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Molotowcocktail auf Haus geworfen: Urteil gegen Mann aus Oberstenfeld

  
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Weil er Ende Juni 2025 einen Molotowcocktail gegen die Terrassentüre seiner Exfreundin geworfen hat, musste sich ein 46 Jahre alter Mann aus Oberstenfeld wegen versuchten Mordes verantworten. Das Landgericht Heilbronn hat ihn am Montag zu einer Haftstrafe verurteilt.


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Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten hat die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts am Montag einen 46 Jahre alten Angeklagten aus Oberstenfeld (Landkreis Ludwigburg) verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Mann Ende Juni 2025 der schweren Brandstiftung schuldig gemacht hat. Damals hatte der Angeklagte einen Molotowcocktail gegen die Terrassentüre seiner Exfreundin in Großingersheim geworfen.

Prozess in Heilbronn: Richter weichen im Urteil erheblich von der Anklageschrift ab

Mit ihrem Urteil wichen die Richter erheblich vom Plädoyer der Anklage ab. Staatsanwältin Katrin Rauer hatte dem Oberstenfelder fünffachen versuchten Mord vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten gefordert.

Verteidiger Tobias Göbel hatte auf besonders schwere Brandstiftung in einem minderschweren Fall plädiert und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für angemessen betrachtet.

Die Richter der Heilbronner Schwurgerichtskammer haben das Urteil gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Oberstenfeld gesprochen.
Die Richter der Heilbronner Schwurgerichtskammer haben das Urteil gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Oberstenfeld gesprochen.  Foto: Berger, Mario

Molotowcocktail-Angriff in Großingersheim: Terrassentüre der Exfreundin hielt stand

Beim Wurf des Molotowcocktails hielt das Glas der Terrassentüre stand. In der Folge brach auf der Terrasse des Zweifamilienhauses ein Feuer aus. Neben der Exfreundin wohnten weitere vier Personen in dem Gebäude. Deren Tod, so die Staatsanwältin, hätte der Angeklagte in Kauf genommen.

Bei der Beweisaufnahme kam die Kammer allerdings zu den Ergebnis, dass kein konkreter Tötungsvorsatz vorgelegen habe. Stattdessen hat sich das Feuer auf der Terrasse nicht ausgebreitet, sondern wäre laut einem Sachverständigen auch von alleine erloschen.




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