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Alkoholkonsum am Heilbronner Hauptbahnhof verboten: Das sind die Gründe

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Am Heilbronner Hauptbahnhof gilt seit dem 1. Oktober ein Alkoholverbot. Wo der Konsum künftig verboten ist und wie DB-Sicherheit und Bundespolizei die Einhaltung überwachen wollen.

Von Amelie Essig

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Seit dem 1. Oktober 2024 gilt am Heilbronner Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot. Überall in der Bahnhofshalle hängen dunkelblaue, laminierte A4-Schilder der Deutschen Bahn. Auf diesen Schildern ist ein durchgestrichenes Symbol eines Männchens mit einer Flasche abgebildet, begleitet von der Aufschrift: „Alkoholkonsumverbot – Der Konsum von Alkohol ist im gesamten Bahnhof untersagt.“

Ein Sprecher der Deutschen Bahn begründet das Verbot mit wiederholten Problemen, die in der Vergangenheit durch die Trinkerszene in und um den Hauptbahnhof entstanden sind. Diese Vorfälle führten zu Belästigungen von Reisenden und erheblichen Verschmutzungen. Laut der Bahn gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Alkoholverbot.

Alkoholverbot am Hauptbahnhof Heilbronn: Bahn will mehr Sicherheit 

Die Einhaltung des Verbots werde hauptsächlich durch die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn sowie der Bundespolizei überwacht, die ohnehin für die Sicherheit an Bahnhöfen zuständig sind. In den ersten vier Wochen nach Einführung des Verbots soll verstärkt auf die neuen Regelungen hingewiesen werden – sowohl durch die Präsenz der DB-Sicherheit als auch durch die auffällige Beschilderung. Bei Verstößen drohen Hausverbote.

Eingeführt wurde das Verbot just zum Start des Stuttgarter Volksfests. Berichten zufolge hielten sich viele Wasenbesucher, die von Heilbronn dorthin auf dem Weg waren, nicht daran. 

Die Stadt Heilbronn hatte zuletzt strengere Maßnahmenverhängt, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. So wurde das Areal um den Bahnhof bereits im Juni zur Waffenverbotszone erklärt. Momentan arbeiten die Stadt Heilbronn und die Deutsche Bahn an einer „Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft“, die den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestalten soll. Laut einer Sprecherin der Stadt sei das Alkoholverbot jedoch kein Teil dieser neuen Vereinbarung.

Hauptbahnhof in Heilbronn: Auf den Bahnsteigen, in Gebäuden und in der Unterführung ist Alkoholkonsum verboten.
Hauptbahnhof in Heilbronn: Auf den Bahnsteigen, in Gebäuden und in der Unterführung ist Alkoholkonsum verboten.  Foto: HSt

Weitere Alkoholverbote im Stadtgebiet Heilbronn

„Alkoholverbote an Bahnhöfen sind kein Standard, aber auch keine Seltenheit“, erklärt ein Sprecher der Bahn. Besonders in größeren Städten wie Hamburg, München und Frankfurt sind solche Maßnahmen bereits etabliert.

Das Verbot am Heilbronner Hauptbahnhof umfasst den gesamten Bahnhofsbereich, von den Eingängen über das Empfangsgebäude bis hin zu den Bahnsteigen und dem Bahnsteigtunnel. Ausgenommen vom Verbot sind jedoch die Pächterbetriebe innerhalb des Bahnhofs, die weiterhin alkoholische Getränke verkaufen und auch deren Verzehr erlauben dürfen. Zudem besteht bestehe laut Bahnbetreiber Arverio innerhalb der Züge kein Alkoholverbot.

Ähnlich wie am Hauptbahnhof gibt es auch im Heilbronner Stadtgebiet weitere Alkoholverbote, etwa im Stadtgarten und an der markanten Flügelnuss neben der Harmonie. Dort wird das Verbot vom kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis und die Beschlagnahmung des Alkohols nach sich ziehen. Wer sich diesem Verweis widersetzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.




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