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Alkoholverbot in Heilbronn wird verlängert – „Situation nur teilweise verbessert“

  
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Die Stadt Heilbronn verlängert das Alkoholverbot am Flügelnussbaum und im Stadtgarten bis Oktober 2026. Wer erwischt wird, muss mit einer Strafe von 5000 Euro rechnen. Das steckt dahinter.


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Nächtliche Ruhestörungen, Schlägereien, Polizeieinsätze: Der Flügelnussbaum vor der Heilbronner Harmonie gilt seit längerem als Konfliktherd. Nun verlängert die Stadt dort und im Stadtgarten das seit 30. August 2024 geltende Alkoholverbot, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Bei den Uhrzeiten gibt es ab dem 1. November außerdem eine Änderung.

Alkoholverbot an Heilbronner Harmonie und Stadtgarten ab November verlängert

Wie die Stadt mitteilt, werde das Alkoholverbot im Bereich des Flügelnussbaums an der Harmonie und im Stadtgarten in Heilbronn bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. „Da sich die Situation seit Erlass des Verbots nur teilweise verbessert und eine Verlagerung in die späten Nachtstunden stattgefunden hat, dehnt die Stadt das Verbot auch zeitlich aus“, heißt es weiter. 

Ab dem 1. November dieses Jahres sei es dann zwischen 12 Uhr mittags und 6 Uhr morgens verboten, in diesem Bereich Alkohol zu trinken. Das Mitführen von Alkohol bleibe ebenfalls verboten, um Ordnungsstörungen und Straftaten weiter eindämmen zu können.

Alkoholverbot in Heilbronn verlängert – bei Verstoß 5000 Euro fällig

Wer gegen das Alkoholverbot in den Heilbronner Bereichen verstößt, wird zur Kasse gebeten. Laut Angaben der Stadt könne dies mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Maßnahme sei aus Sicht des Ordnungsamtes ein weiterer Baustein, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl in dem Bereich zu verbessern, schreibt die Stadt.


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Kommentare

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Wolf-Dieter Veigel am 28.10.2025 21:29 Uhr

Man hätte es auch auf den Rathausbereich ausdehnen können. Besonders nachts halten sich diverse Betrunkene Personen in diesem Bereich auf.

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Markus Grimm am 28.10.2025 15:39 Uhr

Mal wieder das "Stadtbild" und die Frage, wer denkt sich solche Verordnungen dafür aus.

Also viel Spaß beim Frühschoppen!

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Udo Gentner am 28.10.2025 15:11 Uhr

Was bringt da eine Geldstrafe? Das Klientel dass sich dort aufhält kann doch sowieso die Strafe nicht bezahlen.

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