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Am 19. Januar
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Frist für Führerscheinumtausch verpasst – droht nun eine Strafe?

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Millionen Deutsche müssen ihren Führerschein in die EU-einheitliche Scheckkarte umtauschen. Nun waren die Jahrgänge ab 1971 dran. Was droht Heilbronnern, wenn sie weiter mit dem „rosa Lappen“ fahren?


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Millionen Autofahrer in Deutschland müssen nach und nach ihren Papierführerschein in den EU-einheitlichen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Bis zum 19. Januar waren Fahrer ab dem Jahrgang 1971 dran, auch in Heilbronn und der Region. 

Warum der Umtausch nötig ist, wie teuer er ist und was droht, wenn man mit dem veralteten Führerschein erwischt wird. Ein Überblick.

Führerschein umtauschen: Das steckt hinter der Verordnung für Autofahrer

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Statt den alten Dokumenten gilt dann der neue Scheckkarten-Führerschein, der EU-weit einheitlich ist und fälschungssicherer sein soll.  

Außerdem sollen die neuen Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Anders als die alten Papier- und Scheckkartenführerscheine sind die neuen EU-Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern laufen nach 15 Jahren ab.

Über 2.000 Führerscheine in Heilbronn pro Jahr umgetauscht

Der Umtausch ist nach Jahrgang gestaffelt. Auch in der Fahrerlaubnisbehörde in Heilbronn wurden schon zahlreiche Führerschein-Umtausche bearbeitet. Allein im Jahr 2024 waren es 2.183 Dokumente, die ersetzt werden mussten. In den vorhergehenden Jahren variierte die Zahl zwischen 3.234 Dokumenten (Jahr 2022) und 2.010 Dokumenten (Jahr 2021), wie die Stadt auf Stimme-Anfrage mitteilte. 

Bürger, die nach 1971 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, mussten diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Führerschein umtauschen: Das sind die nächsten Fristen

Folgende Umtauschfristen gelten in den nächsten Jahren:

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtausch verpflichtend bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Umtauschfrist verpasst: Welche Strafen Autofahrern drohen

Doch was passiert, wenn man die Umtauschfrist für den Führerschein verpasst hat oder trotz Antrages noch keinen neuen Führerschein erhalten hat? Wer ohne ein gültiges Dokument Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, begeht man aber keine Straftat, schreibt der „ADAC“.

Auch im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird, schreibt die „Deutsche Presse-Agentur“. Die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen.

Führerschein umtauschen: Diese Kosten kommen auf Fahrer zu

Für den Umtausch des Führerscheins in die EU-weite Scheckkarte wird Geld fällig. Die Kosten für den Führerscheinumtausch belaufen sich auf etwa 28 Euro. 

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein biometrisches Passfoto. Hier kann der Preis variieren.

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