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Diskussion um die Heilbronner Antidiskriminierungsstelle wird weitergehen

  
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Die Rechtmäßigkeit der Förderung allein ist nicht entscheidend. Die Frage ist auch, wie das öffentliche Geld eingesetzt wird, meint unsere Autorin.


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Das Verfahren gegen die Antidiskriminierungsstelle ist eingestellt, die Rechtsaufsichtbehörde bescheinigt allen Beteiligten fehlerfreies Verhalten. Die Frage, wann die Vereinssatzung des SKJR geändert wurde, spielt in der rechtlichen Bewertung keine Rolle. Damit könnte die Diskussion um die Adi endlich vom Tisch sein – hofft zumindest die Verwaltung, die ein „abschließendes Statement“ gibt. Doch so einfach wird es vermutlich nicht werden.

Umsetzung nicht zum Selbstzweck

Mal abgesehen davon, dass inzwischen weitere Vorwürfe gegen den Kreisjugendring im Raum stehen, die auch eine dem Vernehmen nach umfangreiche Akteneinsicht bisher nicht klären konnte, bleibt die Frage nach der inhaltlichen Vorgehensweise der Adi. Dass Diskriminierung aufgeklärt und diskriminierte Menschen Unterstützung erfahren müssen, ist selbstverständlich. Aber wenn das aus öffentlichen Geldern finanziert wird, muss die Umsetzung transparent, zielgerichtet und nicht zum Selbstzweck geschehen.

Auch rechtmäßig geförderte Projekte müssen sinnvoll sein. Die jetzt vom Land bescheinigte weiße Weste kann nur ein Anfang der Debatte sein, die der Oberbürgermeister dem Gemeinderat im Dezember zugesagt hat, um die Antidiskriminierungsstelle zu optimieren. Dass das jetzt nicht mehr notwendig sein soll, ist ein Irrglaube, der den Willen des Gemeinderats ignoriert. Ein Adi-Vortrag im Verwaltungsausschuss wird nicht ausreichen, um die Vorbehalte gegen die Arbeit der Stelle auszuräumen.


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