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Falschen Polizisten bei Betrugsmasche geholfen – Heilbronner Amtsgericht verhängt Haftstrafe

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Rund 140.000 Euro haben Telefonbetrüger aus der Türkei unter anderem einem Senior aus Heilbronn abgenommen. Das Geld hatten die Opfer auf ein Konto überwiesen. Dessen Inhaber muss jetzt ins Gefängnis.


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Wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug hat das Amtsgericht Heilbronn am Donnerstag einen türkischen Asylbewerber zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Schöffengericht kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte im August 2021 ein Konto in der Türkei eröffnet habe. Darauf sollten die Opfer der Telefonbetrüger hohe Geldbeträge einzahlen, die der Verurteilte anschließend gegen eine geringe Belohnung von wenigen hundert Euro an die Hintermänner weiterleitete.

Nachweislich rund 140.000 Euro haben Telefonbetrüger aus der Türkei zwischen September 2021 und Januar 2022 von zwei älteren Männer aus Deutschland ergaunert. Eines der Opfer kommt aus Heilbronn. Dabei haben sich die Anrufer als Polizisten ausgegeben. Dem Heilbronner haben sie unter anderem gesagt, sie seien einer Einbrecherbande auf der Spur, die seinen Namen auf einer Liste notiert hätten. Um ihnen das Handwerk zu legen, müsse er mehrere Geldbeträge überweisen, die er später wieder erstattet bekomme.

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Für den Tathergang selbst sei der Angeklagte nicht verantwortlich zu machen, so Richterin Iris Wegendt. Weder  habe der Beschuldigte, der kein Wort deutsch spricht, selbst mit den Opfern telefoniert. Noch habe er das Geld von den Geschädigten persönlich entgegengenommen. "Sie waren trotzdem ein Mitglied der Bande", so die Richterin. Denn bei ihm ging das Geld ein. Insofern habe er auch als das "kleinste Rädchen in der Kette" Einfluss darauf gehabt, was mit der Beute passiert.

Der Angeklagte bestritt die Schuld bis zuletzt. Er habe seinen Geldbeutel mit Ausweis und Bankkarte verloren. Was damit geschehen sei, könne er nicht sagen. Dem Gericht wäre aufgrund der klaren Beweislage ein Geständnis zwar lieber gewesen. Iris Wegendt brachte dennoch Verständnis dafür auf, dass der Beschuldigte seine Beteiligung abstritt. "Sie hatten Bammel, weil dahinter organisierte Kriminalität steckt."

Neben der Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist vom Angeklagten auch die gesamte Schadenssumme in Höhe von rund 140.000 Euro einzuziehen, so der Richterspruch. Das Konto ist inzwischen leer. 

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Erster Staatsanwalt Christoph Klein hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Darüber hinaus solle die gesamte Schadenssumme von zusammen rund 140.000 Euro vom Angeklagten eingezogen werden. „Er hat in der Türkei einer Betrügerbande sein Konto zur Verfügung gestellt“, sagte Klein. Dabei habe er die Überweisungen der Opfer von gut 78.000 Euro und mehr als 61.000 Euro vereinnahmt und an die Hintermänner weitergeleitet.

Weil sein Mandant die Vorwürfe bestreitet, plädierte sein Verteidiger Wolfgang Mond auf Freispruch. Im zweiten Teil seines Plädoyers machte der Anwalt aber deutlich, dass er nicht davon ausgehe, dass das Gericht den Ausführungen des Beschuldigten glauben werde.

„Er war der Depp, den man vors Loch geschoben hat“, sagte Mond. Und ein kleines Rädchen, das für die Hintermänner entbehrlich sei. „Wir haben es hier mit organsierter Kriminalität zu tun“, sagte Mond. Diese „Profis“ wüssten genau, dass „wenn einer gefasst wird, es mein Mandant sein würde“. Denn er halte mit seinem Namen und seinem Konto her.

Ehefrau wusste von den Geldgeschäften des Angeklagten nichts

Zuvor hatte die getrenntlebende Ehefrau des Angeklagten ausgesagt. Von den Geldgeschäften ihres Mannes wisse sie nichts, sagte die Ehefrau. „Er hat mir nicht viel erzählt“, sagte die Zeugin, die mit dem Angeklagten seit Mai 2022 verheiratet ist und im Oktober 2022 ein Kind zur Welt gebracht hat. „Seit meiner Heirat war mein Leben wie in Geiselhaft.“ Sie habe das Haus nicht verlassen dürfen. Zum Einkaufen habe er sie mit seiner großen Schwester geschickt. Die ausgebildete Lehrerin habe auch nicht arbeiten dürfen. „Er hat es mir nicht erlaubt.“

Wovon die Familie gelebt hat, wisse sie nicht genau. Er habe in der Türkei als Bäcker gearbeitet und den Mindestlohn heimgebracht. Von Zahlungen über die Western-Union wisse sie zwar. Es seien kleine Geldbeträge von 100 Euro gewesen, die angeblich Verwandte geschickt hätten. Von seinem Konto, auf das die Opfer der Betrugsmasche hohe Geldbeträge überwiesen hätten, wisse sie nicht viel. 

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