbronn: HMG kritisiert unrealistische Gema-Abgaben

Kritik übt Schoch an der Flächenbemessung, weil diese häufig unpräzise und nicht zutreffend sei. Als Beispiel nennt er den Bereich auf dem Marktplatz in Heilbronn. Die Regelung der Gema von Fassade zu Fassade mache keinen Sinn, weil über die Hälfte der Fläche durch anderweitige Nutzung wegfalle.

„Feuerwehrtrassen, Bahnstrecken, Gehweg, Bahnhaltestelle müssten eigentlich mit abgezogen werden. Die Flächenberechnung, die wir aber machen müssen, passt mit der Realität nicht zusammen.“ Daher sollte eine Pauschallösung idealerweise mit einer Reform der Abrechnungsgrundlage einhergehen.

Gema-Gebühren gefährden kulturelle Teilhabe – auch in Heilbronn

Auch für kleinere und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen in Heilbronn stellen die Gema-Gebühren eine zunehmende Belastung dar, so Schoch. Die Unsicherheit bei der Kostenkalkulation, der hohe bürokratische Aufwand sowie die im Verhältnis oft überproportionale Belastung könnten dazu führen, dass Events kleiner ausfallen oder ganz aufgegeben werden. „Das steht dem Ziel entgegen, kulturelle Teilhabe zu fördern und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.“

Abschließend lasse sich festhalten, dass die aktuellen Gema-Tarife zur Musiknutzung bei Veranstaltungen wie Stadtfesten und Weihnachtsmärkten zwangsläufig zu einer geringeren Nutzung von Musik führen, weil die entstehenden Kosten unangemessen hoch sind. „Doch weniger Musik kann weder das Ziel von kommunalen Veranstaltern noch das der Gema sein.“

Die Grundlage für die heutige Praxis zur Flächenberechnung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 zurück. Damals wurde entschieden, dass bei Veranstaltungen nicht nur die bespielte Fläche, sondern die gesamte zugängliche Veranstaltungsfläche zur Berechnung der Gebühren herangezogen werden kann – unabhängig davon, ob überall Musik gespielt wird. Kritiker fordern seither eine realitätsnähere Auslegung dieser Regelung, insbesondere im Hinblick auf ungenutzte Flächen oder Durchgangsbereiche




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