Betteln in Heilbronner Innenstadt – das ist erlaubt, das ist verboten
Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Bettler in der Heilbronner Innenstadt offen und zivil. Beim Verdacht des gewerbsmäßigen Vorgehens wird die Polizei hinzugezogen.
Bettler knien hinter Pappbechern in der Heilbronner Fußgängerzone. Einzelne laufen, mancherhumpelt sogar durch die Innenstadt, sie strecken den Passanten Becher entgegen und bitten so um Kleingeld. Es gibt aber auch immer mal wieder Fälle, bei denen Bettler Passanten direkt aufdringlich ansprechen und auch nicht mehr von ihnen ablassen. Im Februar 2025 hatte die CDU im Gemeinderat eine Antrag gestellt, der das Betteln in der Innenstadt beschränken sollte und von den Wohlfahrtsverbänden kritisiert wurde.
Dabei ist in der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn exakt definiert, in welcher Weise Betteln erlaubt und in welcher Form es verboten ist.
Betteln in Heilbronn: Polizeiverordnung regelt stilles und aufdringliches Betteln klar
Ein stilles, nicht aufdringliches Betteln – das sogenannte Demutsbetteln – ist zulässig. Solange eine Person also lediglich am Wegesrand sitzt oder steht, einen Sammelbecher vor sich stehen hat und auf diese Weise um Almosen bittet, wird dies toleriert.

Untersagt ist hingegen aufdringliches oder gar nötigendes Betteln, beim dem Personen bedrängt werden. Darunter fällt auch gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln sowie das Betteln von Minderjährigen. „In solchen Fällen können Platzverweise ausgesprochen und Sicherheitsleistungen erhoben werden“, heißt es von Seiten der Stadt. Mit letzterem ist gemeint, dass das erbettelte Geld einbehalten wird.
Kommunale Ordnungsdienst ist für die Kontrolle in der Stadt zuständig
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führt sowohl offene als auch zivile Kontrollen durch, um die Sicherheit und Ordnung in der Innenstadt zu gewährleisten. Bei Auffälligkeiten, die auf organisierte oder gewerbsmäßige Strukturen hinweisen, steht der KOD in enger Abstimmung mit der Polizei, um gemeinsam entsprechende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Auf privaten Flächen ist der KOD nicht zuständig. Hier sind die jeweiligen Eigentümer oder Betreiber gefordert.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare