Demokratie im Hinterzimmer: Kritik an nichtöffentlichen Sitzungen wächst in der Region
Juristen und Bürger zweifeln an der Zulässigkeit zahlreicher nichtöffentlicher Beratungen. Auslegung der öffentlichen Regeln sorgt für Streit.
Die Vorgaben sind klar und eindeutig. In Paragraf 35 der Gemeindeordnung heißt es im ersten Satz: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.“ Nichtöffentlich darf nur beraten werden, wenn ein Tagesordnungspunkt „berechtigte Interessen Einzelner betrifft“. Dabei geht es in der Regel um Personalentscheidungen oder das Steuergeheimnis, wo man Privatpersonen vor der Öffentlichkeit schützen will. Zweiter wichtiger Grund für nichtöffentliche Tagungen „ist das öffentliche Wohl“, das sich allerdings weniger leicht abgrenzen lässt.
Öffentliche Sitzung als Herzstück der kommunalen Politik
„Herzstück kommunaler Politik ist die öffentliche Gemeinderatssitzung“, stellt der Professor für öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften Arne Pautsch klar. „Vorbesprechungen, Klausurtagungen und nichtöffentliche Haushaltsberatungen sind beliebt, das darf aber nicht dazu führen, dass Entscheidungen nur noch beschlossen werden, ohne öffentlich zu beraten“, erklärt der Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg. Das sei auch keine Entscheidung, die man im Rat beliebig auslegen könne, sondern ein wichtiger Teil der Gemeindeordnung und damit auch der demokratischen Grundordnung.
Die zunehmende Zahl nichtöffentlicher Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen widerspricht dem Geist der Gemeindeordnung, kritisiert unser Autor.
Kritik an eingespielten Verfahren: Abstimmung ohne öffentliche Beratung
Blickt man auf die Großstadt Heilbronn, so hat sich ein Verfahren eingespielt, dass man hinterfragen, wenn nicht kritisieren kann. Im Gemeinderat werden Themen, die erstmals in die Ausschüsse kommen, in der Regel nichtöffentlich vorberaten. Dies hat der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung geregelt. Rechtlich ist das auch nicht grundsätzlich zu beanstanden.
Beanstandet werden kann aber, wenn vor der Abstimmung in öffentlicher Gemeinderatssitzung nicht mehr beraten wird. „Der Gemeinderat berät und beschließt, und vor dem Beschluss steht die Beratung. Er darf eben nicht nur abgenickt werden“, betont Arne Pautsch.
„Grenze wird überschritten, wenn nur noch aufgerufen und abgestimmt wird“
Genau das erlebt man aber in der Stadt und im Landkreis Heilbronn. „Wer stimmt dagegen?, wer enthält sich?, einstimmig angenommen!“, verkündet Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel häufig im Eiltempo bei Tagesordnungspunkten. Das mag für Mandatsträger, die die Themen in Ausschüssen behandelt haben, nachvollziehbar sein, für die Pressevertreter und Bürger ist es das nicht.
Damit werde zumindest der Geist der Gemeindeordnung verletzt. „Es ist in Ordnung, wenn komplexe Themen in Ruhe vorbereitet werden. Eine Grenze wird aber überschritten, wenn nur noch aufgerufen und abgestimmt wird“, sagt Paus.
Bedenkliche Entwicklungen: Kritik an nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Ähnlich läuft es auch in vielen anderen Gemeinden. In der Dezember-Sitzung des Krautheimer Gemeinderats appellierte eine Bürgerin an Gremium und die Verwaltung, „dass alles, was man in eine öffentliche Sitzung packen könnte, auch öffentlich beraten wird“. Sie habe den Eindruck, das geschehe hier nicht: „Wie soll die Öffentlichkeit wissen, was die Räte über die Themen denken, und wer wofür steht?“
Krautheims Bürgermeister Andreas Insam verwies darauf angesprochen lapidar auf die Gemeindeordnung. In Künzelsau kritisierten 2018 Stadträte, dass Tagesordnungspunkte ohne Grund nichtöffentlich behandelt werden. Kritisiert wurde auch der Ingelfinger Bürgermeister Michael Bauer. 2020 hatte die stellvertretende Bürgermeisterin Susanne Schmetzer beklagt, „dass zu viel Punkte nichtöffentlich beraten werden“.
Kontroverse im Gemeinderat – Heilbronn zeigt sich offen für Veränderungen
In Heilbronn setzt derzeit jedenfalls ein Umdenken ein. Mehrere Fraktionen arbeiten an Anträgen, die künftig mehr Transparenz im Gemeinderat zulassen. Auch für Harry Mergel ist das aktuelle Heilbronner Verfahren nicht in Stein gemeiselt. Wenn der Gemeinderat die Geschäftsordnung ändern wolle „liegt es allein in seiner Hand dies zu“, betont der OB.
Für Harry Mergel ist das Verfahren nicht in Stein gemeiselt. „Das Heilbronner Beratungsverfahren im Gemeinderat orientiert sich an den Vorschriften der Gemeindeordnung und an der Geschäftsordnung des Gemeinderats, die dieser 1957 beschlossen und zuletzt am 18. Dezember 2023 aktualisiert hat“, erläutert der Oberbürgermeister auf Anfrage. Wenn der Gemeinderat die Geschäftsordnung ändern wolle „liegt es allein in seiner Hand dies zu“, betont der OB.
Hintergrund: Kritiker führen mangelndes Interesse der Öffentlichkeit an der Politik auf die intransparenten Verfahren in den Ratssitzungen zurück. Offenbar werden diese Fragen inzwischen auch in den Fraktionen diskutiert. In den Anträgen die am Ende der Ratssitzung am 29. Januar gestellt wurden, findet sich ein Antrag der Grünen zur Transparenz bei Abstimmungen des Gemeinderats. Die AfD fordert einen Kriterienkatalog für nicht öffentliche Behandlung. zim
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare