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Gehaltserhöhung von Baubürgermeister Ringle: Heilbronner Stadtrat beantragt Prüfung

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Heilbronns Baubürgermeister Andreas Ringle bekommt nach einer Entscheidung des Gemeinderates mehr Geld. CDU-Stadtrat Alexander Lobmüller hält die Begründung für die Entscheidung für rechtlich fragwürdig.


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Alexander Lobmüller macht seine Ankündigung ernst. Der CDU-Stadtrat, der gerne unabhängig von seiner Fraktion der Verwaltung auf die Finger schaut, hat bei der Kommunalaufsicht eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Januar 2025 beantragt. Dabei geht es um die Besoldungserhöhung der Bezüge von Baubürgermeister Andreas Ringle von der Gehaltsstufe B6 auf B7, die der Rat in der Sitzung beschlossen hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde muss nun überprüfen, ob der gefasste Beschluss rechtmäßig ist.

Mehr Geld für Heilbronner Baubürgermeister Ringle: Stadt sieht keinen Grund für ein Änderung

Die Stadt Heilbronn, bei der Alexander Lobmüller bereits mit Schreiben vom 13. April eine Überprüfung beantragt hatte, lehnte dies zuvor ab, weil Oberbürgermeister Harry Mergel keinen Grund sah, den vom Gemeinderat getroffenen Beschluss zu ändern oder zu korrigieren. Dabei geht es Alexander Lobmüller, wie er betont,  nicht um Kritik an der Gehaltserhöhung von Andreas Ringle generell, es geht ihm aber um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Festsetzung der Bezüge. „Ich persönlich gönne Andreas Ringle die Gehaltserhöhung, weil ich ihn für einen sehr fähigen Baubürgermeister halte“, versichert der Stadtrat. „Ich fordere aber, dass die Stadt sich an die rechtlichen Vorgaben hält. Die Bürger müssen sich schließlich auch an allerhand Vorschriften halten“, kritisiert Lobmüller.   

Im Falle der Einstufung von Andreas Ringle, der am 11. April 2022 im Gemeinderat zum Dritten Beigeordneten gewählt und in die Besoldungsstufe B6 eingruppiert wurde, sieht der Vorsitzende Richter am Landgericht Heilbronn gleich ein ganzes Bündel von Vorschriften verletzt.

„Die Kriterien, die damals bei der Ersteinstufung des Amtes genannt wurden, sind falsch“, betont Lobmüller. Da sein Vorgänger Wilfried Hajek in Besoldungsstufe B7 eingruppiert war, habe man Ringle einfach so heruntergestuft und dies mit keinem Wort begründet, kritisiert der Stadtrat. Dies wäre rechtlich nur möglich gewesen, wenn sich gravierende Änderungen hinsichtlich der Bewertung des Amts ergeben hätten, ist sich Lobmüller sicher.        

In Zahlen bedeutet die Gehaltserhöhung, die der Gemeinderat für den dritten Beigeordneten beschlossen hatte, einen Sprung von monatlich 11.437,52 Euro in Besoldungsstufe B6 auf 12.017,62 in B7. Hinzu kommt noch eine Dienstaufwandsentschädigung von sieben Prozent. Damit stieg das Gesamtgehalt des Baubürgermeisters ab Februar 2025 auf die Summe von 12.858 Euro brutto. Andreas Ringle ist seit April 2022 im Amt. 

Höherstufung des Heilbronner Baubürgermeisters: Unterschiedliche Einschätzungen in der Bewertung

„Diese Problematik setzt sich nun aber fort“, moniert der 51-Jährige. „Wenn das Amt jetzt hochgestuft wird, kommt es wieder darauf an, ob es eine erhebliche und nachhaltige Änderung  der Bewertung des Amt gegeben habe“, leitet Lobmüller seinen Einspruch her. Eine Begründung der Höherstufung mit der Bewertung der Leistungen seines Kollegen, wie Harry Mergel dies in der Ratssitzung zwei Mal erwähnt hatte, sei aber gerade rechtlich nicht möglich. Nur die Ausweitung seiner Aufgaben sei ein rechtlich zulässiger Grund.

Darauf weist Harry Mergel auch in seinem Antwortschreiben hin und nennt neue Aufgaben und Projekte, die die Verwaltung veranlasst hätten, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die Besoldung auf B7 festzusetzen.                

Die Erhöhung der Bezüge von Baubürgermeister Andreas Ringle (rechts, hier mit OB Harry Mergel), sorgt für Diskussionen.
Die Erhöhung der Bezüge von Baubürgermeister Andreas Ringle (rechts, hier mit OB Harry Mergel), sorgt für Diskussionen.  Foto: Seidel, Ralf

Kritik von Heilbronner Stadtrat Lobmüller: Stadtverwaltung habe kein Gespräch gesucht 

Für Alexander Lobmüller ist diese Argumentation nicht stichhaltig. „Wenn ich diese Kriterien jetzt mit der Begründung von damals vergleiche, die sich auf die persönlichen Voraussetzungen und die Berufserfahrung bezog, vergleiche ich Äpfel mit Birnen. Außerdem verweist er auf die Argumentation des Oberbürgermeisters in der Gemeinderatssitzung in der Mergel ausdrücklich aus dessen Leistungen als Kriterium verwies.

„Dies ist aber ein unzulässiges Kriterium und damit wäre auch die Höherstufung falsch“, kritisiert der Stadtrat, der auch bemängelt, dass die Stadtverwaltung auf seinen Einspruch hin kein Gespräch gesucht habe, sondern auf ihrem Standpunkt beharrt. Damit begründet Lobmüller auch seinen Entschluss, die Kommunalaufsicht einzuschalten.   


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Kommentare

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Zoran Gavrić am 17.05.2025 10:00 Uhr

Was befähigt einen Baubürgermeister eigentlich über 10K zu verdienen ?! schafft dieser unermüdlich bis zum Umfallen ?! welches Leistungspensum rechtfertigen solch hohe Gehälter ?!
Wenn man sich hier anschaut was man bei der Kommune verdient; fragt man sich aus Wirtschaft und Industrie was hier mittlerweile gänzlich falsch läuft…

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