Landgericht bestätigt Urteil: Ex-Feuerwehrchef der sexuellen Belästigung schuldig
Im Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Feuerwehrkommandanten aus dem Landkreis Heilbronn hat das Landgericht den Schuldspruch des Amtsgerichts wegen sexueller Belästigung bestätigt. Die Strafe fiel jetzt aber milder aus.
„Der Sachverhalt steht fest“, sagte Frank Haberzettl, Vorsitzender Richter der fünften Strafkammer des Heilbronner Landgerichts, bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Demnach hat der Ex-Feuerwehrchef einer Gemeinde im Landkreis Heilbronn einer Kameradin nach einer Übung zunächst auf den Po gehauen und sie danach in den Hintern gekniffen. Obwohl die Feuerwehrfrau ihrem Kommandanten bereits unmittelbar nach dem ersten Übergriff klar gesagt habe, dass sie das nicht toleriere.
Dass die Kammer den Schuldspruch des Heilbronner Amtsgerichts von Anfang Juli 2025 zu bestätigen habe, stand für Haberzettl zweifelsfrei fest. Zwar betonte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor dem Urteil, er „habe ihr nicht in den Arsch gezwickt“. Für Haberzettl stand jedoch fest, dass der Ex-Feuerwehrchef die Tat bereits gestanden hat.
Richter in Heilbronn: Verhalten des damaligen Bürgermeisters erscheint merkwürdig
Der Richter bezog sich dabei auf eine Besprechung des Angeklagten mit dem Bürgermeister der Gemeinde, der Geschädigten und einer weiteren Teilnehmerin. Letztere hatte nicht nur ein Gesprächsprotokoll der Besprechung angefertigt, sondern das damalige Geständnis des Angeklagten als Zeugin im Prozess wiederholt. Für die Kammer erschien diese Zeugin uneingeschränkt glaubwürdig.
Das Verhalten des inzwischen im Ruhestand befindlichen Bürgermeister der Gemeinde bezeichnete Haberzettl dagegen als „merkwürdig“. Der ehemalige Rathauschef hatte am ersten Verhandlungstag gesagt, er könne sich nicht daran erinnern, dass der Angeklagte die Tat damals eingeräumt habe. „Er hat versucht, die Sache irgendwie aus der Welt zu schaffen und sich dann in den Ruhestand verabschiedet“, so Haberzettl weiter. „Da hatten wir uns etwas anderes erhofft.“
Laut Haberzettl hat der Angeklagte „eine typisch männliche Ungehörigkeit an den Tag gelegt“. Nach dem Motto: Stell dich nicht so an. „Hätte er die Notbremse gezogen und sich entschuldigt, hätten wir dieses Verfahren überhaupt nicht gehabt.“ Der Geschädigten ist es von Anfang an darum gegangen, dass sich der Ex-Feuerwehrchef bei ihr entschuldigt. An einem Prozess hatte sie kein Interesse.
Verteidiger forderte Freispruch für Ex-Feuerwehrchef aus dem Landkreis Heilbronn
Aber anstatt sich zu entschuldigten, habe der Angeklagte die Geschädigte der Lüge bezichtigt, so der Vorsitzende Richter weiter. „Diese Strategie ist am Ende gescheitert“, sagte Haberzettl. Auch wenn der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Harald Stehr, Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte.
Er meldete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin an. So dass am Ende Aussage gegen Aussage stehen würde. Und er bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das das Amtsgericht im erstinstanzlichen Prozess hatte erstellen lassen, weil die Geschädigte bereits Opfer einer schwereren Sexualstraftat geworden war. Demnach habe die Geschädigte möglicherweise Wahrnehmungsstörungen.
Dem damaligen Gutachten maß die Kammer keine Bedeutung zu. „Damit ist dem Fall viel zu viel Ehre angetan“, so Haberzettl. „Dieser Fall darf nicht dramatisiert werden.“ Haberzettl äußerte die Vermutung, dass das Amtsgericht mit der Einholung des Gutachtens „die Verantwortung aus der Hand gegeben hat“.
Urteil in Heilbronn: Verurteilter muss 2400 Euro Geldstrafe bezahlen
Die Rechtsfolgen seien aber abzuändern, so der Richter. So verurteilte die Kammer den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze à 60 Euro. Außerdem muss der Verurteilte auch zur Hälfte die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Geschädigten übernehmen, die in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten ist. Das Amtsgericht hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 150 Euro verhängt.
Die Geschädigte, die inzwischen nicht mehr Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, zeigte sich nach der Verhandlung aber zufrieden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen und diese innerhalb eines Monats begründen. In diesem Fall würde der Bundesgerichtshof das Verfahren auf Rechtsfehler hin überprüfen.
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