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Umsatzrückgang im Gastgewerbe: Branche blickt mit Sorgen ins neue Jahr

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Mit einem deutlichen Umsatzrückgang seit Jahresbeginn und dem Verlust von fast 4000 Betrieben seit 2019 steht das Gastgewerbe in Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen.


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„Wir sind systemrelevant, und es geht um die Zukunftssicherung dieser wunderbaren wie wertvollen Branche.“ Mit diesen drastischen Worten hat der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Guido Zöllik auf dem Branchentag Mitte November auf die „dramatische Lage“ von Gastronomie und Hotellerie hingewiesen. Die Zahlen zeigen, in welcher schwierigen Situation die Betriebe stecken.

Statistik: Gaststätten und Restaurants verzeichnen deutlichen Umsatzrückgang 

Von Januar bis September 2024 verzeichnete das Gastgewerbe laut statistischem Landesamt einen realen Umsatzrückgang zum Vorjahreszeitraum von 4,5 Prozent – 2,5 Prozent entfallen davon auf die Hotellerie, 5,7 Prozent auf die Gastronomie. Gegenüber 2019 hat die Branche fast 4000 Betriebe verloren. Dabei handelt es sich vor allem um Gaststätten im ländlichen Raum und um klassische Restaurants.

Die wirtschaftliche Lage spüren auch die Heilbronner Gastronomen. Sie hoffen auf das Weihnachtsgeschäft – und auf ein Handeln der Politik. 

„Die Schäden durch das Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung sind genauso eingetreten wie prognostiziert“, unterstreicht der baden-württembergische Dehoga-Pressesprecher Daniel Ohl. Hinzu kämen die enormen zusätzlichen Belastungen im Jahresvergleich wie durch die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung.

Für die schwierige Lage der Gastronomie macht der Dehoga-Landeschef die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Für die schwierige Lage der Gastronomie macht der Dehoga-Landeschef die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer verantwortlich.  Foto: Jens Kalaene/dpa

Gastronomen und Hoteliers in der Region Heilbronn starten mit Sorgen ins neue Jahr 

Sorgenvoll blickt die Branche auch ins neue Jahr. „Über einigen von uns schweben die Rückzahlungen der Corona-Hilfen“, sagt Thomas Rieck. Der Wirt des Neckarsulmer Restaurants an der Linde weiß wie die meisten Kollegen, immer noch nicht wie hoch die Rückzahlungen ausfallen.

Auch die ausufernde Bürokratie belastet Hotel- und Gaststättenbetriebe. So herrscht derzeit eine große Verunsicherung bei der Umsetzung der E-Rechnung für Firmenkunden, die am 1. Januar kommen soll. Unsere Kassenfirma weiß bis heute noch nicht, wie das umgesetzt werden soll“, schildert Thomas Rieck.

Hintergrund

Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen bei Leistungen an andere Unternehmen (B2B-Umsätze) ohne Zustimmung des ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers elektronische Rechnungen im dann nur noch gültigen elektronischen Format (einfaches PDF reicht nicht!) ausstellen und übermitteln. Die Übergangsfrist für das Ausstellen von Papier- oder sonstigen Rechnungen endet am 31. Dezember 2026. Erst ab dem 1. Januar 2028 dürfen nur noch E-Rechnungen im neu definierten Format ausgestellt und versendet werden. Rechnungsbeträge bis 250 Euro sind davon befreit. Zim

„Man merkt derzeit, dass die Gäste oft das letzte Getränk weglassen, sowie Vorspeise oder Dessert“, hat Marcel Küffner festgestellt. Der Geschäftsführer des Heilbronner Parkhotels mit großem Restaurant und Bar ist auch gespannt, „wie die Menschen jetzt in der Vorweihnachtszeit reagieren“. Wie seinen Kollegen macht auch ihm die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung sowie steigenden Energie- und Personalkosten zu schaffen. „Wenn sich politisch nichts tut, wird es für viele von uns schwierig“, macht Marcel Küffner klar.

Elektronische Rechnungen sorgen für Verunsicherung bei Hotel-Betreibern

Diese Einschätzung teilt auch Daniel Ohl. „Wir setzen große Hoffnungen auf die Bundestagswahl und auf einen Neuanfang der neuen Bundesregierung“, betont der Dehoga-Pressesprecher. Die Verunsicherung in der Branche wegen der elektronischen Rechnungen für Unternehmenskunden will Ohl den Kollegen aber nehmen. „Es besteht ab 2025 für inländische Unternehmen die Notwendigkeit eine E-Rechnung empfangen zu können“, stellt er klar. Dafür reiche aber ein E-Mail Postfach beim Rechnungsempfänger. Die Übergangsfrist für das Ausstellen von Papier oder sonstigen Rechnungen endet am 31. Dezember 2026“, unterstreicht Daniel Ohl.  




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