Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.
zum Login
Illegales Feuerwerk in Heilbronn: Das ganze Jahr über wird geböllert
|
2 Min
Erfolgreich kopiert!
Bei illegalen Feuerwerken im Jahresverlauf gibt es eine hohe Dunkelziffer. Für Ausnahmengenehmigung gibt es strenge Voraussetzungen. Welche Strafen im Missbrauchsfall drohen.
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Glomex, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Externer Inhalt
Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.
Die Feuerwerke rund um Silvester sorgen bereits seit Jahren für großen Ärger, weil zur Jahreswende vor allem in Großstädten immer mehr Rücksichtslosigkeit und kriminelle Energie um sich greifen. Auch in Heilbronn war es in diesem Jahr kein Vergnügen, das Silvesterfeuerwerk am Kilians- oder Marktplatz mitzuerleben. Und der Zeitraum über den hinweg tatsächlich Feuerwerke in der Stadt abgebrannt wurden, zog sich über viele Tage hin, obwohl Silvester-Feuerwerke nach dem Gesetz nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar von erwachsenen Privatpersonen genehmigungsfrei gezündet werden dürfen.
Auch im Laufe des Jahres steigt die Zahl der Feuerwerke, die illegal gezündet werden. Wer einen guten Blick über die Stadt hat, dem fällt auf, dass nahezu an jedem Wochenende des Jahres kleinere und größere Feuerwerke an verschiedenen Heilbronner Plätzen abgebrannt werden.
Hohe Dunkelziffer bei unerlaubter Böllerei – Polizei: 25 Einsätze im „Zusammenhang“ mit Feuerwerk
Die Dunkelziffer dieser verbotenen Aktionen ist hoch, denn die Taten laufen in der Regel schnell und im verborgenen ab und lassen sich kaum genau lokalisieren. Deshalb lässt sich die tatsächliche Zahl der pyrotechnischen Aktionen kaum objektiv feststellen lässt. „Eine valide Aussage darüber, wie viele Feuerwerke unangemeldet abgebrannt wurden, kann nicht getroffen werden“, sagt Polizeisprecher Marcel Dominke auf Anfrage.
Die Feststellung der Taten erweise sich als schwierig, bestätigt der Sprecher im Polizeipräsidium Heilbronn. Dennoch gab es 2024 im Stadt- und Landkreis Heilbronn 25 Einsätze im „Zusammenhang“ mit Feuerwerk, wie die Polizei mitteilt. „Zu Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Strafanzeigen kam es aber nur in sechs Fällen“, teilt der Polizeisprecher mit. Die Diskrepanz erkläre sich damit, dass die plötzlich auftauchenden Feuerwerke kaum zu lokalisieren sind.
Stadt Heilbronn kann Feuerwerk genehmigen: Strenge Voraussetzungen
Das mag auch der Grund sein, warum bei der Stadt Heilbronn im Jahr 2024 keinerlei Informationen zu unangemeldeten Feuerwerken vorliegen und beim Ordnungsamt keine Ermittlungen geführt wurden. Offiziell angemeldete Aktionen gab es dagegen schon. „Von der Stadt wurden für private Zwecke vier Feuerwerke der Klasse II genehmigt“, teilt Julia Haagen mit. Zur Klasse II zählt die Pyrotechnik, die auch beim Silvesterfeuerwerk erlaubt ist. „Eine Ausnahmegenehmigung wird lediglich unter strengen Voraussetzungen ausgestellt“, stellt die Abteilungsleiterin im Ordnungsamt der Stadt klar.
Dazu zählten Hochzeiten, Firmenjubiläen und runde Geburtstage ab 50 Jahren. Diese Ausnahmegenehmigung ist zwei bis vier Wochen vor dem Event beim Ordnungsamt der Stadt zu beantragen und kostet in Heilbronn 46,50 Euro. Hinzu kämen Feuerwerke, die von gewerblichen Unternehmen im Rahmen einer besonderen Veranstaltung wie zum Beispiel beim Heilbronner Volksfest abgebrannt werden. Sie unterliegen zwar auch einer Anzeigepflicht, dabei fallen aber keine Kosten an. Die Zahl dieser Feuerwerke betrug in der Stadt im abgelaufenen Jahr fünf.
Abbrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung: Empfindliche Strafen drohen
Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerken ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Dabei drohen zumindest auf dem Papier empfindliche Strafen. Sie reichen von einem Bußgeld von 10.000 Euro bis zu einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn eine Gefährdung von Leib und Seele oder fremder Objekte von bedeutendem Wert vorliegt. In der Realität wird der Strafrahmen allerdings nicht ausgeschöpft. Weder bei unangemeldeten Feuerwerken während des Jahres, noch bei den zahllosen Ausschreitungen in der Silvesternacht.
Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, die dem deutschen Sprengstoffgesetz unterliegen. Dabei gibt es eine Klassifizierung nach dem Grad der Gefährlichkeit, die von F1 (sehr geringe Gefahr) bis F4 (große Gefahr) reicht. Das Silvester-Feuerwerk fällt in die Kategorie F2 (geringe Gefahr) und darf vom 31. Dezember bis zum 1. Januar von Privatpersonen ab 18 Jahren genehmigungsfrei gezündet werden. Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie die BAM bauartgeprüft sind und mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher anzusehen.
Besonders bei Kauf oder Einfuhr ausländischer Feuerwerkskörper muss auf eine entsprechende Kennzeichnung geachtet werden.
Traurig, aber keine Sorge: Sie können natürlich trotzdem weiterlesen.
Schließen Sie einfach diese Meldung und sichern Sie sich das andere exklusive Angebot auf der Seite. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice unter 07131/615-615 gerne weiter.