Landschaftsschutz in Heilbronn: Kompromiss bei Böckinger Gärten prüfen
Der Böckinger Gartenstreit ist ein Paradebeispiel für Bürokratismus. Er muss mit einem Kompromiss enden, fordert unser Autor.
Gesetze sind einzuhalten, wer würde das bestreiten? Das gilt auch für die Gartenbesitzer südwestlich von Böckingen, die Flächen nach der 1998 erfolgten Umwandlung in ein Landschaftsschutzgebiet gekauft oder gepachtet haben. Dass sie ihre Gärten inzwischen ausgebaut und mit neuen Hütten verschönert haben, ist verständlich, nach dem Gesetz, ist es eindeutig ein Verstoß.
Streit um Gartenanlagen in Böckingen: Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Doch nachdem die Stadt nun offensichtlich massiv gegen zahlreiche Gartenbesitzer vorgeht, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Inzwischen gibt es Gerichtsverfahren, ausufernde Schriftverkehre, Begehungen vor Ort und dennoch verhärtete Fronten und Ärger auf allen Seiten. Von der verschwendeten Zeit der Behörden ganz zu schweigen. Das Beispiel zeigt exemplarisch, wie Bürokratismus im Land grassiert. Auf der einen Seite Gesetze, die kleinteilig alles regeln wollen, auf der anderen Seite Behörden, die sich am Gesetzestext festkrallen. Deshalb gilt es, einen Kompromiss zu schließen, der Rückbau vorsieht, aber die Gärten erhält.
Auch der Gemeinderat sollte aktiv werden und überdenken, ob die Entscheidung von 1998 der Weisheit letzter Schluss war. Das Gelände, auf dem die Gärten stehen, ließe sich problemlos aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen. Denn wenn jetzt auf Teufel komm raus alle Gärten plattgemacht werden, hat niemand gewonnen, auch nicht der Landschaftsschutz.

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